Warnschilder an Privatwohnung

alphatierchen

10 Jahre Mitglied
sorry für die seltsame Überschrift, wenn man ein Privatgrundstück hat, muß man ja ganz klar Warnschilder aufstellen, wenn man nicht garantieren kann, daß etwaige Einbrecher vom eignen Hund nicht in den Pöppes gebissen würden. Wie ist das bei Privatwohnungen? reicht da ein Schild an der Eingangstür? was ist wenn Einbrecher sich entscheiden durchs Fenster einzusteigen, wenn man parterre oder in der ersten Etage wohnt? man muss nicht wirklich an jedem Fenster ein kleines Schild anbringen oder? :unsicher:

Ich hab das ja zumindest nicht falsch in Errinnerung, daß man dafür haftbar gemacht wird, wenn der Hund auf dem eignen Grundstück einen Einbrecher verletzt oder?
 
  • 28. April 2024
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Hi alphatierchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Alpha,

am Grundstück bringt man auch nicht alle paar Meter ein Hinweisschild an ;)

Eines an der Wohnungstür sollte wohl ausreichen :)

watson
 
ehrlich gesagt, keine Ahnung, so spinnert wie die inzwischen sind, könnt ich mir durchaus vorstellen, daß du auch mindestens eins vorne und eins hinten anbringen musst. ;) oder alle paar Meter... :lol:

also eins reicht, danke schön. und dann man auch wirklich nicht mehr belangt werden, falls doch etwas passiert, richtig?

sorry ich hab heute meine blöde-Fragen-Tag.
 
muß man schilder aufstellen/befestigen? das wußte ich wirklich nicht! ich habe hier auf 3000qm kein einziges. es wird doch niemand gezwungen über einen 2m hohen zaun zu klettern!
und wenn man die tatsächlich braucht, was hat dann da drauf zu stehen?

lg barbara:hallo:
 
In welchem Gesetz / welcher Verordnung soll das denn stehen, mit den Schildern?
 
"warnung vor dem Hund. Betreten auf eigne Gefahr" zum Bleistift. und auch das ist nur dann wirksam wenn dein Grundstück auch wirklich nicht betreten werden kann, siehe folgendes Gerichtsurteil:
 
hovi für NRW konnte ich auch nichts finden, andere Bundesländer sind da sehr konkret:
"Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen können (ausbruchsichere Einfriedung). Alle Zugänge zu dem ausbruchsicher eingefriedeten Besitztum sind durch deutlich sichtbare Warnschilder mit der Aufschrift "Vorsicht gefährlicher Hund!" oder "Vorsicht bissiger Hund!" kenntlich zu machen."

Quelle:
 
Von der Bezeichnung 'gefährlicher/bissiger' Hund hat mir damals die Trainerin des Hundeführerscheins abgeraten. Dies stellt ein Widerspruch zum Wesenstest dar und man kann sich damit ins eigene Bein schiessen.

'Warnung vor dem Hunde' oder das 'Spaßschild' mit dem flach auf den Boden legen sollte ausreichen.
 
In NRW braucht man das nicht ;)
Hab ich damals noch extra wegen nachgefragt beim OA, in manchen anderen Bundesländern ist sowas aber pflicht (glaube ich)
 
Ich hab das ja zumindest nicht falsch in Errinnerung, daß man dafür haftbar gemacht wird, wenn der Hund auf dem eignen Grundstück einen Einbrecher verletzt oder?
und genau aus dem Grund haben wir gar kein Schild: beißt mein Hund jemanden hab ich eh die Pöppes Karte, egal ob mit oder ohne Schild ;)
 
Von der Bezeichnung 'gefährlicher/bissiger' Hund hat mir damals die Trainerin des Hundeführerscheins abgeraten. Dies stellt ein Widerspruch zum Wesenstest dar und man kann sich damit ins eigene Bein schiessen.
.

nihct nur das: wenn du weißt das dein hund bissig ist MUST du ihn so halten das er AUF KEINEN FALL jemanden beisen KANN...

gilt auch für einbrecher

und genau aus dem Grund haben wir gar kein Schild: beißt mein Hund jemanden hab ich eh die Pöppes Karte, egal ob mit oder ohne Schild ;)

jo, meist wird dann auch argumentiert das kinder oder fremdsprachige die schilder eh nicht lesen könnten und somit warnschilder kein ausreichender schutz sind...


wobei ich mich allerdings echt frag wie dreist n einbrecher sein muss der erst schlösser knackt oder scheiben einschlägt und dann noch auf schmerzensgeld klagt wenn ihn der hund am ***** hatte
alternativ wie ([DEL] blöd [/DEL]) ([DEL] ne lieber weltfremd[/DEL]) ok optimistisch n richter sein muss wenn er dem noch stattgibt...

edit: suche nach ner PC beschreibung für solche richter
 
....alternativ wie ([del] blöd [/del]) ([del] ne lieber weltfremd[/del]) ok optimistisch n richter sein muss wenn er dem noch stattgibt...
.....


dann zitiere doch bitte mal die immer wieder "angegebenen" fälle, in denen es zu solchen urteilen kam. diese vorliegend werde ich mir gerne die mühe machen, dir zu erläutern, wei XXXXXXXX man sein muss um sie zu entscheiden.

pete
 
hovi für NRW konnte ich auch nichts finden, andere Bundesländer sind da sehr konkret:
"Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen können (ausbruchsichere Einfriedung). Alle Zugänge zu dem ausbruchsicher eingefriedeten Besitztum sind durch deutlich sichtbare Warnschilder mit der Aufschrift "Vorsicht gefährlicher Hund!" oder "Vorsicht bissiger Hund!" kenntlich zu machen."

