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Lewis7

Karla Kolumna™
15 Jahre Mitglied
gl. BIBLIS/LAMPERTHEIM Im November letzten Jahres erging vom Lampertheimer Amtsgericht ein Strafbefehl in Höhe von 800 Euro an eine Hundehalterin, deren Rottweiler einen Passanten in den Rücken gebissen hatte. Das Bibliser Ordnungsamt forderte nach diesem Vorfall von Birgit O., dass der Zaun ihres Domizils in der Richard-Wagner-Straße ordentlich gesichert wird, damit ihre beiden Hunde nicht noch einmal ausbüxen können. Im April diesen Jahres geschah jedoch ein ähnliches ....

Quelle & kompletter Text:
 
  • 21. Mai 2024
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Hi Lewis7 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi.

Ich vermisse ein Verbot der Hundehaltung für diese Frau.

Zitat aus dem Text:

Sieben Einträge sind im Zentralregister der Beschuldigten (Rottweilerhalterin) vermerkt, darunter Diebstähle, Betrug, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und die einschlägige Vorstrafe wegen genau des gleichen Vorwurfes.

Durfte sie damit überhaupt einen Rotti halten? In NRW hätte sie damit keine Haltungserlaubnis gekriegt.

Gruß
tessa
 
Na in dem Fall war der SoKa ja das Opfer. Nur schreiben sie da natürlich nicht, daß der argentinische Doggenmix, ein Listenhund ist.

zu der Rottihalterin mit dem "kaputtenen Zaun" fällt mir nix mehr ein, solche Leute sind einfach unfähig Hunde zu halten.
 

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