Anmelden eines Hundes

Bulljamin

15 Jahre Mitglied
Hallo!

Nur eine kurze Frage, die die Experten unter uns hoffentlich schnell beantworten können:
Wo muß ich meinen Hund anmelden: am Hauptwohnsitz, wo ich allerdings nur am WE bin oder am Nebenwohnsitz, wo ich die meiste Zeit bin? Oder ist das egal? :verwirrt:

Liebe Grüße, Anja
 
  • 22. Mai 2024
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Hi.

Soweit ich informiert bin, ist der Hund dort anzumelden, wo er seinen "Lebensmittelpunkt" hat. Also da, wo er sich die meiste Zeit aufhält.

Wenn der Hund in der Woche 5 Tage am Zweitwohnsitz ist und nur 2 Tage am Hauptwohnsitz, dann ist der Hund am Zweitwohnsitz anzumelden.

Gruß
tessa
 
Mir ist es auch so bekannt, wie Tessa es beschrieben hat... :)
 
Bulljamin schrieb:
Hallo!

Nur eine kurze Frage, die die Experten unter uns hoffentlich schnell beantworten können:
Wo muß ich meinen Hund anmelden: am Hauptwohnsitz, wo ich allerdings nur am WE bin oder am Nebenwohnsitz, wo ich die meiste Zeit bin? Oder ist das egal? :verwirrt:
Nö, egal ist das nicht. Bezieht sich deine Frage auf das Steuerrecht (Hundesteuer) oder auf das Ordnungsrecht (Halteerlaubnis etc.)?

tessa schrieb:
Soweit ich informiert bin, ist der Hund dort anzumelden, wo er seinen "Lebensmittelpunkt" hat. Also da, wo er sich die meiste Zeit aufhält.

Wenn der Hund in der Woche 5 Tage am Zweitwohnsitz ist und nur 2 Tage am Hauptwohnsitz, dann ist der Hund am Zweitwohnsitz anzumelden.
Die Frage ist, ob Hund und Halter sich gemeinsam am jeweiligen Wohnsitz aufhalten. Wenn das der Fall ist, wäre bei obigem Beispiel der Zweitwohnsitz ja eigentlich der Hauptwohnsitz, da nach dem Melderechtsrahmengesetz des Bundes und den Meldegesetzen der Länder Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist (Hauptwohnsitz). Nun ist das ja mitunter auslegungsfähig bzw. schwer nachweisbar ;) .

Wenn man nun mal die Hundesteuer und die haltungsrechtlichen Voraussetzungen am Hauptwohnsitz und am Zweitwohnsitz miteinander vergleicht, ergeben sich ja vielleicht hinsichtlich der Hundehaltung gewisse Vorteile für einen der beiden Wohnsitze. Z.B. ist ja jetzt wieder klar, dass es in Thüringen keine Rasselisten gibt, in Sachsen aber sehr wohl. Die Klarstellung in Thüringen könnte ja auch Auswirkungen auf die Hundesteuersatzungen der thüringischen Gemeinden haben (Wegfall der Kampfhundesteuer); müsste man sich mal bei seiner Gemeinde schlau machen.

Man kann übrigens den bisherigen Hauptwohnsitz zum Zweitwohnsitz erklären (und umgekehrt), wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben ;) .
 
Danke euch allen!
@wolfgang: Es geht ums Steuerrecht! Bolto ist ja kein SoKa, also kommt es auf Rasselisten nicht an.

Nun ja, betrachtet man es aufs ganze Jahr, bin ich wohl an jedem der beiden Wohnsitze gleich viel, da ich die Semesterferien (immerhin 5 Monate) komplett zuhause (in Thüringen, dem Hauptwohnsitz) verbringe. Während des Semesters jedoch bin ich, wie schon geschrieben, die Woche über in Leipzig und am WE zuhause.
Den Hauptwohnsitz habe ich in Thüringen belassen, da ich nach dem Studium eh wieder dorthin zurück will und ich für diese paar Jahre nicht Ausweis, Auto tralala ummelden wollte...

Das heißt also für mich, um es noch einmal zusammenzufassen, da mein Hauptwohnsitz in Thüringen aufm Dorf ist, bin ich laut dem Melderechtsrahmengesetz auch dort die meiste Zeit (natürlich gemeinsam mit meinem Hund...) und MUß den Hund demzufolge dort anmelden (selbst wenn die Steuer am Zweitwohnsitz günstiger wäre...)
Richtig???
 
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