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BlackNokota

Hallo zusammen!
Ich habe vor kurzem eine tolle AmStaff Hündin im Tierschutz gesehen, der ich gerne ein Zuhause geben würde. Nun ist es so, dass ich in Wetzlar, Hessen lebe und arbeite. Dort habe ich jedoch nur meinen Zweitwohnsitz. Mein Erstwohnsitz befindet sich (aufgrund steuerlicher Vorteile bei Heimfahrten zu meinen Eltern) in Bayern. Dort bin ich aber maximal alle 1-2 Monate übers Wochenende. Ganz schwieriges Thema mit Kat. 1 Listenhunden, deshalb frage ich ob es möglich ist den Hund am Zweitwohnsitz anzumelden, wo er sich ja hauptsächlich aufhält, oder ob ich dann die Wohnsitze tauschen müsste Und kennt jemand Informationsquellen oder kann mir Auskunft geben über die geltenden Gesetze in Hessen bzw. Die „Besuchsgesetze“ in Bayern?
Danke euch schonmal!
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi BlackNokota ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich kenne das Melderecht so, dass man als Erstwohnsitz den Wohnsitz angeben muss, an dem man sich die meiste Zeit aufhält, wo also der "Lebensmittelpunkt" ist - bei einem erwachsenen Single ist das sicherlich dort, wo man arbeitet und die meiste Zeit verbringt. Das wäre in Deinem Fall Hessen. Dort muss auch der Hund gemeldet werden, nämlich dort, wo der "Lebensmittelpunkt" ist, also wo man sich die meiste Zeit aufhält und auch das private und Familienleben stattfindet, so man in einer Beziehung ist.

Ich hatte selbst allerdings mal einen Erstwohnsitz in einem anderen Bundesland, wo ich mich nicht wirklich oft aufgehalten habe über einen Zeitraum von 2 Jahren und einen Zweitwohnsitz, wo ich gewohnt und gearbeitet habe. Allerdings war es bei mir so, dass ich verheiratet war und der Erstwohnsitz der "eheliche Wohnsitz" war, in dem das Privat- und Familienleben stattfand (wenn auch nur jedes bzw. jedes 2. Wochenende) und am Zweitwohnsitz habe ich halt "nur" gearbeitet und halt auch gewohnt von Montags bis Freitags, weil die Distanz zwischen "ehelichem Hauptwohnsitz" und "Zweitwohnsitz" knappe 400 km betrug. Das war korrekt nach dem Meldegesetz.
Meine Hunde waren am Hauptwohnsitz gemeldet, da haben sie sich aber auch aufgehalten, sie waren bei meinem Mann, ich hatte sie nur ganz selten mal bei mir.

Gruß
tessa
 
Ich war während des Studiums mit Erstwohnsitz noch bei meinen Eltern gemeldet und am jeweiligen Studienwohnsitz immer mit Zweitwohnsitz, obwohl da während dieser Zeit natürlich mein Lebensmittelpunkt war. Meines Wissens war das seinerzeit aber auch üblich und korrekt.
Ob das heute noch korrekt wäre, weiß ich nicht.
 

Das wurde schon zu meiner Zeit mehr oder weniger aufgeweicht. Verboten war das nicht, aber etwa zu der Zeit, als ich zu studieren anfing, begannen die Städte, Zweitwohnsitz-Abgaben von Studenten zu verlangen. Worauf sich die allermeisten dann ummeldeten.

Man hätte es auch lassen können - dann hätte man aber irgendwelch Abgaben zahlen müssen..

Das, was tessa mit dem "ehelichen Wohnsitz" beschreibt, funktioniert auch für Singles. Wenn diese ihre meisten sozialen Kontakte (Familie, Freunde, Vereine) z.B. rund um ihr Elternhaus haben und die Zweitwohnung wirklich nur aus beruflichen Gründen nutzen, kann eine Wohnung in diesem Haus oder am Ort auch dann der Erstwohnsitz sein, wenn man zwangsläufig von Montag bis Freitag dort und nur am Wochenende am anderen Wohnort ist:


Quelle:



Mein Mann hat ja auch mehrere Jahre woanders gearbeitet und war nur am Wochenende daheim, und in dem Haus, in dem er gewohnt hat (einer umgebauten ehemaligen Pension) wohnten diverse Leute aus allen möglichen Gegenden in Deutschland, die es teils nur für ein oder zwei Jahre von Montag bis Freitag in diese entlegene Ecke verschlagen hatte. Die waren da alle nur mit Zweitwohnsitz gemeldet.

In so einem Fall lässt sich das Ganze aber recht mühelos umstellen, indem man begründet, durch die weite Entfernung mittlerweile mehr soziale Kontakte etc am Ort der Arbeit geknüpft und damit seinen "Lebensmittelpunkt verlagert" zu haben.

Ich war zB dann als Studentin gar nicht mehr bei meinen Eltern gemeldet. Auch nicht mit Zweitwohnsitz.
 
Hier ist es so , dass die Hundesteuer da zu entrichten ist , wo die Hunde sich überwiegend aufhalten .

Die Ranch gehört zu einer anderen Gemeinde als mein 1.Wohnsitz.

Das war auch schon so geregelt als ich die Pitbull Eva noch hatte .

Ich denke aber , auf dem Land kann das eine VG so machen wie sie es für richten lassen.
 
Ich war während des Studiums mit Erstwohnsitz noch bei meinen Eltern gemeldet und am jeweiligen Studienwohnsitz immer mit Zweitwohnsitz, obwohl da während dieser Zeit natürlich mein Lebensmittelpunkt war.
Ach so, zur Ergänzung noch: der Hund war immer da gemeldet, wo ich lebte, also in dem Fall am Zweitwohnsitz. Das ging damals auch.
 

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