Quelle:

Jo, aber "nicht gefährliche" Hunde sind ja zunächst alle, die a) nicht gelistet sind und b) noch nicht gebissen/gefahrdrohend angesprungen haben.

Ich hab ein einziges Schild (freiwillig) am Tor, da steht nur drauf: "Mein Haus, mein Garten, meine Familie!" - Der Rest bleibt der Phantasie des potentiellen Einbrechers überlassen ;)
 
@Pete

ich kann mich daran erinnern, das ein Fall, bei dem ein Dobi einen Einbrecher auf einem Schrottplatz gebissen hat, bei meiner Sachkunde besprochen wurde.
Ein Fall, bei dem ein HH bemerkt hat das sein Mofa gestolen wird und dem Dieb sein hund nachschickte, der den Dieb getackert hat und der HH verurteilt wurde.
Aber Sorry, ich wer mich nicht stundenlang in den Keller setzen und 20 Jahre alte Zeitschriften wälzen...

Wir können uns auch so darauf einigen, dass du mir bei einem konkreten Fall eindeutig die Rechtsgrundlage für eine Verurteilung sagen kannst!
das ist aber nicht das Problem, sondern das Recht noch lange nicht gerecht ist.

wenns neuere fälle, losgelöst vom Thema Hund, sein sollen:



Ein Mann gibt aufgrund des Amnestie§ eine Waffe bei der Polizei ab und weil er sie zur Polizei bring wird gegen ihn ermittelt.


oder
Pressemeldung
Eingabe: 15.11.2009 - 16:25 Uhr
58 „Gotcha“-Waffen beschlagnahmt
Pankow

# 3087

Ermittlungen von Polizei und Amtsgericht Tiergarten führten heute Vormittag in Pankow zur Beschlagnahme von 58 sogenannten „Gotcha“- oder Paintball-Waffen. Rund 60 Beamte der Polizeidirektionen 1 und 6 sowie des Landeskriminalamtes suchten gegen 10 Uhr 30 eine „Paintball“-Veranstaltung in der Buchholzer Straße auf. 58 der überprüften Softair-Waffen wurden wegen des Verdachts der Manipulation beschlagnahmt. Sie werden nun von den Experten des Landeskriminalamtes eingehend untersucht. Die Beamten leiteten gegen 54 Personen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts ein, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Ein in anderer Sache mit Haftbefehl gesuchter Mann wurde festgenommen. Alle übrigen Betroffenen wurden nach Identitätsfeststellung entlassen. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

kein thema, zu Paintball kann man stehen wie man will (meins ists nicht) und wenn die erlaubten 7,5 joule überschritten werden werden die "markierer" wbk pflichtig...
Aber: muss man wirklich mit 60 polizisten eine offizielle Sportveranstalltung sprengen weil evtl. uU. vllt. so ein ding auf 8 od 10 Joule hochgedreht wurde (bitte mal vergleichen wieviel energie 1 Joule ist) und dazu kommt das die in den Hallen Chronys stehen haben, mit denen die Geschossgeschwindigkeit und damit dei Energie in sek gemessen werden kann. warum also beschlagnahmen?

Dazu kommt das Berlin ja keine anderen Problem in Bezug zur öffentlichen Sicherheit hat :unsicher: und bei der "Fete" hells angels u banditos im ruhrgebiet liefen auch andere dinger ab...


ein ex-soldat hat eine flinte gefunden, nach vorherigem anruf zur polizei gebracht udn soll dafür nun 5 jahre bekommen.

der Punkt ist: es gibt solche urteile, bei den nach geltendem Recht geurteilt aber noch lange nicht Recht gesprochen wurde.
und zwar weit mehr als man denkt!

die ausrede, ich habe mich nur an das gesetz/den befehl gehalten gabs schon vor dem hauptmann von köpenik und gibts lange nach den berliner mauerschützen immer noch...
eigenverantwortlich den gesunden menschenverstand zu gebrauchen (nicht auch sondern gerade bei polizei, staatsanwaltschaft und justiz) gibts dagegen leider zu selten.

just my 2 cent
 
Ich habe an meiner Wohnungstür ein kleines Schild auf dem steht : Achtung! Pflichtbewusster Hund!
Habe ich aber freiwillig dran gemacht,auch damit Vertreter mir nicht auf die Nerven gehen ;)
Aber an den Terassentüren oder am Zaun habe ich kein Schild.....ich denke mal ich mache am Gartenzaun eines,das daruf verweist bitte erst an der Haustür den Hinweis zu lesen. :)
 
