Ich hab jetzt noch das gefunden:
1. Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien
außerhalb des Zwingers sowie ausreichend
Umgang mit der Person, die den Hund hält,
betreut oder zu betreuen hat zu gewähren.
Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem
Alter und dem Gesundheitszustand des Tieres
anzupassen.
2. Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück
hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu
halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem
nicht entgegenstehen.
3. Einem einzeln gehaltenen Hund ist mehrmals
täglich die Möglichkeit zum länger dauernden
Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren,
um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu
befriedigen.
Quelle: