wie ein kleiner Schuljunge, der trotzig auf den Boden stampft und plärrt "nein, das glaube ich nicht.
ich habe Recht und was andere Leute sagen, das interessiert mich nicht."
Hier das legendäre Interview, das Hundetötungsminister Bartels am 30.5. einer Zeitung gab:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Über die Folgen des Urteils zur Kampfhunde-Verordnung sprach Michael B. Berger mit Landwirtschaftsminister Uwe Bartels.
"Wir werden verschärfen"
Muss Niedersachsens überaus scharfe Gefahrtier-Verordnung jetzt zurückgezogen werden?
Nein,
wir werden nur
an einigen Punkten nachbessern. Das Urteil ist überhaupt keine Niederlage, sondern bestätigt uns in wesentlichen Teilen. So wird der vorgeschriebene Wesenstest ausdrücklich gelobt und auch die Einteilung in bestimmte Rassen gebilligt.
Das Gericht bemängelte, dass Schutzhunde wie Rottweiler und Dobermann in der Verordnung aufgeführt werden, bissfreudige Schäferhunde, Doggen oder Boxer hingegen nicht.
Hier habe ich Entscheidungsspielraum. Es ist offen, ob wir Rottweiler und Dobermann ganz herausstreichen oder die anderen drei Rassen noch mit in die Verordnung gegen Kampfhunde nehmen. Ich neige eher dazu, die Liste um die drei Hunderassen zu erweitern.
Was wird sich noch ändern?
Den Maulkorbzwang werde ich für diejenigen Hunde aufheben, die den Wesenstest bestanden haben. Aber an anderen Stellen wird die Verordnung verschärft.
An welchen? Für Hunde der zweiten Gefährlichkeitskategorie wie etwa Bullmastiffs wird es möglicherweise die gleichen strengen Regeln geben wie für Hunde der Gefährlichkeitskategorie Eins. Diese Hunde sind Kampfmaschinen und eine Gefahr für den Menschen.
31.05.2001
[/quote]
Die Heraushebung durch Fettschrift erfolgte durch mich.
Die Zusagen, sich teilweise dem Urteilsspruch beugen zu wollen, insbesondere die tierquälerische Maulkorbpflicht für bewiesen freundliche Hunde aufzuheben, hat er damit widerrufen.
Bartels will weiterhin, trotz OVG-Urteil, die Hundehalter zur Tierquälerei zwingen.
ciao
Andreas