Birgit
Es ist nun amtlich. Die Thüringer Ordnungsbehörden haben ein Schreiben vom Landesverwaltungsamt bekommen, in welchem geschrieben steht (ich zitiere frei und kurz
Das Verfahren, die vier Rassen aus §11 der Tierschutz-Hundeverordnung und Kreuzungen mit diesen als gefährliche Hunde festzustellen, auch wenn sie noch nicht auffällig wurden, wird nicht mehr angewendet.
Laufende Verfahren werden eingestellt.
Die Änderung der Vorschriften zum Verwaltungsverfahren werden zeitnah bekannt gegeben.
Möchte jedem Besitzer von solchen Hunden raten, mal in der Hundesteuersatzung seiner Stadt/Gemeinde nachzuschauen, ob sein Hund, wenn er z.B. eine Kreuzung ist, nun noch unter die erhöhte Steuer fällt. Bei den reinrassigen wird leider wohl fast überall weiterhin die erhöhte Steuer gelten. Entsprechende Widersprüche haben meines Wissens noch nicht zum Erfolg geführt.
Das Verfahren, die vier Rassen aus §11 der Tierschutz-Hundeverordnung und Kreuzungen mit diesen als gefährliche Hunde festzustellen, auch wenn sie noch nicht auffällig wurden, wird nicht mehr angewendet.
Laufende Verfahren werden eingestellt.
Die Änderung der Vorschriften zum Verwaltungsverfahren werden zeitnah bekannt gegeben.
Möchte jedem Besitzer von solchen Hunden raten, mal in der Hundesteuersatzung seiner Stadt/Gemeinde nachzuschauen, ob sein Hund, wenn er z.B. eine Kreuzung ist, nun noch unter die erhöhte Steuer fällt. Bei den reinrassigen wird leider wohl fast überall weiterhin die erhöhte Steuer gelten. Entsprechende Widersprüche haben meines Wissens noch nicht zum Erfolg geführt.