170 Hundehalter aus Stolberg sind betroffen
Gassi gehen nur mit "Führerschein"
Stolberg (an-o/wb). Hoffentlich besteht Herrchen die Prüfung, sonst hat Bello ein Problem. Ohne Sachkundenachweis des Halters könnte nämlich die Verbindung zwischen Mensch und Hund von Amts wegen gelöst werden.
Ganz so dramatisch sieht es Monika Keller vom städtischen Ordnungsamt allerdings nicht. Die Sachkundeprüfung sei zu schaffen und könne notfalls auch einmal wiederholt werden. Ablegen müssen sie nicht etwa die Halter von Dackeln oder Pudeln, sondern die Besitzer von Tieren, die in den Anlagen 1 und 2 der Landeshundeverordnung aufgeführt werden.
Gefährlich könnten jedoch nicht nur Vertreter dieser Rassen sein, erklärt Monika Keller, "das kann auch auf einen Schäferhund zutreffen". Allerdings muss der Halter eines solchen Tieres nur dann zur Prüfung, wenn sein vierbeiniger Freund schon einmal unangenehm aufgefallen ist. "Wenn ein solcher Hund Menschen anspringt oder andere Tiere hetzt" erklärt Keller, "dann wird auch hier ein Sachkundenachweis fällig".
Auf jeden Fall zum Prüfungstermin antreten müssen die Besitzer von Mastiff, Sarplaniac oder Maremmaner Hirtenhund. Etwa 60 Hunde der Anlage 1 und 110 Tiere, die unter Anlage 2 fallen, sind inzwischen bei der Stadt registriert. Den Haltern, die ihre Lieblinge beim Ordnungsamt angemeldet haben, stellt Monika Keller ein gutes Zeugnis aus: "Die sind sehr kooperativ, obwohl viele von der neuen Verordnung nicht gerade begeistert sind."
Stimmung des Hundes
Verständlich, schließlich müssen die Tierhalter nicht allein allerhand Fragen beantworten: An welchen Körperteilen am schnellsten die Stimmung des Hundes abzulesen ist, wie Kommandos eingeübt werden oder wie sich die Kastration eines Rüden auf das Agressionsverhalten auswirkt - solche Dinge sollten die Prüflinge wissen.
Zudem müssen die Hundebesitzer noch tief ins Portemonnaie greifen. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Mark, für die Erlaubnis sind insgesamt 200 Mark fällig. Diesen Nachweis müssen sie beim Gassi gehen dann ebenso in der Tasche haben, wie ein Autofahrer seinen Führerschein. Andernfalls droht ein Bußgeldverfahren. Totalverweigerer, die trotz mehrfacher Aufforderung nicht zur Prüfung erscheinen, riskieren den Entzug ihres Hundes.
Dass sie demnächst eine Vielzahl von Hunden im Tierheim unterbringen müssen, erwarten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht. Nach ihren Erfahrungen - und davon sammeln sie reichlich, wenn sie etwa die Haltungsbedingungen kontrollieren - "sind die Stolberger Hundebesitzer im Großen und Ganzen sehr vernünftig".
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Gassi gehen nur mit "Führerschein"
Stolberg (an-o/wb). Hoffentlich besteht Herrchen die Prüfung, sonst hat Bello ein Problem. Ohne Sachkundenachweis des Halters könnte nämlich die Verbindung zwischen Mensch und Hund von Amts wegen gelöst werden.
Ganz so dramatisch sieht es Monika Keller vom städtischen Ordnungsamt allerdings nicht. Die Sachkundeprüfung sei zu schaffen und könne notfalls auch einmal wiederholt werden. Ablegen müssen sie nicht etwa die Halter von Dackeln oder Pudeln, sondern die Besitzer von Tieren, die in den Anlagen 1 und 2 der Landeshundeverordnung aufgeführt werden.
Gefährlich könnten jedoch nicht nur Vertreter dieser Rassen sein, erklärt Monika Keller, "das kann auch auf einen Schäferhund zutreffen". Allerdings muss der Halter eines solchen Tieres nur dann zur Prüfung, wenn sein vierbeiniger Freund schon einmal unangenehm aufgefallen ist. "Wenn ein solcher Hund Menschen anspringt oder andere Tiere hetzt" erklärt Keller, "dann wird auch hier ein Sachkundenachweis fällig".
Auf jeden Fall zum Prüfungstermin antreten müssen die Besitzer von Mastiff, Sarplaniac oder Maremmaner Hirtenhund. Etwa 60 Hunde der Anlage 1 und 110 Tiere, die unter Anlage 2 fallen, sind inzwischen bei der Stadt registriert. Den Haltern, die ihre Lieblinge beim Ordnungsamt angemeldet haben, stellt Monika Keller ein gutes Zeugnis aus: "Die sind sehr kooperativ, obwohl viele von der neuen Verordnung nicht gerade begeistert sind."
Stimmung des Hundes
Verständlich, schließlich müssen die Tierhalter nicht allein allerhand Fragen beantworten: An welchen Körperteilen am schnellsten die Stimmung des Hundes abzulesen ist, wie Kommandos eingeübt werden oder wie sich die Kastration eines Rüden auf das Agressionsverhalten auswirkt - solche Dinge sollten die Prüflinge wissen.
Zudem müssen die Hundebesitzer noch tief ins Portemonnaie greifen. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Mark, für die Erlaubnis sind insgesamt 200 Mark fällig. Diesen Nachweis müssen sie beim Gassi gehen dann ebenso in der Tasche haben, wie ein Autofahrer seinen Führerschein. Andernfalls droht ein Bußgeldverfahren. Totalverweigerer, die trotz mehrfacher Aufforderung nicht zur Prüfung erscheinen, riskieren den Entzug ihres Hundes.
Dass sie demnächst eine Vielzahl von Hunden im Tierheim unterbringen müssen, erwarten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht. Nach ihren Erfahrungen - und davon sammeln sie reichlich, wenn sie etwa die Haltungsbedingungen kontrollieren - "sind die Stolberger Hundebesitzer im Großen und Ganzen sehr vernünftig".
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