Ich hab das ja zumindest nicht falsch in Errinnerung, daß man dafür haftbar gemacht wird, wenn der Hund auf dem eignen Grundstück einen Einbrecher verletzt oder?
Ja, so ganz falsch ist Deine Erinnerung nicht.
Wobei: Es gibt dabei folgende Ausnahme: Der Hund darf natürlich in "Selbstverteidigung" (wenn er vom Einbrecher attackiert wird) zubeissen.
Beispiel: Einbrecher steigt über den Zaun, Hund baut sich vor ihm auf und verbellt ihn. Einbrecher zückt einen Totschläger und geht auf den Hund los. Dann darf der Hund sich wehren. (hoffentlich erfolgreich ;))
Das ist in etwa vergleichbar damit, wenn Du eine Pistole im Nachtschrank liegen hast. Damit darfst Du auch nicht sofort auf einen Einbrecher losballern, sondern diese nur bei einem tätlichen Angriff in Notwehr benutzen.
Grüße Klaus
 
.....alternativ wie ([del] blöd [/del]) ([del] ne lieber weltfremd[/del]) ok optimistisch n richter sein muss wenn er dem noch stattgibt...

edit: suche nach ner PC beschreibung für solche richter

also, auf eine solch abwertende äußerung hätte ich jetzt eine lange liste von zitierfähigen obergerichtlichen entscheidungen erwartet und nicht sowas:


.....ich kann mich daran erinnern, das ein Fall, bei dem ein Dobi einen Einbrecher auf einem Schrottplatz gebissen hat, bei meiner Sachkunde besprochen wurde......


aber ok, rumpoltern und schimpfen ist halt leichter als eine fundierte auseinandersetzung mit dem thema selbst.

nun zur sache:

.....
ich kann mich daran erinnern, das ein Fall, bei dem ein Dobi einen Einbrecher auf einem Schrottplatz gebissen hat, bei meiner Sachkunde besprochen wurde........

um hierauf einzugehen, müsste man schon wissen, was ihr da schönes besprochen habt.


.....Ein Fall, bei dem ein HH bemerkt hat das sein Mofa gestolen wird und dem Dieb sein hund nachschickte, der den Dieb getackert hat und der HH verurteilt wurde.....


hund nachschicken ist ungefähr so wie in den rücken schießen. welcher moralische grundsatz spricht hier gegen eine haftung des hundehalters? rechtlich fällt mir zumindest gerade keiner ein, der einer verhältnismäßigkeitsprüfung standhält.

fällt dir einer ein?


.....das ist aber nicht das Problem, sondern das Recht noch lange nicht gerecht ist.
.....

recht ist noch lange nicht gerecht. erkläre mir die beriffe gerecht und recht und ich erörtere dies gerne, sogar mit dir.


....

wenns neuere fälle, losgelöst vom Thema Hund, sein sollen:



Ein Mann gibt aufgrund des Amnestie§ eine Waffe bei der Polizei ab und weil er sie zur Polizei bring wird gegen ihn ermittelt.
.....


also zum einen finde ich das ausweichen auf völlig sachfremde themen schon recht wundersam aber ok, wenn man zum thema nichts sagen kann. aber was stört dich? da läuft jemand mit einer waffe durch die gegend und wundert sich, dass es zumindest geprüft wird? ich finde das ok.

wäre es nicht so, könnte jeder mit einer waffe rumlaufen und sich im notfall darauf berufen, er wollte sie gerade abgeben. oder man verliert sie oder sie wird unterwegs gestohlen. sorry, gerade bei einem sensiblen gegenstand wie einer waffe wäre ein anruf bei der polizei nicht zu viel verlangt. ich hab hier ne waffe geerbt, was kann man tun?

aber auch hier wäre der ausgang des verfahrens interessant für mich. aber eben nicht für menschen wie dich, denn euch würde es die feindliche gesinnung zerstören, wenn man erführe, das verfahren wurde eingestellt.

ich denke, den rest können wir uns schenken.

es geht mir auch nicht darum unsere rechtssprechung schön zu reden oder dich als unwissend darzustellen. mich stört es jedoch, wenn man ohne jeden beleg und ohne jede sachkenntnis eine menschengruppe oder einzelne menschen herabwürdigt.

was du mit den richtern machst ist nichts anderes als das was die bildzeitung mit "uns" hundehaltern macht. polemische, reißerische meinungsbildung ohne jeden sachlichen hintergrund.

fakt ist, in deutschland ist es kein problem, wenn man bei einem angriff von seinem hund beschützt wird. dafür wurde noch niemals jemand bestraft. alles andere, der hund in der wohnung, der hund im garten, der hinterhergeschickte hund sind andere sachen. die muss man immer genau prüfen.

als einfache vorstellung kann man sich das wie folgt erklären. stell dir vor dein hund ist eine waffe. immer dann, wenn du sie einsetzen dürftest, dann darf das auch der hund alleine. kannst du ihren einsatz nicht kontrollieren, so musst du sie sichern. ist vereinfacht aber passt meistens.

pete
 
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