Alles auf einmal..

  • 28. April 2024
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danke für den glückwunsch!

wesenstest kann er ja noch nicht haben da er wie gesagt noch unter 15 monaten ist..

die kastration muss hier in hessen vorgenommen werden, da eine zucht hier verboten ist wurde mir gesagt.
aber das hat ja noch ein bischen zeit.

oder ist das eine falsche information gewesen mit der kastration?
 
Das ist nicht richtig. In Hessen darf gezüchtet werden. Auch muss dein Hund nicht kastriert sein.
 
Das ist nicht richtig. In Hessen darf gezüchtet werden. Auch muss dein Hund nicht kastriert sein.


Richtig! In Hessen ist die Kastration keine Pflicht mehr ! Die Zucht ist nicht verboten aber es darf nicht jeder hinz und kunz züchten. Da gibt es meines wissens nach noch andere auflagen ! Wir haben ja die ganze sache jetzt auch vor einem monat hinter uns gebracht und so schwierig ist das alles garnicht !

Du bekommst auch keinen Prüfer vorgeschrieben!

Du hättest dich jedoch etwas besser erkundigen sollen vor der anschaffung.


Lieben Gruß

Kit
 
die kastration muss hier in hessen vorgenommen werden, da eine zucht hier verboten ist wurde mir gesagt.


Welcher Schlaumeier hat dir denn so nen Mist erzählt?

Und nur weil möglicherweise die Zucht verboten wäre (was sie nicht ist) muss man seinen Hund kastrieren lassen? Kann man denn nicht mit anderen Möglichkeiten dafür sorgen, dass es nicht zu einer "Verpaarung" kommt? :unsicher:
 
die kastration muss hier in hessen vorgenommen werden, da eine zucht hier verboten ist wurde mir gesagt.

Das stimmt so nicht. Die Zucht ist nur dann mit dem Hund verboten, wenn er den Wesenstest nicht bestanden hat. Ansonsten darf auch mit allen "vermutlich gefährlichen" Hunden gezüchtet werden. Kastrationspflicht besteht im Übrigen in keinem Fall, egal ob der Hund den Wesenstest besteht oder nicht. Da wurde dir leider eine falsche Auskunft gegeben. Lies dir bitte mal die Verordnung ( ) selbst genau durch, § 13 geht auf das Zuchtverbot bei nicht bestandenem Wesenstest ein. Mit der Verordnung in der Hand kannst du dem, der dir die falsche Auskunft gegeben hat, auch leicht beweisen, dass keine Kastrationspflicht besteht.

Liebe Grüße
Alex
 
Die Kastrationspflicht wurde bereits im Jahr 2000 aufgrund eines Eilantrags von uns vom VGH Kassel aufgehoben und ersatzlos gestrichen ! Bestätigt wurde das nochmal mit dem Urteil von 2004 !

Es gibt in Hessen keinerlei Kastrationspflicht, weder für getestete noch für ungetestete Listenhunde !
 
wow, danke! das ist eine gute information und verlinkung von alex!
gut zu wissen..
wer mir das erzählt hatte war der zuständige vom ordnungsamt wo ich am montag war.. der sagte auch klipp und klar es dürfe hier in hessen nicht gezüchtet werden. und auch wenn man darauf achtet das es nicht zu einer vermehrung kommt, kann es trotzdem mal passieren, folgedessen müsste man kastrieren.. soviel zu seiner aussage..
 
Da fällt mir nur eines ein: Aktuelles Gesetz ausdrucken, mitnehmen und vorlegen, wo in dem Gesetz expliziet was drin steht zur Kastrationspflicht bzw. zum Verbot der Züchtung. Ich find nämlich nix ;)


Nem Bekannten von mir hat man auch erzählt, das in Hessen die Kastration für seinen Listi PFLICHT ist. Er hat darauf hin nen Termin gemacht, hat einen Tag vor der OP aber dann das richtige Gesetz vorgelegt bekommen, wo eben KEINE Kastrapflicht aufgeführt ist, und hat die OP abgesagt. Die Klinik wollte natürlich das Geld für die OP haben, weil die war ja schon geplant und alles. Er hat über seinen Anwalt alles geregelt und die Klinik hat sich das Geld beim OA geholt, die nämlich die falsche Aussage getroffen hat!
 
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