- Wolfgang
Der amtliche Tierarzt des Kreises und das Luckauer Ordnungsamt zogen jetzt bei zwei Frauen in Luckau 50 Hunde ein. Die Chihuahuas wurden nicht artgerecht gehalten. Mutter und Tochter hielten die Tiere auf etwa 50 Quadratmetern in ihrer Wohnung. Das Haus der Hundehalterinnen befindet sich in einem völlig verwahrlosten Zustand. Die Frauen wurden in die Landesklinik eingeliefert.
VON BERND-VOLKER BRAHMS
Bereits vor einem Jahr waren bei den beiden Luckauerinnen 40 Hunde beschlagnahmt worden. "Das ist Vermüllung im Endstadium", war gestern das Urteil von Gunter Höfke, der als amtlicher Tierarzt bei der Kreisverwaltung in Lübben tätig ist. Zusammen mit dem Luckauer Ordnungsamt und mit Helga Druschke, der Leiterin des Tierheims in Langengrassau, beschlagnahmte Höfke 50 Hunde bei einer 81-jährigen und einer 56-jährigen Frau in Luckau. Im Mai und Juni des letzten Jahres waren den beiden Frauen bereits jeweils 20 Hunde abgenommen worden. Zehn Hunde hatte man ihnen gelassen.
"Bei einer Nachkontrolle, die ich am Dienstag durchgeführt habe, konnte ich feststellen, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten werden", sagt Gunter Höfke, der eine derart verwahrloste Wohnung in seiner über zehnjährigen Tätigkeit für die Lübbener Kreisbehörde noch nie vorgefunden habe. Da ihm am Dienstag der Zutritt zur Wohnung verwehrt wurde, kam er am Mittwoch ein zweites Mal zusammen mit dem Luckauer Ordnungsamt.
"Wir haben kaum eine Handhabe gegen Verwahrlosung", sagt Ordnungsamtsleiter Gerald Lehmann. Nach dem Grundgesetz gäbe es sehr weitreichende Persönlichkeitsrechte. Eine Zwangseinweisung der zwei Frauen in eine psychiatrische Klinik war vor einem Jahr vom sozialpsychartischen Dienst des Landkreises abgelehnt worden, wie Lehmann sagt.
"Ein Einschreiten gegen die beiden Frauen war lediglich aufgrund der Tierschutzverordnung möglich", sagt Höfke. Allerdings seien die Tiere in einem erstaunlich guten Zustand. Dagegen seien die Frauen mit dem Notarzt in die Landesklinik in Lübben eingewiesen worden, nachdem durch die Beschlagnahmeaktion eine akute Selbstmordgefahr bestanden habe, so Veterinär Gunter Höfke.
"Das weitere Vorgehen hängt davon ab, ob die Frauen dauerhaft eingewiesen werden", sagt Gerald Lehmann. Ein Tierhalteverbot werde es laut Höfke jedoch zunächst auf jeden Fall für sie geben.