Zu Besuch in Schleswig-Holstein - mit Pitbull?

Dobifreund schrieb:
Aber anscheinend hält sich da keiner dran !:D
Ich habe noch nicht auch nur ein einziges hellblaues Halsband an einem Hund hier gesehen nur auf Bildern hier im Forum.

Pöh :heul: ...... sind wir KEINER :verwirrt:

Menno ... die Shira vom Joker läuft gaaaaanz brav artig mit ihrem blauen (in meinen Augen eher türkisfarbenen) Halsband "durch die Straßen" :D

obwohl sicherlich bis heute keiner den Sinn und Zweck verstanden hat ......

(hihi --> dürft uns jetzt ruhig "Streber" nennen)
 
  • 28. April 2024
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Hi Heiwas ... hast du hier schon mal geguckt?
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Aristoteles schrieb:
Ausserdem gilt dieses Halsband nur für gefährliche Hund! :eg:
Und sowas haben wir hier nicht!!! :D

MfG Aristoteles :hallo:
jo,
ich werde mir dann ein hellblaues halsband anziehen: ich bin nämlich bissig...weil ich ein in s.-h. lebender bayer bin :eg:.
aber keine sorge liebe behörden, meine hunde nehmen mich immer brav an die leine :hallo:.
und damit ich keinen menschen schocken kann, hab ich mir hier meine eigene ranch gekauft, damit ich ab und an auch freilauf genießen kann :box:.

liebe grüße
helene
 
Wolfgang schrieb:
Ich sagte übrigens nicht, daß es keine Liste gibt, sondern keine Listis (Abk. für Listenhunde).

Das war klar, aber wenn es keine Listenhunde gibt, für welche Hunde gilt denn diese Regelung dann? "Gefährliche Hunde"? Aber wie ist das denn definiert?
 
Aus dem GefHG [Schleswig-Holstein]:

(1) Wer einen nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 gefährlichen Hund hält, bedarf der Erlaubnis, die persönlich zu beantragen ist. Gleiches gilt für Personen, die einen Hund halten, bei dem vor Inkrafttreten dieses Gesetzes das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 der Gefahrhundeverordnung vom 28. Juni 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 533, ber. S. 549), geändert durch Verordnung vom 9. Mai 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 241), festgestellt wurde.

(2) Als gefährlich gelten die in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530) genannten Hunde.
(Erläuterung: Lt. Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz sind dies Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen [del]sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde[/del])[edit: Streichung, da in § 2 Abs. 1 Satz 1 nur die vier Rassen genannt sind]

(3) Als gefährlich gelten ferner:

1.Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine in ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft, insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung, besitzen,

2.Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,

3.Hunde, die außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben oder ein anderes Verhalten gezeigt haben, das Menschen ängstigt,

4.Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben oder5.Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen.


Heißt das jetzt, dass man in SH mit einem Bullmastiff-Mastino-Mischling die o.g. Regelungen (Leinen- und MK-Zwang, hellblaues Halsband) nicht beachten muss, wenn er nach § 3 nicht als gefährlich gilt?
Oder was heißt "nach Landesrecht bestimmte Hunde"? Muss ich mich da nach dem Landesrecht des Landes richten, in dem ich wohne, oder in dem ich Urlaub mache? :verwirrt:

Danke im Voraus für die Infos, das ist irgendwie wirklich verwirrend :(
 
Ich habe dein Zitat aus dem Bundesgesetz korrigiert.

Mummbelsche schrieb:
Heißt das jetzt, dass man in SH mit einem Bullmastiff-Mastino-Mischling die o.g. Regelungen (Leinen- und MK-Zwang, hellblaues Halsband) nicht beachten muss, wenn er nach § 3 nicht als gefährlich gilt?
Das ist richtig, diese Rassen sind in S-H nicht gelistet.

Mummbelsche schrieb:
Oder was heißt "nach Landesrecht bestimmte Hunde"?
Das sind Hunde, die auf einer Rasseliste des jeweiligen Bundeslandes stehen (entfällt in S-H).

Mummbelsche schrieb:
Muss ich mich da nach dem Landesrecht des Landes richten, in dem ich wohne, oder in dem ich Urlaub mache? :verwirrt:
Es gilt das Recht des Landes, in dem Du dich aufhältst, wobei es für Besucher meist Erleichterungen in unterschiedlichem Umfang gibt.
 
