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Christy

KSG-Pütscherbütl™
15 Jahre Mitglied
Ich weiss ehrlichgesagt nicht wirklich, wohin die Frage gehört...

Angenommen, ich war mit nem Hund in einer tierärztlichen Notklinik, und da wurden Röntgenbilder gemacht, die ich natürlich bezahlt habe.

Inwieweit habe ich ein Recht auf diese Bilder?
Wessen Eigentum sind die?
Wie sieht das beim "normalen" Haustierarzt aus? Ebenso?
 
Christy, wenn ich richtig informiert bin, gehören die Bilder nicht dem Patienten, sondern dem Arzt. Er ist allerdings zur Herausgabe verpflichtet, wenn sie für weiterführende Behandlungen erforderlich sind.

Sab.
 
Ich habe in so einer Situation bisher immer die Röntgenbilder mitbekommen - oder sie wurden an den Haustierarzt geschickt.
War vor 2 Monaten mit der Hündin meiner Oma beim Notdienst und auch da habe ich, ohne zu fragen, die Bilder mitbekommen.

Gruss Tanja
 
Christy - es ist so, wie Sabine geschrieben hat.

Für Deine Maus gute Besserung.
 
Mein TA sagte mir damals beim HD Röntgen die Bilder wären mein Eigentum und fragte mich ob ich sie mitnehmen wollte oder ob er sie in der Praxis bei den Unterlagen verwaren sollte.
Ich hab sie in der Praxis belassen da es meiner Meinung nach bei einem Unfall von Vorteil sein könnte Hüfte und Ellenbogen im unverletztem Zustand zu sehen.
 
Hallo, habe es so gelernt, daß Röntgenbilder Eigentum des TA/TÄ/TK ist.
Sollten diese jedoch anderweitig benötight werden also von einem anderen TA/TÄ/TK werden diese natürlich herausgegeben.
Dies hat nichts mit der Bezahlung zu tun, den bezahlt wird für die Leistungen also die Arbeit des TA/TÄ/TK welche mit Röntgen verbunden ist.

Auch alles Gute für Deinen Wauzie.

Lieben Gruß
Pala
 
Christy,

Du hast das Recht Dir die Aufnahmen aushändigen zulassen, mußt jedoch häufig dafür unterschreiben und ggf. zurückbringen.
TÄ sind verpflichtet Röntgenaufnahmen 30 Jahre aufzubewahren bzw. den Verbleib zu dokumentieren.

Wie schon richtig geschrieben wurde zahlst Du nur für die Anfertigung der Aufnahme, nicht für die Aufnahme selber.
 
Hallo.

Da hier gerade das Thema angesprochen wird, hätte ich auch mal eine ähnliche Frage. Und zwar wurde unsere Deutsche Dogge ja im September eingeschläfert. An dem Tag, wurde unser Tequila aber nochmal geröngt! Hätte ich denn nun einen Anspruch auf die Bilder? Naja, ich muss eh nächsten Monat zu unserem TA. Und da ich sehr gut mit ihm auskomme, werde ich ihn einfach mal danach fragen.

Gruss
Becky
 
Ich weiss nicht ob bei Tierärzten dasselbe gilt, aber zBsp. deine Röntgen die du beim Zahnarzt oder deinem Arzt hast sind dein Eigentum, du könnstest sie jedes Mal mit nachhause nehmen wenn du möchtest!
 
Unser HTA hat damals die Röntgen Bilder von Thai s Bein gemacht.
Da ich mir hinterher aber noch eine 2te Meinung einholen wollte- brauchte ich diese Bilder.
Dies war auch kein Thema
 

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Danke,für eure Antworten! Ich werde mal mit unserem TA sprechen,was er sagt.
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