Gretchen

Sammie

20 Jahre Mitglied
:( keine Ahnung,ob das hier die richtige Rubrik ist,wenn nicht,bitte verschieben, aber lest mal:

 
  • 1. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Sammie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich glaub ich spinne. Hab mal bei dem Verein aus Ennepetal einen Gästebucheintrag verfasst. Da das Gästebuch allerdings moderiert wird hat der Eintrag nicht viele Chancen auf Veröffentlichung. Ich hoffe der Moderator schämt sich trotzdem.
 
oh man... Tierschutz vom feinsten :( und Kollateralschaden Gretchen... nach drei Jahren vom Gerichtsvollzieher aus ihrer Familie rausgeholt nachdem sie zuvor im Labor leben durfte... ganz grosses Kino und alles wegen einer Haftpflichtversicherung.

Diese Familie wird vom Tierschutzhund geheilt sein,man erzählt sich das im Freundes- und Bekanntenkreis und auch diese Leute werden sagen: Tierschutzhund ? ne, da lassen wir lieber die Finger von.. habt ihr nicht gehört was Familie X passiert ist?
 
sei vorsichtig was Du bei denen schreibst, der ihr " Freund " ist Anwalt und da hast Du ganz schnell ne Abmahnung mit Kostennote für den Anwalt für 800.- Euronen im Kasten.

Der gleiche Verein war ja in Vitzeroda stark involviert
 
Ich glaubs ja nicht ! :sauer:
Auf der einen Seite sieht das Gericht einen sogenannten "Schutzvertrag" als Knebelvertrag und gibt dem Hundebesitzer recht, weil überzogene Forderungen gestellt wurden,

- auf der anderen Seite wird Machtmissbrauch von Vereinen und/oder Organisationen (denn was anderes ist das für mich nicht) noch per Gesetz begünstigt.
Wo bleibt da der TIERSCHUTZ der immer so heftig propagiert wird, gerade von solchen Vereinen.
Richtig, das Tier bleibt auf der Strecke, aber man hat es ja vorher dem sicheren Tod entrissen, da machen ein paar Macken mehr auf der kleinen Hundeseele auch nix mehr aus. :sauer:
Auch wenn es ein Versäumnis gab, ist das noch ein kleines gegen das drastische Vorgehehen der vermeintlichen Tierschutzorganisation.
Pfui, sage ich da nur ! :rot:
Wenn das eure Vorstellung von Tierschutz ist, kann man wirklich nur jedem abraten, einen Hund von dort zu holen.
 
Ich glaube diese Geschichte so nicht. Aber vielleicht hat ja jemand schriftliche Beweise? Aktennotiz des Urteils beispielsweise?
 
Ich glaube diese Geschichte so nicht. Aber vielleicht hat ja jemand schriftliche Beweise? Aktennotiz des Urteils beispielsweise?

Was meinst du mit "Aktennotiz des Urteils"? Vielleicht das Aktenzeichen?

In dem Text der Laborbeagelhilfe ist ein Link zum Zerportal, wo das Urteil - mit Aktenzeichen - ausführlich erläutert ist.
 
Für mich fast unglaublich, dass der Vertrag als solches mit dem unbefristeten Eigentumsvorbehalt vor Gericht Bestand hatte. Ich hatte mich eigentlich darauf verlassen, dass so etwas nichtig sei. :unsicher:
Dass es absolut schäbig von dem Verein ist, den Hund wegen so etwas nach drei Jahren aus der Familie zu reißen, ist die eine Sache. Dass ein Gericht dies ermöglicht, die andere.
Kann für mich nur bedeuten, dass ich keinen Schutzvertrag mit Eigentumsvorbehalt mehr unterschreiben werde.
 
Für mich fast unglaublich, dass der Vertrag als solches mit dem unbefristeten Eigentumsvorbehalt vor Gericht Bestand hatte. Ich hatte mich eigentlich darauf verlassen, dass so etwas nichtig sei. :unsicher:
Dass es absolut schäbig von dem Verein ist, den Hund wegen so etwas nach drei Jahren aus der Familie zu reißen, ist die eine Sache. Dass ein Gericht dies ermöglicht, die andere.
Kann für mich nur bedeuten, dass ich keinen Schutzvertrag mit Eigentumsvorbehalt mehr unterschreiben werde.

Unabhängig von dem hier vorliegenden Fall, den ich nicht beurteilen will, ist das für mich der entscheidende Punkt.
Hypothetisch folgender Fall: Ich übernehme einen Hund, unterschreibe einen solchen Vertrag und nach einem halben Jahr habe ich einen heftigen Streit mit der Person, die mir den Hund vermittelt hat. Hat alles nichts mit den Hund zu tun, aber um mich zu treffen, beschließt diese Person mir den Hund weg zu nehmen, was ihr möglich wäre, wenn ich eine solchen Vertrag mit Eigentumsvorbehalt unterschrieben hätte.
Da ließen sich noch etliche andere Beispiele konstruieren.
Daher ist für mich ein solcher Vertrag ein absolutes no go.
 
