Alles auf einmal..

Tartelperien

10 Jahre Mitglied
Hallo,
um mich auch kurz vorzustellen, mein Name ist Rebecca und ich bin 26 Jahre alt und komme aus Hessen (LDK).
Seid einiger Zeit wollten mein Mann und ich uns einen Listenhund holen. Jetzt vor ein einhalb Wochen ist es endlich so weit gekommen und ein Amstaff ist bei uns eingezogen.
Wir haben den Hund von Privat gekauft und wurden darauf hingewiesen das er "früher" mal Mishandelt wurde. Er wurde angäblich geschlagen, hatte sich das Bein gebrochen und es ist schief zusammen gewachsen, weil sich nicht darum gekümmert wurde.
Der Hund sollte vom so ca. Anfang Dezember geboren sein (was auch keiner genau wusste).
Das erste was wir machten als der kleine bei uns war, war zwei Tage später zum Tierarzt zu gehen. Dort wurde er geröngt und es wurde festgestellt, das es nicht nur der falsch zusammengewachsene Bruch ist, sondern auch das das Gelenk (in dem der Bruch ist) ausgekugelt ist und es operabel nicht machbar ist, da die Sehnen und Bänder schon zu kurz sind.
Wir haben jetzt Tabletten bekommen für die Gelenke (Atrose hat er auch schon) und in einem Monat soll versucht werden wenigstens das Gelenk wieder einzurenken.
Nebenbei hatte er auch noch eine starke Bindehautentzündung mit Bläßchen was jetzt auch noch vielleicht operiert werden muss.
Bei diesem Tierarzt kam heraus das der HUnd aber schon älter sein muss. Er schätze ihn auf Geburt vom 15. September 2008 herum.
Um sicher zu gehen waren wir noch bei einem zweiten Tierarzt der sagte der Hund könne durchaus NOCH Älter sein wie vom 15 sept..
Bei uns hier ist er ein absolut verträgliches und liebes Tier! Wir haben noch andere Hunde, Katzen und ein kleines Kind.
Ich habe ihn jetzt auch schon Haftpflichtversichert und uns bei einer Hundeschule angemeldet.
Die Frage ist jetzt, was ist als nächstes zu tun? Von der rechtlichen Seite her, welche Wege gehe ich, damit der Hund Korrekt angemeldet ist und wir keine Probleme bekommen.
Ich muss noch ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Beantrage ich da ein normales oder eines für Behörden?
Wie lange habe ich Zeit ihn bei der Gemeinde anzumelden?
Wo kann ich eine Sachkundeprüfung mit dem Hund machen? (Kann ich mir einen Prüfer aussuchen oder bekomme ich einen zugewiesen?)
Da wir nicht wissen wie alt der Hund wirklich ist, wann und wo mache ich am besten den Wesenstest?
Und was muss ich tun, damit der Hund eine Maulkorbbefreiung bekommt? Oder ist das beim Wesenstest mit dabei?
Kann man sich auf die Sachkundeprüfung und den Wesenstest vorbereiten wie auf eine Führerscheinprüfung zum Beispiel?

Ich habe jetzt zumindest schonmal im Internet gefunden was bei dem Wesenstest gemacht wird. Aber wann ich den ablege weiß ich noch nicht.

Es sind im Moment einfach Fragen über Fragen und ich hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen, wie ich am besten Vorgehe.
Und das wichtigste von allem: Habe ich da noch was rechtliches vergessen worauf ich achten muss???

Danke schonmal im Voraus!!!
LG Rebecca
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Tartelperien ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 19 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Einen Anlagehund angeschafft und keinen Plan von der Gesetzgebung ... Sehr schön ... :unsicher:

Tut mir leid, aber ich kann sowas immer nicht verstehen ...