Wolfgang schrieb:
Ich habe dein Zitat aus dem Bundesgesetz korrigiert.


Das ist richtig, diese Rassen sind in S-H nicht gelistet.


Das sind Hunde, die auf einer Rasseliste des jeweiligen Bundeslandes stehen (entfällt in S-H).


Es gilt das Recht des Landes, in dem Du dich aufhältst, wobei es für Besucher meist Erleichterungen in unterschiedlichem Umfang gibt.

Seltsam das mit dem Bundesgesetz, denn da wo ich nachgelesen habe stand das mit dem Landesrecht dabei:
Vielleicht ist meine Quelle nicht aktuell...

Dankeschön auf jeden Fall für die Infos!!!

Ich habe das an sich auch so verstanden, wollte aber sichergehen, dass ich nicht auf dem falschen Dampfer bin...

Da können wir im Sommer ja beruhigt nach SH fahren...
 
Mummbelsche schrieb:
Seltsam das mit dem Bundesgesetz, denn da wo ich nachgelesen habe stand das mit dem Landesrecht dabei:
Vielleicht ist meine Quelle nicht aktuell...
Der Text des Bundesgesetzes ist schon aktuell, aber es heißt im Landesgesetz

Als gefährlich gelten die in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530) genannten Hunde.

Und in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Bundesgesetzes werden eben nur die vier Rassen incl. Kreuzungen genannt. Nach Landesrecht gefährliche Rassen werden erst in § 2 Abs. 1 Satz 2 des Bundesgesetzes behandelt.
 
Ah, wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)

Auf jeden Fall nochmal vielen Dank, auch fürs Sortieren meines etwas chaotischen Beitrags!
 
Wir sind ja derzeit am überlegen (hab ich weiter oben geschrieben) eine Staffdame aufzunehmen. Da wir immer nach Schleswig-Holstein in Urlaub fahren, hab ich einfach mal auf der Homepage des Landes nachgesehen und bin fündig geworden: § 14 de "Gefahrhundegesetzes" besagt folgendes: "Erlaubnisse, Sachkundebescheinigungen und befreiungen, die von zuständigen Stellen anderer Länder erteilt wurden, sollen von der zuständigen Behörde anerkannt werden, wenn sie den durch dieses Gesetz gestellten Anforderungen im Wesentlichen entsprechen."
Für mich hört sich dass so an, dass, wenn ein Wesenstest in einem anderen Bundesland absolviert wurde, man auch in Schleswig-Hol. von der Maulkorbpflicht befreit ist.
Wie das jetzt mit diesem blöden blauen Halsband und der Leinenpflicht aussieht, ist mir allerdings auch nicht wirklich klar.
 
Hallo,

bei meinen letzten Besuch bei meiner Tante in S-H, habe ich 2 nette ältere Damen (ca 70-80 Jahre) mit Dackel und Pudel getroffen, die ebenfalls dieses blaue Halsband trugen.

Auf meine Frage, was dies sei, erklärten Sie mir ganz stolz, das Sie sich solidarisch fühlten und Hund nur ein Hund ist und die eine meinte sogar, ihr (altersschwacher) Dackel sei viiiieeeeeel gefährlicher, als der Bulli ihres Enkels.

Die beiden waren zwar schon etwas anstrengend, aber trotzdem nur bezaubernd
 
Blaues Halsband und Leinenpflicht bleiben auch bei bestandenem Wesenstest bestehen
 
Silviak88 schrieb:
Hallo,

bei meinen letzten Besuch bei meiner Tante in S-H, habe ich 2 nette ältere Damen (ca 70-80 Jahre) mit Dackel und Pudel getroffen, die ebenfalls dieses blaue Halsband trugen.

Auf meine Frage, was dies sei, erklärten Sie mir ganz stolz, das Sie sich solidarisch fühlten und Hund nur ein Hund ist und die eine meinte sogar, ihr (altersschwacher) Dackel sei viiiieeeeeel gefährlicher, als der Bulli ihres Enkels.

Die beiden waren zwar schon etwas anstrengend, aber trotzdem nur bezaubernd

Na das finde ich ja mal total klasse. Gerade weil ältere Menschen ja oft ganz schön verbohrt sind.