Das ist unter aller Sau......armer Hund :(:(
Das hat nichts mit Tierschutz zu tun, das ist ein echts Armutszeugnis für diesen Verein.
 
Nochmal das Urteil - mit Aktenzeichen.

den Satz find ich wichtig, - das der Verein drauf sch***t, zeugt nicht von Tierschutz, sondern von Machtmissbrauch
Im Übrigen führt das Gericht auszugsweise weiter aus: “Die Kammer bezweifelt nicht, dass beide Parteien aufrichtig am Wohl der vermittelten Tiere gelegen ist. Das ein ehemaliges Labor-Tier nach dreijährigen Aufenthalt aus der Familie, die sie aufgenommen hat, herausgenommen wird, kann daher keiner der Parteien wünschenswert erscheinen. Der klagende Verein sollte dem Hund deshalb seine gewohnte Umgebung belassen - dies nicht als Nachgeben gegenüber dem Beklagten, sondern freiwillig alleine dem Hund zuliebe. Sofern es hier nicht um Geld, sondern um Tierschutz geht, sollte es beide Parteien auch nicht zu schwer fallen, ein finanzielles Opfer zu bringen und sich auf eine Spende des Beklagten zu einigen.”
Quelle :siehe oben
Da bittet das Gericht doch praktisch "auf Knien" den Verein, nachzugeben, - aber wie man sieht, kommen Tierschutz und Recht auch in diesem Fall nicht zusammen...:heul:
 
Ja, das liest sich tatsächlich alles sehr unschön. Wobei die eigentlichen Hintergründe ja nicht wirklich bekannt sind. In dem Text steht dazu nur:
Als sich das persönliche Verhältnis der Vertragsparteien zunehmend verschlechterte, woran beide ihre Anteile hatten, forderte der Verein den Hund zurück und klagte auf Zahlung der Vertragsstrafen.

In 3 Jahren kann viel passieren, einer der beiden Hunde, die ursprünglich zurück gefordert wurden, ist zwischenzeitlich verstorben, woran und warum konnte ich auch nirgendwo lesen... wie soll man da als Aussenstehender einen solchen Vorfall beurteilen? Sollten tatsächlich nur "persönliche Differenzen" zur Forderung der Rückgabe geführt haben, wäre das natürlich der Oberhammer. Aber es könnte natürlich auch sein, dass man beim Blick hinter die Kulissen auch zu dem Schluss kommen könnte, dass es für den Hund besser war.

Ich weiss nur, völlig unabhängig von diesem Fall, wie schwer es mitunter ist, einen Hund aus unhaltbaren Verhältnissen heraus zu bekommen. Und vielleicht bin ich da zu blauäugig, aber ich bin mir auch sicher, dass von mir niemand einen Hund zurück verlangen würde, auch wenn ich nicht mal mit jedem Vermittler meiner Hunde unbedingt "gut Freund" war.
 
Da bittet das Gericht doch praktisch "auf Knien" den Verein, nachzugeben, -

Öhm, nö, so darf man das eigentlich nicht betrachten. Das war ein Vergleichsangebot. Gehen zwei Parteien auf einen solchen Vergleich ein, gibt es kein Urteil. Wäre der Verein auf diesen Vergleich eingegangen, hätte das gleich mehrere Folgen. Sie hätten weiterhin nicht gewusst, ob ihre Vetragsklauseln rechtswirksam sind. Und, da bin ich mir sicher, dann hätte auch wieder jemand behauptet, dem Verein wäre es nie um das Wohl des Hundes, sondern nur um die Kohle gegangen.
Wie gesagt, ich kenne die Hintergründe nicht. Wenn ich vor Gericht ziehen würde, um einen Hund zurück zu bekommen, dann würde ich auch den Hund und kein Geld der Welt haben wollen. Wenn es gute Gründe für die Rückforderung gegeben hat, dann ist es nur nachvollziehbar, dass man diesen Vergleich nicht eingegangen ist.
 
@sockenbaer,
Da bittet das Gericht doch praktisch "auf Knien" den Verein, nachzugeben, - aber wie man sieht, kommen Tierschutz und Recht auch in diesem Fall nicht zusammen...:heul:

Am Ende liegt die Macht am Gericht/Richter. Dieser hätte entscheiden können das dieses Tier dort bleibt, wo er nun 3 Jahre gelebt hat. Wenn es dem Hund bei der Familie nicht gut ging, dann hätte man bei Gericht die Katze aus den Sack gelassen und belegt, aber der Verein macht es hier nur an diese Versicherung fest, mehr nicht. Wie gesagt, man hätte es dann offen legen müssen, was ich nirgens finden kann.