Hier findest Du die Landeshundeverordnung des BL Hessen. Bitte gut durchlesen und Punkt für Punkt befolgen. Hoffentlich bekommst Du den Hund überhaupt noch im Nachhinein ordnungsgemäß gemeldet.

 
hallo,
wenn du den beitrag komplett gelesen hast, müsstest du wissen, das ich weiß, das ich folgendes brauche:
1. polizeiliches führungszeugnis
2. sachkundenachweis
3. wesenstest
4. haftpflichtversicherung
5. anmeldung bei der steuer
6. genehmigung des vermieters

ich weiß schon was ich brauche um den hund ordnungsgemäß zu melden! aber schön das in foren von alteingesessenen immer gleich heißt "kein plan"..
meine fragen bezogen sich auf die einzelnen dinge, da es der ERSTE listenhund von uns ist..
zu 1.) reicht ein normales führungszeugnis oder eines für behöeden?
zu 2. und 3.) werde ich zu einem Prüfer vermittelt oder kann ich mir einen aussuchen? und wer ist hier in der gegend zu "empfehlen" und worauf ist zu achten..
zu 4.) ist vorhanden!
zu 5.) wie lange habe ich zeit den Hund zu melden? Sofort? oder Zwei Wochen? Oder einen Monat?
zu 6.) ist vorhanden!

also bitte, erspar mir solche posts wie deinen consultani.. ich schreibe und frage hier, damit ich eben KEINEN Fehler mache.
Und wie es mit der Gesetzgebung ist, wird sie auch des öfteren mal geändert..
Daher die Frage ob ich noch etwas vergessen habe!?

Die Fragen bestehen immer noch und ich wäre über einen RAT dankbar und brauche mir nicht "kein Plan" unterstellen lassen.. Denn wenn ich mir keine Gedanken dazu machen würde und keinen Plan hätte, würde ich hier nicht nachfragen und den Hund wie viele andere auch einfach nur als Boxermischling anmelden..
Wir haben den Hund sogar als Boxermischling gekauft und das erste was wir gemacht haben war eine Umschreibung auf seine wirkliche Rasse, damit eben NICHTS schief läuft..
 
Braucht man nicht in Hessen mittlerweile vor Anschaffung eine Halteerlaubnis?
 
Beim Ordnungsamt war ich schon und hatte mich vor Anschaffung des Hundes informiert.. Die Halteerlaubnis bekomme ich von ihnen ausgestellt, wenn der Hund den Wesenstest bestanden hat (und das MIT mir). Das geht allerdings nur wenn man den Hund schon hat. Des weiteren sollte er den Wesenstest zwischen 10 und 15 Monaten machen.
Das Problem bei der Sache ist das wir nicht genau wissen wie alt er ist, weil jeder was anderes behauptet.
Das eine geht ohne das andere nicht. Das ist genau das was einen manchmal so durcheinander macht.. :(
 
Fragt Beckersmom hier im Forum, sie ist die Hessen-Spezialistin. Von ihr bekommt ihr alle Infos, die ihr wissen müßt.
 
Ich weiß ja nicht, was Dein OA Dir da für einen Kappes erzählt hat - aber - Du brauchst VOR Anschaffung des Hundes bereits eine vorläufige Haltererlaubnis. Gehst Du im Moment mit dem Hund raus und wirst kontrolliert kanns passieren, dass er von der Straße aus beschlagnahmt wird !
Egal was Dir Dein OA da erzählt hat, für den Außendienst kannst Du keine Genehmigung vorweisen und somit haben die alles Recht der Welt den Hund einfach mitzunehmen.
Und eine Haltererlaubnis mußt Du auch haben, wenn der Hund noch keinen WT abgelegt hat. Dann zählt er halt zu den gefährlichen Hunden, unterliegt dem Leinenzwang, Grundstück muß gesichert und mit einem Warnschild versehen sein etc. etc.

Mindestalter für den WT sind 15 Monate !! Das OA muss Dir eine Liste geben mit allen in Hessen zugelassenen Prüfern. Da kannst Du Dir einen aussuchen. Und bei der Steuer solltest Du ihn auch in bälde anmelden !

Und wenn Du noch was wissen möchtest, PN genügt !
 
Hallo Beckersmom,

eins versteh ich aber nicht.

