An Babsi und alle anderen Thüringer KS-Halter

Birgit

Es ist nun amtlich. Die Thüringer Ordnungsbehörden haben ein Schreiben vom Landesverwaltungsamt bekommen, in welchem geschrieben steht (ich zitiere frei und kurz:(
Das Verfahren, die vier Rassen aus §11 der Tierschutz-Hundeverordnung und Kreuzungen mit diesen als gefährliche Hunde festzustellen, auch wenn sie noch nicht auffällig wurden, wird nicht mehr angewendet.
Laufende Verfahren werden eingestellt.
Die Änderung der Vorschriften zum Verwaltungsverfahren werden zeitnah bekannt gegeben.

Möchte jedem Besitzer von solchen Hunden raten, mal in der Hundesteuersatzung seiner Stadt/Gemeinde nachzuschauen, ob sein Hund, wenn er z.B. eine Kreuzung ist, nun noch unter die erhöhte Steuer fällt. Bei den reinrassigen wird leider wohl fast überall weiterhin die erhöhte Steuer gelten. Entsprechende Widersprüche haben meines Wissens noch nicht zum Erfolg geführt.
 
  • 27. April 2024
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Hi Birgit ... hast du hier schon mal geguckt?
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Darauf haben wir gewartet, Birgit!

Vielen Dank für die Info!

Verstößt es gegen geltende Bestimmungen, wenn dieses amtliche Schreiben vom LVA hier oder auch an anderer Stelle im Internet gepostet wird, ggf. geschwärzt, wo Namen und Dienststellen genannt werden?

Gerd
 
Danke Birgit, Shyla ist auf dem Steueramt als Staffmix angemeldet. Werde mal sehen was ich da jetzt machen kann. :hallo:
 
Habe gestern mit Herrn Pä.. vom OA Erfurt telefoniert, wenn ich den richtig verstanden hab, dann müsstest Du jetzt nur noch normale Steuern bezahlen. Weiß es aber nicht so ganz genau, da es in dem Telefongespräch vorrangig um was Anderes ging.
Guck einfach mal auf Eure Erfurt-I-Seite, unter Satzungen, Verordnungen u.s.w., da kannst Du es bestimmt selbst rausfinden. Auf unserer Seite stehts jedenfalls.
 
Auf unserer Seite steht noch die alte Satzung (sind halt auch nicht die schnellsten :unsicher: ) Werde morgen einfach mal anrufen, sollten sie sich dagegen sträuben, werde ich Einspruch einlegen und von mir aus nur den normalen Steuersatz bezahlen.
 
babsi, die Satzung wird auch nicht erneuert, nur Dein Hund "passt" nicht mehr rein!
Ich gehe jetzt mal von dem aus, wie es hier ist:
Bei uns gibt es beim Steueramt eine Listi-Liste, die sich absolut nicht mit dem deckt, was ansonsten hier in Thüringen so läuft. Aber die Kommunen sind ja berechtigt, ihre eigene Liste zu machen.
Da stehen die vier Rassen aus dem §11 der Tierschutz-Hundeverordnung drauf, aber auch noch alle möglichen anderen sog. Kampfi´s. Die Krönung ist die Englische Bulldogge, das Fußnebelhorn, wie sie in einem anderen Thread hier genannt wurde.

ABER! Mischlinge mit diesen Rassen stehen NICHT drauf!
Diese wurden ja nur zu steuererhöhten Hunden, weil ich sie wegen der Verquickung des §11 Tierschutz-Hundeverordnung mit dem §1 ThürGefHuVO als Kreuzungen mit den vier Rassen zu gefährlichen Hunden abstempeln musste. Gefährliche Hunde sind laut unserer Steuersatzung hoch besteuert, egal welcher Rasse oder Kreuzung sie sind, könnte auch ein bissiger Westi sein:D
Ruf am Besten morgen den Herrn P. an, kannst Dich ja gerne als die Internetbekanntschaft outen, von der ich ihm gestern erzählte, von mir hat er nämlich mehr nicht erfahren als ich nach der Sache mit den Steuern fragte. Ist sooo ein Netter, der Herr P.
 
Ach Mensch, ist das alles kompliziert. wird wohl am besten sein wenn ich erst mal Hr. P. anrufe.
Hab eben mal gegoogelt aber leider nichts gefunden, ich hoffe mal das er mir mehr sagen kann. (der nette :D )
 
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