900 DM Geldstrafe für Hundebiß
900 Mark Geldstrafe soll ein Hundehalter aus Beverungen bezahlen, weil seine eineinhalbjährige Rottweilerhündin einer Spaziergängerin ins Bein gebissen hatte. Das entschied das Amtsgericht Höxter.
Eine 59-jährige Verkäuferin aus Beverungen war am 29. Februar mit ihrer kleinen Enkeltochter spazieren gegangen und hatte wegen mehrerer Hunde die Kleine vorsichtshalber auf den Arm genommen. Doch was dann geschah, damit hatte sie nicht gerechnet: Auf einem Nachbargrundstück sah sie hinter einem zwei Meter hohen Metallzaun den an einer Laufanlage angeketteten Rottweiler. Wie die Frau jetzt als Zeugin vor Gericht aussagte, "kroch in Sekundenschnelle der schwarze Hund unter dem Zaun durch und biss mir ins rechte Bein". Die Frau fiel um, verletzte sich zusätzlich an Hüfte und Schulter und musste über zwei Wochen lang die tiefe, drei Zentimeter lange Bisswunde ärztlich behandeln lassen. Noch heute leidet sie unter den Folgen der Hundeattacke.
Dem Hundehalter, einem fünfmal vorbestraften Kleinunternehmer, flatterte Monate darauf ein Strafbefehl über 800 Mark (20 Tagessätze à 40 Mark) ins Haus. Da er den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nicht auf sich sitzen lassen wollte, legte er dagegen Einspruch ein. Deshalb kam es jetzt zur mündlichen Hauptverhandlung. Doch überraschenderweise schwieg der Angeklagte eisern bis zum Schluss. Sein Verteidiger Thomas Schmidt machte geltend, es sei nicht erwiesen, dass es sich bei dem bissigen Hund um die Rottweilerhündin seines Mandanten gehandelt habe. Die verletzte Zeugin habe lediglich den angeketteten "schwarzen Hund" vom Gelände kommen sehen und sei "keine Hundeexpertin". Außerdem könne man dem Angeklagten "nicht vorwerfen, er habe seine Sorgfaltspflicht missachtet". Deshalb forderte er Freispruch.
Das sahen jedoch der Staatsanwalt Ringo Dietrich (Paderborn) und auch der Strafrichter Ulrich Thewes völlig anders. Auf Grund der Beweisaufnahme, insbesondere der Glaubwürdigkeit der vernommenen verletzten Verkäuferin, stand für sie fest: "Es war der Hund des Angeklagten, der die Zeugin gebissen hat. Der Angeklagte hat sich der Sorgfaltspflichtverletzung und damit der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht", so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Das Gericht folgte zwar der Argumentation des Staatsanwaltes, blieb aber deutlich unter dessen Strafantrag - er hatte 60 Tagessätze à 30 Mark gefordert - und verurteilte den 40-Jährigen zur Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Mark. Der Verteidiger kündigte sofort Berufung gegen die Entscheidung bei der nächst höheren Instanz, dem Landgericht Paderborn, an.
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900 Mark Geldstrafe soll ein Hundehalter aus Beverungen bezahlen, weil seine eineinhalbjährige Rottweilerhündin einer Spaziergängerin ins Bein gebissen hatte. Das entschied das Amtsgericht Höxter.
Eine 59-jährige Verkäuferin aus Beverungen war am 29. Februar mit ihrer kleinen Enkeltochter spazieren gegangen und hatte wegen mehrerer Hunde die Kleine vorsichtshalber auf den Arm genommen. Doch was dann geschah, damit hatte sie nicht gerechnet: Auf einem Nachbargrundstück sah sie hinter einem zwei Meter hohen Metallzaun den an einer Laufanlage angeketteten Rottweiler. Wie die Frau jetzt als Zeugin vor Gericht aussagte, "kroch in Sekundenschnelle der schwarze Hund unter dem Zaun durch und biss mir ins rechte Bein". Die Frau fiel um, verletzte sich zusätzlich an Hüfte und Schulter und musste über zwei Wochen lang die tiefe, drei Zentimeter lange Bisswunde ärztlich behandeln lassen. Noch heute leidet sie unter den Folgen der Hundeattacke.
Dem Hundehalter, einem fünfmal vorbestraften Kleinunternehmer, flatterte Monate darauf ein Strafbefehl über 800 Mark (20 Tagessätze à 40 Mark) ins Haus. Da er den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nicht auf sich sitzen lassen wollte, legte er dagegen Einspruch ein. Deshalb kam es jetzt zur mündlichen Hauptverhandlung. Doch überraschenderweise schwieg der Angeklagte eisern bis zum Schluss. Sein Verteidiger Thomas Schmidt machte geltend, es sei nicht erwiesen, dass es sich bei dem bissigen Hund um die Rottweilerhündin seines Mandanten gehandelt habe. Die verletzte Zeugin habe lediglich den angeketteten "schwarzen Hund" vom Gelände kommen sehen und sei "keine Hundeexpertin". Außerdem könne man dem Angeklagten "nicht vorwerfen, er habe seine Sorgfaltspflicht missachtet". Deshalb forderte er Freispruch.
Das sahen jedoch der Staatsanwalt Ringo Dietrich (Paderborn) und auch der Strafrichter Ulrich Thewes völlig anders. Auf Grund der Beweisaufnahme, insbesondere der Glaubwürdigkeit der vernommenen verletzten Verkäuferin, stand für sie fest: "Es war der Hund des Angeklagten, der die Zeugin gebissen hat. Der Angeklagte hat sich der Sorgfaltspflichtverletzung und damit der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht", so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Das Gericht folgte zwar der Argumentation des Staatsanwaltes, blieb aber deutlich unter dessen Strafantrag - er hatte 60 Tagessätze à 30 Mark gefordert - und verurteilte den 40-Jährigen zur Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Mark. Der Verteidiger kündigte sofort Berufung gegen die Entscheidung bei der nächst höheren Instanz, dem Landgericht Paderborn, an.
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