"(1) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes darf nur erteilt werden, wenn die Halterin oder der Halter

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. zuverlässig ist,
3. sachkundig ist,
4. eine positive Wesensprüfung für den Hund nachweist, deren Durchführung zum Zeitpunkt der Vorlage bei der zuständigen Behörde nicht länger als sechs Monate zurückliegt, "

Wie soll das gehen, wenn der Hund noch gar nicht da ist? :verwirrt:

Der Wesenstest ist Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis, aber ohne Erlaubnis darf der Hund nicht gehalten werden? Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz?
 
(2) Erlangt die Behörde Kenntnis über einen gefährlichen Hund, erteilt sie auf Antrag eine
vorläufige Erlaubnis zum Halten des Hundes, sofern die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1, 5,
7 und 8 erfüllt sind und keine Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit der Halterin oder des
Halters bestehen. Die befristete Erlaubnis nach Abs. 1 kann erteilt werden, wenn die Halterin
oder der Halter innerhalb der von der zuständigen Behörde gesetzten Frist nachweist, dass alle
Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen.



Und das wird halt so gehandelt, dass VOR Anschaffung schon eine vorläufige Genehmigung vorliegen sollte. Denn es dauert ja ein paar Tage bis die Vorläufige Genehmigung erteilt wird und in dieser Zeit kann jeder Außendienstmitarbeiter den Hund beschlagnahmen lassen !
 
O.K., danke.

Kompliziert ist das ja fast gar nicht! :crazy:
 
also? Was nun tun damit er nicht im TH landet?

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege:
1. zu Polizei und ein Führungszeugnis holen
2. Sachkunde machen
3. Vorläufige Genehmigung bei OA holen

und in der Zeit versuchen den Hund im Garten zu lassen?

Wenn man das hat:

4. Hund anmelden
5.Wesenstest machen wenn er 15 Monate alt ist


Das klingt kriminell....

Oder beim OA Bescheid sagen, dass man da nen Fehler gemacht hat, weil man den Hund aus einer Notlage befreien wollte und dann hoffen, dass die einen alles nachholen lassen?


das soll jetzt keine Anweisung sein, sondern eine Frage!!
 
zur info, hab jetzt soweit alles erledigt.
war heute beim ordnungsamt, hab angemeldet und die haben von dort aus gleich das führungszeugnis beantragt und die vorläufige genehmigung habe ich auch bekommen..

allerdings soll ich den sachkundenachweis und den wesenstest erst später machen. das wird alles an einem tag gemacht.
aber das OA und der sachverständige haben beide gesagt das ich mit dem hund normal spazieren gehen darf wenn die leine nicht länger als zwei meter ist und er immer angeleint ist.

was bei uns später aber noch dazu kommt ist das er kastriert werden muss..

danke nochmal an alle, die mir weiter geholfen haben!!!
lg
 
zur info, hab jetzt soweit alles erledigt.
war heute beim ordnungsamt, hab angemeldet und die haben von dort aus gleich das führungszeugnis beantragt und die vorläufige genehmigung habe ich auch bekommen..

allerdings soll ich den sachkundenachweis und den wesenstest erst später machen. das wird alles an einem tag gemacht.
aber das OA und der sachverständige haben beide gesagt das ich mit dem hund normal spazieren gehen darf wenn die leine nicht länger als zwei meter ist und er immer angeleint ist.

Da Du nun eine voräufige Genehmigung hast, die Du immer mitführen mußt wenn Du mit dem Hund draußen bist, ist doch alles OK. Er muß halt an der Leine laufen, nach WT entfällt das auch.

was bei uns später aber noch dazu kommt ist das er kastriert werden muss..
Wieso MUSS er kastriert werden? Das hat aber jetzt nix mit der VO zu tun !
 
Was ist denn hiermit:
§ 13 Vermehrung, Abgabeverbote für gefährliche Hunde
Vermehrung, Handel, Erwerb sowie die Abgabe von gefährlichen Hunden sind verboten, wenn die erforderliche Wesensprüfung nicht positiv ausgefallen ist. Dies gilt nicht für die Abgabe an und die Annahme eines gefährlichen Hundes durch Tierheime in gemeinnütziger oder öffentlicher Trägerschaft.


Hätte der Hund nicht schon vorher einen Wesenstest haben müssen um von Privat verkauft werden zu können?

 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Alles auf einmal..“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...
Zurück
Oben Unten