Muss ich das als "menschenverachtendes A*schloch" zur Kenntnis nehmen?
Ich habe dich nicht so genannt.
Die Würde des Menschen ist abstrakt.Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Das Recht des Menschen auf körperliche Unversehrtheit allerdings ist recht konkret.
Wozu dann Haftstrafen? Lebt der Staat damit vor dass man Menschen einsperren darf? Duerfen Buerger doch auch nicht.
Vielleicht kann ein Jurist dir besser erklären, wo da der Unterschied liegt.
In jedem Fall ist es so, dass auch der Staat nicht willkürlich Menschen einsperren darf.
Dadurch, dass es ein Rechtswesen gibt, wird (theoretisch, also prinzipiell) sichergestellt, dass genau abgewogen wird zwischen den Grundrechten des Täters auf der einen Seite und dem Recht der Gesellschaft auf der anderen Seite.
Das können "Bürger" nicht. Weil sie nie neutral sind.
Das Strafrecht und die Justiz sind also nichts, was der Staat dem Bürger vorlebt, es ist etwas, was er dem Bürger abnimmt.
Der Punkt ist:
Der Bürger muss, damit das Zusammenleben funktioniert, gewisse Regeln (Gesetze) befolgen. Und wird vom Staat/der Gesellschaft sanktioniert, wenn er das nicht tut.
Je nachdem, wie der Staat/die Gesellschaft aufgebaut ist, kann das nach Belieben und Gutdünken einzelner Verantwortlicher geschehen, oder gleichfalls innerhalb gewisser Regeln.
Gutdünken/Willkür ist flexibler - Gerechtigkeit kann, wenn überhaupt, aber nur durch Regeln und deren Einhaltung gewährleistet werden.
Wir geben uns Gesetze, weil wir meinen, dass Regeln unser Zusammenleben erleichtern. Wir geben uns einen Staat und eine Justiz, die diese durchsetzen sollen.
Aber im Grunde funktioniert das auf Dauer nur, wenn sich auch Staat und Justiz bei den ihren übertragenen Aufgaben an gewisse Regeln halten.
Und nicht rückgängig zu machende medizinische Eingriffe als juristische Konsequenz von irgendwas gehören nicht dazu. Schon allein, weil man immer mitbedenken muss, wie es demjenigen ergeht, der fälschliuch dazu verurteilt wird...