26. Januar 2001
Acht Rassen auf Basler «Kampfhunde»-Liste
Ausführungsbestimmungen zur Bewilligungspflicht
fs. Basel, 25. Januar
Mit einer Revision des Hundegesetzes hat Basel-Stadt als erster Kanton der Schweiz eine Bewilligungspflicht für das Halten von potentiell gefährlichen Hunden eingeführt. Der Regierungsrat hat an seiner jüngsten Sitzung die dazu gehörende Ergänzung der Verordnung verabschiedet, so dass die vom Grossen Rat Mitte November beschlossene gesetzliche Neuerung unverzüglich umgesetzt werden kann. Möglich ist dies auch, weil das kantonale Veterinäramt die in der Verordnung vorgesehene Liste der von der Bewilligungspflicht erfassten Hunderassen bereits erstellt hat.
Demnach gelten folgende acht Rassen (und deren Kreuzungen) als «potentiell gefährlich»: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Rottweiler, Dobermann, Fila Brasileiro, Dogo Argentino. Wie bei der Präsentation von Verordnung und Liste erklärt wurde, erfolgte die Zusammenstellung nicht willkürlich, sondern auf Grund der Statistik über Vorfälle mit Hunden im Stadtkanton, von denen im letzten Jahr 41 Prozent von Hunden solcher Rassen verursacht worden sind, obschon sie mit rund 200 lediglich 3,5 Prozent der baselstädtischen Hundepopulation ausmachen. Kantonstierarzt Peter Gurdan betonte, es handle sich nicht um eine «schwarze Liste». Sie liege - wie überhaupt die Bewilligungspflicht - im Interesse der korrekten und verantwortungsbewussten Halter von Hunden solcher Rassen. Die Liste ist auchnicht endgültig, sondern kann periodisch angepasst werden.
Gemäss Gesetz wurden Bewilligungen zum Halten solcher Hunde nur an Personen erteilt, die mindestens 20 Jahre alt sind und nicht wegen Gewaltdelikten oder Förderung der Prostitution vorbestraft sind. Die Verordnung nennt ergänzend zum Gesetz weitere Auflagen. Dazu gehören die Pflicht, anerkannte Welpenspiel- und Erziehungskurse zu absolvieren, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mindestens 3 Millionen Franken mit Einschluss der Risiken der Haltung solcher Hunde sowie ein Auszug aus dem Zentralstrafregister. Mit Fragebogen überprüft das für die Bewilligung zuständige Veterinäramt die vom Gesetz vorgeschriebenen kynologischen Kenntnisse des Halters sowie Herkunft und Zucht des Hundes. Und in einem Gespräch wird auch nach der Motivation für die Haltung eines solchen Hundes gefragt. Die Bewilligungsgebühr beträgt 250 Franken. Dazu kommen noch die Kosten für den Mikrochip, mit dem solche Hunde zu versehen sind. Schon auf Gesetzesstufe festgehalten ist, dass die Erteilung der Bewilligung vor dem Erwerb des Hundes einzuholen ist. Gemäss Verordnung gilt die Bewilligungspflicht rückwirkendauch für Halter, die bereits einen Hund der aufgeführten Rassen besitzen. Sie müssen innert dreier Monate ein Gesuch einreichen und den Hund vorführen. Eine personelle Aufstockung des Veterinäramtes ist nicht vorgesehen.
Nicht nur in Basel ist man gespannt, welche Erfahrungen mit dieser dergestalt geregelten Bewilligungspflicht gemacht werden. Es handelt sichum ein Pilotprojekt, das landesweit Interesse findet. Alle Kantone haben sich über die Legiferierung ins Bild gesetzt, mit der Basel-Stadt in der Schweiz Neuland betritt.
Acht Rassen auf Basler «Kampfhunde»-Liste
Ausführungsbestimmungen zur Bewilligungspflicht
fs. Basel, 25. Januar
Mit einer Revision des Hundegesetzes hat Basel-Stadt als erster Kanton der Schweiz eine Bewilligungspflicht für das Halten von potentiell gefährlichen Hunden eingeführt. Der Regierungsrat hat an seiner jüngsten Sitzung die dazu gehörende Ergänzung der Verordnung verabschiedet, so dass die vom Grossen Rat Mitte November beschlossene gesetzliche Neuerung unverzüglich umgesetzt werden kann. Möglich ist dies auch, weil das kantonale Veterinäramt die in der Verordnung vorgesehene Liste der von der Bewilligungspflicht erfassten Hunderassen bereits erstellt hat.
Demnach gelten folgende acht Rassen (und deren Kreuzungen) als «potentiell gefährlich»: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Rottweiler, Dobermann, Fila Brasileiro, Dogo Argentino. Wie bei der Präsentation von Verordnung und Liste erklärt wurde, erfolgte die Zusammenstellung nicht willkürlich, sondern auf Grund der Statistik über Vorfälle mit Hunden im Stadtkanton, von denen im letzten Jahr 41 Prozent von Hunden solcher Rassen verursacht worden sind, obschon sie mit rund 200 lediglich 3,5 Prozent der baselstädtischen Hundepopulation ausmachen. Kantonstierarzt Peter Gurdan betonte, es handle sich nicht um eine «schwarze Liste». Sie liege - wie überhaupt die Bewilligungspflicht - im Interesse der korrekten und verantwortungsbewussten Halter von Hunden solcher Rassen. Die Liste ist auchnicht endgültig, sondern kann periodisch angepasst werden.
Gemäss Gesetz wurden Bewilligungen zum Halten solcher Hunde nur an Personen erteilt, die mindestens 20 Jahre alt sind und nicht wegen Gewaltdelikten oder Förderung der Prostitution vorbestraft sind. Die Verordnung nennt ergänzend zum Gesetz weitere Auflagen. Dazu gehören die Pflicht, anerkannte Welpenspiel- und Erziehungskurse zu absolvieren, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mindestens 3 Millionen Franken mit Einschluss der Risiken der Haltung solcher Hunde sowie ein Auszug aus dem Zentralstrafregister. Mit Fragebogen überprüft das für die Bewilligung zuständige Veterinäramt die vom Gesetz vorgeschriebenen kynologischen Kenntnisse des Halters sowie Herkunft und Zucht des Hundes. Und in einem Gespräch wird auch nach der Motivation für die Haltung eines solchen Hundes gefragt. Die Bewilligungsgebühr beträgt 250 Franken. Dazu kommen noch die Kosten für den Mikrochip, mit dem solche Hunde zu versehen sind. Schon auf Gesetzesstufe festgehalten ist, dass die Erteilung der Bewilligung vor dem Erwerb des Hundes einzuholen ist. Gemäss Verordnung gilt die Bewilligungspflicht rückwirkendauch für Halter, die bereits einen Hund der aufgeführten Rassen besitzen. Sie müssen innert dreier Monate ein Gesuch einreichen und den Hund vorführen. Eine personelle Aufstockung des Veterinäramtes ist nicht vorgesehen.
Nicht nur in Basel ist man gespannt, welche Erfahrungen mit dieser dergestalt geregelten Bewilligungspflicht gemacht werden. Es handelt sichum ein Pilotprojekt, das landesweit Interesse findet. Alle Kantone haben sich über die Legiferierung ins Bild gesetzt, mit der Basel-Stadt in der Schweiz Neuland betritt.