Ruth
 
Am Ende liegt die Macht am Gericht/Richter. Dieser hätte entscheiden können das dieses Tier dort bleibt, wo er nun 3 Jahre gelebt hat.

Richtig. Dazu hätte er z.B. nur die Vertragsklausel als sittenwidrig bewerten müssen.

Wenn es dem Hund bei der Familie nicht gut ging, dann hätte man bei Gericht die Katze aus den Sack gelassen und belegt, aber der Verein macht es hier nur an diese Versicherung fest, mehr nicht. Wie gesagt, man hätte es dann offen legen müssen, was ich nirgens finden kann.

Ruth

Woher weisst du, was in der Verhandlung alles angesprochen bzw. nicht angesprochen wurde?
 
Ja, das liest sich tatsächlich alles sehr unschön. Wobei die eigentlichen Hintergründe ja nicht wirklich bekannt sind. In dem Text steht dazu nur:
Als sich das persönliche Verhältnis der Vertragsparteien zunehmend verschlechterte, woran beide ihre Anteile hatten, forderte der Verein den Hund zurück und klagte auf Zahlung der Vertragsstrafen.
Sicher sind das nur Vermutungen, - aber bei diesem Verein hat es ja anderweitig schon Kritik gegeben.
...und oft reicht schon das Wörtchen >nein< aus, um trotzig und gerichtlich und nicht immer zum Wohl des Tieres seinen Willen durchzusetzen.


In 3 Jahren kann viel passieren, einer der beiden Hunde, die ursprünglich zurück gefordert wurden, ist zwischenzeitlich verstorben, woran und warum konnte ich auch nirgendwo lesen... wie soll man da als Aussenstehender einen solchen Vorfall beurteilen? Sollten tatsächlich nur "persönliche Differenzen" zur Forderung der Rückgabe geführt haben, wäre das natürlich der Oberhammer.
Ich habe mich mal `ne Zeitlang in HH aufgehalten, bei Bekannten in der WG gewohnt, natürlich ein Haufen Hunde da, einer davon aus dem "Tierschutz"...da standen ungelogen die eine Vermittlerin und noch `ne Frau fast wöchentlich auf der Matte, um sich vom Zustand des dorthin vermittelten Kandidaten persönlich zu überzeugen...irgendwann ist auch mal gut mit kontrollieren und/oder überzogenen Forderungen, oder nicht...:unsicher:
Aber es könnte natürlich auch sein, dass man beim Blick hinter die Kulissen auch zu dem Schluss kommen könnte, dass es für den Hund besser war.
Dann hätte das Gericht aber wahrscheinlich entschieden, das eine Rückgabe an den Verein "zum Wohle des Hundes besser wäre !

Ich weiss nur, völlig unabhängig von diesem Fall, wie schwer es mitunter ist, einen Hund aus unhaltbaren Verhältnissen heraus zu bekommen. Und vielleicht bin ich da zu blauäugig, aber ich bin mir auch sicher, dass von mir niemand einen Hund zurück verlangen würde, auch wenn ich nicht mal mit jedem Vermittler meiner Hunde unbedingt "gut Freund" war.
Ich wollte, bevor hier die Bude voll war mit "unerwünschtem Gesindel" :p einen Hundeopi aus Schpanien adoptieren...wurde mir erklärt, sie hätten das Recht zu jeder beliebigen Tag und Nachtzeit die Haltung zu kontrollieren.
Unangemeldete Kontrollen sind ja schön und gut, aber das z.B. mein Holder das Tier nicht betreuen darf, wenn ich mal längere Zeit abwesend bin (Krankenhaus, Fortbildung o.Ä) find ich schon oberdreist - und wenn ich dieserart "vertragsbrüchig" werde, - sind das dann schon "schlechte Verhältnisse" und Grund für Gerichtsverfahren und Einzuhung des Hundes ?
Manchmal sollten auch "Tierschützer" mal das rechtliche ausser acht sein lassen, eine mittelmässige Haltung akzeptieren, - wenn die Alternative nur 23 Stunden allein im Zwinger wären.
 
@MaHeDo
Woher weisst du, was in der Verhandlung alles angesprochen bzw. nicht angesprochen wurde?

Wenn etwas gravierendes mit dem Hund bei der Familie passiert wäre, dann wäre es mit Sicherheit das Thema und nicht die billige Nummer mit der Versicherung, meinst du nicht auch? Die Versicherung als Grund ist eine ganz steile Nummer und kein Grund zur Wegnahme.

Ruth
 
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