Das OA in Werder (Land Brandenburg )hat für die Rottihündin eines Bekannten ein Negativ-Zeugnis und damit MK-Befreiung erteilt, weil eine bestandene BH-Prüfung nachgewiesen wurde.
Müßten jetzt nicht alle Ordnungsämter so verfahren ? ich meine wegen der Gleichbehandlung (in Brandenburg) ?
Liebe Rottigrüße von Vera
[Dieser Beitrag wurde von bickrottis am 15. Oktober 2000 editiert.]
Müßten jetzt nicht alle Ordnungsämter so verfahren ? ich meine wegen der Gleichbehandlung (in Brandenburg) ?
Liebe Rottigrüße von Vera
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