Hallöchen,
also folgendes. Ein Bekannter hat einen Airdale (10 Jahre, nie auffällig), der einer Postbotin auf dem Fahrrad, die sehr nah vorbeigefahren ist, in die Wade gezwickt hat. War wohl nur ein Zwicker und keine große Wunde.
Nun will die Frau Schmerzensgeld. Der Mann hat eine Haftpflicht. Sie hat Bilder vorgelegt, die angeblich eine große Fleischwunde zeigen. jedoch nichts offizielles vom Arzt.
Der Bekannte hat ein Schreiben von einem Veterinär bekommen, der dem Hund nun Maulkorb- und Leinenzwang verschreibt!
1. Frage: Darf ein Veterinär das überhaupt? Oder muss durch das Ordnungsamt ein Wesenstest veranlasst werden?
2. Frage: Wer kennt einen guten Anwalt in oder um Nürnberg, der sich mit Auflagen usw. auskennt?
Bitte um baldige Antwort, da die Sache eilt.
Viele Grüße
Shaiti
also folgendes. Ein Bekannter hat einen Airdale (10 Jahre, nie auffällig), der einer Postbotin auf dem Fahrrad, die sehr nah vorbeigefahren ist, in die Wade gezwickt hat. War wohl nur ein Zwicker und keine große Wunde.
Nun will die Frau Schmerzensgeld. Der Mann hat eine Haftpflicht. Sie hat Bilder vorgelegt, die angeblich eine große Fleischwunde zeigen. jedoch nichts offizielles vom Arzt.
Der Bekannte hat ein Schreiben von einem Veterinär bekommen, der dem Hund nun Maulkorb- und Leinenzwang verschreibt!
1. Frage: Darf ein Veterinär das überhaupt? Oder muss durch das Ordnungsamt ein Wesenstest veranlasst werden?
2. Frage: Wer kennt einen guten Anwalt in oder um Nürnberg, der sich mit Auflagen usw. auskennt?
Bitte um baldige Antwort, da die Sache eilt.
Viele Grüße
Shaiti