Hallo zusammen,
wer weiß, ob irgendwo geschrieben steht, dass eine Gemeinde einen erneuten Wesenstest verlangen kann, wenn ein Kat.2 Hund in Bayern seinen Besitzer wechselt. Der besagte Hund mußte bei seinen jeweiligen beiden Vorbesitzern je einen Wesenstest machen und nun soll er bei seinem 3. neuen Besitzer, der ihn aus dem TH geholt hat, wieder einen Wesenstest machen.
Ich wüßte nicht, wo in der Verordnung eine Rechtfertigung dieser Forderung zu finden ist. Gibt es vielleicht irgendwelche Urteile oder Auslegungen, wo man sowas herausfinden kann.
Danke im voraus.
Tschüss
Faltendackelfrauchen
wer weiß, ob irgendwo geschrieben steht, dass eine Gemeinde einen erneuten Wesenstest verlangen kann, wenn ein Kat.2 Hund in Bayern seinen Besitzer wechselt. Der besagte Hund mußte bei seinen jeweiligen beiden Vorbesitzern je einen Wesenstest machen und nun soll er bei seinem 3. neuen Besitzer, der ihn aus dem TH geholt hat, wieder einen Wesenstest machen.
Ich wüßte nicht, wo in der Verordnung eine Rechtfertigung dieser Forderung zu finden ist. Gibt es vielleicht irgendwelche Urteile oder Auslegungen, wo man sowas herausfinden kann.
Danke im voraus.
Tschüss
Faltendackelfrauchen