Das finde ich sehr...dehnbar...
...Für die Gewerbsmäßigkeit im Tierschutzrecht sei es deshalb notwendig, aber auch ausreichend, dass eine selbständige, dauerhafte und planmäßige Tätigkeit vorliege, deren Umfang erhöhte tierschutzrechtliche Anforderungen notwendig mache. Dies werde dadurch indiziert, dass - wie im vorliegenden Fall - für die Tätigkeit ein Entgelt verlangt werde, das die Kosten zumindest nicht unerheblich reduziere.
Heisst jetzt im Klartext was genau bitte...
....wenn also jetzt Tierheime und /oder Tierschutzvereine
bezahlte Mitarbeiter beschäftigen, ist das schon
gewerbsmässig ?
...und was ist ein
Entgelt genau, bitte ?
Fahrkostenerstattung ? evtl. Auslagenrückzahlungen ?
muss Tierschutz in Zukunft also völlig kostenfrei sein, damit es den "tierschutzrechtlichen Anforderungen" entspricht...