KN
15 Jahre Mitglied
Hallo,
vor zwei Jahren hat mein Hund erfolgreich die Maulkorb- und Leinenbefreiung bestanden. Leider wurden die Befreiungen auf zwei Jahre befristet, da der Hund zum damaligen Zeitpunkt erst 1,5 Jahre alt war. Nun ist es soweit und ich soll mit ihm wieder zum Verhaltenstest antreten, also auch wieder in die Tasche fliegen. Nun habe ich aber gehört, dass in anderen Städten in NRW die Befreiung automatisch verlängert wird, wenn der Hund nicht auffällig geworden ist. Was habt Ihr da für Erfahrungen und weiß jemand ob es bezüglich eines Wiederholungstest schon Urteile gibt oder ob Klagen laufen, an die ich mich anhängen könnte ?
Danke
Marion
vor zwei Jahren hat mein Hund erfolgreich die Maulkorb- und Leinenbefreiung bestanden. Leider wurden die Befreiungen auf zwei Jahre befristet, da der Hund zum damaligen Zeitpunkt erst 1,5 Jahre alt war. Nun ist es soweit und ich soll mit ihm wieder zum Verhaltenstest antreten, also auch wieder in die Tasche fliegen. Nun habe ich aber gehört, dass in anderen Städten in NRW die Befreiung automatisch verlängert wird, wenn der Hund nicht auffällig geworden ist. Was habt Ihr da für Erfahrungen und weiß jemand ob es bezüglich eines Wiederholungstest schon Urteile gibt oder ob Klagen laufen, an die ich mich anhängen könnte ?
Danke
Marion