Wiederholung Verhaltenstest in NRW

KN

15 Jahre Mitglied
Hallo,
vor zwei Jahren hat mein Hund erfolgreich die Maulkorb- und Leinenbefreiung bestanden. Leider wurden die Befreiungen auf zwei Jahre befristet, da der Hund zum damaligen Zeitpunkt erst 1,5 Jahre alt war. Nun ist es soweit und ich soll mit ihm wieder zum Verhaltenstest antreten, also auch wieder in die Tasche fliegen. Nun habe ich aber gehört, dass in anderen Städten in NRW die Befreiung automatisch verlängert wird, wenn der Hund nicht auffällig geworden ist. Was habt Ihr da für Erfahrungen und weiß jemand ob es bezüglich eines Wiederholungstest schon Urteile gibt oder ob Klagen laufen, an die ich mich anhängen könnte ?

Danke
Marion
 
  • 27. April 2024
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Hi KN ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ob sich das so einfach verlängern lässt, kann ich Dir leider nciht sagen. Ich kann dir nur ne gute Hundeschule empfehlen, wo solche Prüfungen abgenommen werden.



Meine Raikamaus hat da 5 mal den VT gemacht. Einige andere aus dem Forum waren auch dort!!! Schau doch einfach mal vorbei!!!
 
Ich kopiere mal meine Antwort aus dem anderen Thread http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=41608 hier rein:

Während nach den Verwaltungsvorschriften zur nicht mehr gültigen LHV NRW explizit eine erfolgreiche Wiederholung des VT vorgeschrieben war, um eine Verlängerung der Leinen-/MK-Befreiung zu erhalten, ist dies - wie in meinem Beitrag #3 ausgeführt - nach dem LHundG NRW nicht mehr der Fall.

Mir sind (seit Inkrafttreten des LHundG NRW) keine Klagen oder Urteile gegen eine Wiederholung des VT bekannt. Sollte mein OA zu gegebener Zeit eine Wiederholung des VT fordern, ohne daß Anhaltspunkte für eine Verhaltensänderung vorliegen, werde ich den Rechtsweg ausschöpfen!
 
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