Süß!:)
 
Mummbelsche schrieb:
Na das finde ich ja mal total klasse. Gerade weil ältere Menschen ja oft ganz schön verbohrt sind.

Süß!:)

es wäre schön, wenn alle so denken und handeln würden...

alle Hunde mit diesen blauen Halsband und diese Vorschrift wäre so leicht lächerlich zu machen....
 
Hallo ,

da wir im Herbs auch nach S-H fahren hab ich gerade mit dem Ordnungsamt dort telefoniert. War übrigens ne echt nette die eher Por Kampfi eingestellt ist.

Also hat der Hund einen Westenstest sollte man sich vom Amtveterenär bestätigen lassen, daß dieser einer Maukorbbefreiung gleich kommt. Dann kann er ab. Leinenpflicht besteht aber weiterhin(Übrigens für alle Hunde) . Außer in gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten. Dort dürfen auch Kampfis von der Leine dann allerdings mit Mauli. Das hellblaue Halsband ist ein muß. Werde jetzt bei 10000 dogs gleich was nettes bestellen.

Also alles halbs so wild. (Zumindest für die mit Wesenstest)

Gruß

Mole
 
Habe mir grad ne schöne Ferienwohnung in SH sichern wollen, wenn ich jetzt aber lese dass ich auch noch den WT (den meine Hunde in BW gemacht haben) auch noch bestätigen lassen muss und zudem meinen Hunden ein hellblaues Halsband anziehen muss damit auch ja jeder sieht dass es Listenhunde sind, ist SH für mich als Urlaubsziel gestorben. Kann ich meinen Hunden ja gleich ein Schild um den Hals hängen mit großen Lettern wo drauf steht KAMPFHUND.
Nein danke!:sauer:
 
Habe mir grad ne schöne Ferienwohnung in SH sichern wollen, wenn ich jetzt aber lese dass ich auch noch den WT (den meine Hunde in BW gemacht haben) auch noch bestätigen lassen muss und zudem meinen Hunden ein hellblaues Halsband anziehen muss damit auch ja jeder sieht dass es Listenhunde sind, ist SH für mich als Urlaubsziel gestorben. Kann ich meinen Hunden ja gleich ein Schild um den Hals hängen mit großen Lettern wo drauf steht KAMPFHUND.
Nein danke!:sauer:

Den Wesenstest aus BW mussten wir laut Amt in Kiel nicht anerkennen lassen - und das mit dem Halsband: wenn Du in SH einen SoKa mit blauem Halsband siehst, grüß schön. Das müsste ich beim Gassigehen sein :D (zu Besuch bei den Eltern, oder Oma oder so).
Ich habe ausser meiner Dicken noch keinen Hund damit gesehen. Auf dem Amt war man auch recht verduzt, als wir nachgefragt haben, wie GENAU so ein "Gefahrenhundehalsband" aussehen soll, ebenso im Haustiershop.
Kennt keiner - schon gar kein Passant. Meine Ex und ich haben einfach zum dicken Lederhalsband noch zusätzlich ein billiges, dünnes und blaues Stoffhalsband locker übergeworfen - also, dem Hund :lol:.
 
Doch, die von Trixie waren damals die "Offiziellen". Schön dünn und mit Klickverschuss aus Plastik. Für gefährliche Hunde wirklich der Bringer :lol:

Ich hab aber auch noch keinen damit gesehen
 
Ich hab letztens in Lübeck einen kleinen Jackie mit blauem Halsband und Maulkorb gesehen, mein Gassigehhund(Pitti) hatte ein blaues Geschirr.
Kein Passant kennt hier die Bedeutung des blauen Halsbandes und die meisten Hundehalter bestimmt auch nicht.:lol:
 
Doch, die von Trixie waren damals die "Offiziellen". Schön dünn und mit Klickverschuss aus Plastik. Für gefährliche Hunde wirklich der Bringer :lol:

Ich hab aber auch noch keinen damit gesehen

Stimmt. Das war das einzige, das sie hatten - echt, das ist das "Offizielle" :lol: ?!?
Wir haben das nur genommen, weils billig war... und das einzige in (eher dunkel)blau :D.
 
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