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Der gleiche Verein war ja in Vitzeroda stark involviert
Ich glaube diese Geschichte so nicht. Aber vielleicht hat ja jemand schriftliche Beweise? Aktennotiz des Urteils beispielsweise?
Irrtum vom Amt - ist ein anderer Verein
Für mich fast unglaublich, dass der Vertrag als solches mit dem unbefristeten Eigentumsvorbehalt vor Gericht Bestand hatte. Ich hatte mich eigentlich darauf verlassen, dass so etwas nichtig sei.
Dass es absolut schäbig von dem Verein ist, den Hund wegen so etwas nach drei Jahren aus der Familie zu reißen, ist die eine Sache. Dass ein Gericht dies ermöglicht, die andere.
Kann für mich nur bedeuten, dass ich keinen Schutzvertrag mit Eigentumsvorbehalt mehr unterschreiben werde.
Da bittet das Gericht doch praktisch "auf Knien" den Verein, nachzugeben, -
Da bittet das Gericht doch praktisch "auf Knien" den Verein, nachzugeben, - aber wie man sieht, kommen Tierschutz und Recht auch in diesem Fall nicht zusammen...
Am Ende liegt die Macht am Gericht/Richter. Dieser hätte entscheiden können das dieses Tier dort bleibt, wo er nun 3 Jahre gelebt hat.
Wenn es dem Hund bei der Familie nicht gut ging, dann hätte man bei Gericht die Katze aus den Sack gelassen und belegt, aber der Verein macht es hier nur an diese Versicherung fest, mehr nicht. Wie gesagt, man hätte es dann offen legen müssen, was ich nirgens finden kann.
Ruth
Ich wollte, bevor hier die Bude voll war mit "unerwünschtem Gesindel" einen Hundeopi aus Schpanien adoptieren...wurde mir erklärt, sie hätten das Recht zu jeder beliebigen Tag und Nachtzeit die Haltung zu kontrollieren.Ja, das liest sich tatsächlich alles sehr unschön. Wobei die eigentlichen Hintergründe ja nicht wirklich bekannt sind. In dem Text steht dazu nur:
Als sich das persönliche Verhältnis der Vertragsparteien zunehmend verschlechterte, woran beide ihre Anteile hatten, forderte der Verein den Hund zurück und klagte auf Zahlung der Vertragsstrafen.
Sicher sind das nur Vermutungen, - aber bei diesem Verein hat es ja anderweitig schon Kritik gegeben.
...und oft reicht schon das Wörtchen >nein< aus, um trotzig und gerichtlich und nicht immer zum Wohl des Tieres seinen Willen durchzusetzen.
In 3 Jahren kann viel passieren, einer der beiden Hunde, die ursprünglich zurück gefordert wurden, ist zwischenzeitlich verstorben, woran und warum konnte ich auch nirgendwo lesen... wie soll man da als Aussenstehender einen solchen Vorfall beurteilen? Sollten tatsächlich nur "persönliche Differenzen" zur Forderung der Rückgabe geführt haben, wäre das natürlich der Oberhammer.
Ich habe mich mal `ne Zeitlang in HH aufgehalten, bei Bekannten in der WG gewohnt, natürlich ein Haufen Hunde da, einer davon aus dem "Tierschutz"...da standen ungelogen die eine Vermittlerin und noch `ne Frau fast wöchentlich auf der Matte, um sich vom Zustand des dorthin vermittelten Kandidaten persönlich zu überzeugen...irgendwann ist auch mal gut mit kontrollieren und/oder überzogenen Forderungen, oder nicht...
Aber es könnte natürlich auch sein, dass man beim Blick hinter die Kulissen auch zu dem Schluss kommen könnte, dass es für den Hund besser war.
Dann hätte das Gericht aber wahrscheinlich entschieden, das eine Rückgabe an den Verein "zum Wohle des Hundes besser wäre !
Ich weiss nur, völlig unabhängig von diesem Fall, wie schwer es mitunter ist, einen Hund aus unhaltbaren Verhältnissen heraus zu bekommen. Und vielleicht bin ich da zu blauäugig, aber ich bin mir auch sicher, dass von mir niemand einen Hund zurück verlangen würde, auch wenn ich nicht mal mit jedem Vermittler meiner Hunde unbedingt "gut Freund" war.
Woher weisst du, was in der Verhandlung alles angesprochen bzw. nicht angesprochen wurde?