Hi.
Ich vermisse ein Verbot der Hundehaltung für diese Frau.
Zitat aus dem Text:
Sieben Einträge sind im Zentralregister der Beschuldigten (Rottweilerhalterin) vermerkt, darunter Diebstähle, Betrug, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und die einschlägige Vorstrafe wegen genau des gleichen Vorwurfes.
Durfte sie damit überhaupt einen Rotti halten? In NRW hätte sie damit keine Haltungserlaubnis gekriegt.
Gruß
tessa