Alter Staffordshire Terrier sucht ein neues Zuhause
Einen Platz für den Lebensabend sucht dieser Terrier.
Das Ordnungsamt der Stadt hat - bereits vor längerer Zeit - einem Bürger die Haltung eines American Staffordshire Terriers untersagt, weil er die Voraussetzungen zur Haltung und die erforderliche Zuverlässigkeit nicht nachgewiesen hat. Nun sucht das Amt eine neue Bleibe für den Hund.
Der jetzige Halter muss seinen Hund zwingend an einen Berechtigten im Sinne des Landeshundegesetzes, der einen solchen Hund halten darf, oder in ein Tierheim abgeben. Das Tier ist fast neun Jahre alt, nach den Kenntnissen des zuständigen Kollegen im Ordnungsamt absolut wesensfest und das Zusammenleben in der Wohnung und mit Kindern gewohnt.
Es gab mit diesem Hund nach Kenntnis des Ordnungsamtes bislang keinerlei negativen Vorfälle. Bisherige Versuche des Halters, den Hund an eine berechtigte Privatperson abzugeben, sind erfolglos verlaufen. Auch die Unterbringung in einem Tierheim, die vor dem Hintergrund des Alters und dem bisherigen geordneten Lebensumfeld des Hundes eigentlich nur das letzte Mittel sein sollte, erweist sich als sehr schwierig. Hierzu trägt vornehmlich die Rasse bei, die nach dem Landeshundegesetz als grundsätzlich gefährlich eingestuft wird und teils Vorbehalten ausgesetzt ist, auch wenn der fragliche Hund artgerechte Verhaltensweisen zeigt und wesensfest ist.
Diese Charakteristika könnten in einem gesonderten Verhaltenstest beim Kreisveterinäramt, bei dem auch die Sachkundeprüfung für die spätere Halteerlaubnis abzulegen wäre, unter Beweis gestellt werden. Dem Hund ist sein Alter deutlich anzusehen. Deshalb sucht das Ordnungsamt für diesen Hund einen neuen Halter. Näheres zu den Haltungsvoraussetzungen kann das Ordnungsamt den oder dem Interessenten dann persönlich erläutern.
Ziel ist, die Unterbringung in einem Tierheim zu vermeiden und dem Hund bei einer Privatperson einen anständigen Lebensabend zu ermöglichen. Da die Suche nach einem neuen Zuhause im Interesse des Hundes sicherlich sensibel gehandhabt werden muss, sollten sich Interessenten mit Klaus Nelles, Tel: 930 211, oder mit Ulrich Schauff, Tel: 930 218, in Verbindung setzen.
Quelle:
Der arme Kerl wird doch die Welt nicht mehr verstehen
Einen Platz für den Lebensabend sucht dieser Terrier.
Das Ordnungsamt der Stadt hat - bereits vor längerer Zeit - einem Bürger die Haltung eines American Staffordshire Terriers untersagt, weil er die Voraussetzungen zur Haltung und die erforderliche Zuverlässigkeit nicht nachgewiesen hat. Nun sucht das Amt eine neue Bleibe für den Hund.
Der jetzige Halter muss seinen Hund zwingend an einen Berechtigten im Sinne des Landeshundegesetzes, der einen solchen Hund halten darf, oder in ein Tierheim abgeben. Das Tier ist fast neun Jahre alt, nach den Kenntnissen des zuständigen Kollegen im Ordnungsamt absolut wesensfest und das Zusammenleben in der Wohnung und mit Kindern gewohnt.
Es gab mit diesem Hund nach Kenntnis des Ordnungsamtes bislang keinerlei negativen Vorfälle. Bisherige Versuche des Halters, den Hund an eine berechtigte Privatperson abzugeben, sind erfolglos verlaufen. Auch die Unterbringung in einem Tierheim, die vor dem Hintergrund des Alters und dem bisherigen geordneten Lebensumfeld des Hundes eigentlich nur das letzte Mittel sein sollte, erweist sich als sehr schwierig. Hierzu trägt vornehmlich die Rasse bei, die nach dem Landeshundegesetz als grundsätzlich gefährlich eingestuft wird und teils Vorbehalten ausgesetzt ist, auch wenn der fragliche Hund artgerechte Verhaltensweisen zeigt und wesensfest ist.
Diese Charakteristika könnten in einem gesonderten Verhaltenstest beim Kreisveterinäramt, bei dem auch die Sachkundeprüfung für die spätere Halteerlaubnis abzulegen wäre, unter Beweis gestellt werden. Dem Hund ist sein Alter deutlich anzusehen. Deshalb sucht das Ordnungsamt für diesen Hund einen neuen Halter. Näheres zu den Haltungsvoraussetzungen kann das Ordnungsamt den oder dem Interessenten dann persönlich erläutern.
Ziel ist, die Unterbringung in einem Tierheim zu vermeiden und dem Hund bei einer Privatperson einen anständigen Lebensabend zu ermöglichen. Da die Suche nach einem neuen Zuhause im Interesse des Hundes sicherlich sensibel gehandhabt werden muss, sollten sich Interessenten mit Klaus Nelles, Tel: 930 211, oder mit Ulrich Schauff, Tel: 930 218, in Verbindung setzen.
Quelle:
Der arme Kerl wird doch die Welt nicht mehr verstehen