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Bluebulls21
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Hallo ihr Lieben,
es bietet sich folgender Sachverhalt: Mein Mann und ich haben uns im März 2017 einen Welpen gekauft, bei einem Züchter der beim DBC gelistet ist.
Der Kaufvertrag beinhaltet lediglich eine Klausel in der steht, ich zitiere:
Abs.5
Beabsichtigt der Käufer, den Hund abzugeben, informiert er den Verkäufer.
Für den Fall der Abgabe räumt der Käufer dem Verkäufer ein Vorkaufsrecht zum oben angegebenen halben Kaufpreis ein.
Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, wird in diesem Falle eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500,00€ fällig.
Abs.6
Die eventuelle Zuchtverwendung des Hundes bedarf der Zustimmung des Verkäufers und ist ausschließlich nach den Zuchtbestimmungen des DBC'S gestattet.
Nun ist es so, das wir zum Zeitpunkt des Kaufes schon eine Hündin hatten von der der Verkäufer wusste.
Jetzt kommen wir zu dem eigentlichem Problem:
Unsere Hündin war läufig und in der Zeit in der wir nicht Zuhause waren in einer für sie vorgesehenen Box,(dafür gibt es Zeugen) als wir der Meinung waren die läufigkeit seie vorüber durfte die Hündin wieder mit dem Rüde zusammen sein,
Wir können uns nicht erklären wie es trotzdem zu einem Deckakt kommen konnte.
Wir stellten dann ca. am vierzigsten Tag fest das unsere Hündin trächtig ist.
Jetzt ist es so, das der Züchter von der trächtigkeit unserer Hündin erfahren hat, und wirft uns vor wir würden den Rüden
zur offiziellen und geplanten Zucht verwenden,
was überhaupt nicht in unserem Interesse steht.
Der Züchter hat uns einen Brief zukommen lassen in dem steht,ich zitiere:
Sie haben den Hund X ohne unser Wissen zur Zucht genommen. Dies ist ein Vertragsverstoß, zudem haben sie nicht nach den Richtlinien des DBC's gezüchtet.
Der Hund X war zum Zeitpunkt des Deckens höchstens 11 Monate alt.
Aus diesen Gründen kriegen sie von uns diese Abmahnung mit der Aufforderung die Vertragsstrafe von 2500,00€ innerhalb von 2 Wochen bis zum 23.03.2018 auf unser Konto zu zahlen.
Sollten sie das nicht tun, werden wir diese Angelegenheit unserem Anwalt weitergeben, was weitere Kosten nach sich ziehen wird.
Gestern hatte sich der Züchter telefonisch mit uns in Verbindung gesetz und verlangte nicht mehr die angegebenen 2500€ sondern die Offenlegung der von den Welpen verkauften Kaufverträge und möchte sich davon einen aussuchen und hätte dafür gerne das Geld.
Es sind beides meine Hunde ich habe sehr viel Geld dafür bezahlt als ich sie gekauft habe, ich habe nicht vor zu züchten dies war eher ein Unfall der lange unentdeckt blieb da wir zu der Zeit ein Haus umgebaut haben und ich selbst schwanger und rheumatischeErkrankungen habe die mich im Alltag extrem einschränken.
Wir hoffen auf baldige Aufklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah und Andy
es bietet sich folgender Sachverhalt: Mein Mann und ich haben uns im März 2017 einen Welpen gekauft, bei einem Züchter der beim DBC gelistet ist.
Der Kaufvertrag beinhaltet lediglich eine Klausel in der steht, ich zitiere:
Abs.5
Beabsichtigt der Käufer, den Hund abzugeben, informiert er den Verkäufer.
Für den Fall der Abgabe räumt der Käufer dem Verkäufer ein Vorkaufsrecht zum oben angegebenen halben Kaufpreis ein.
Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, wird in diesem Falle eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500,00€ fällig.
Abs.6
Die eventuelle Zuchtverwendung des Hundes bedarf der Zustimmung des Verkäufers und ist ausschließlich nach den Zuchtbestimmungen des DBC'S gestattet.
Nun ist es so, das wir zum Zeitpunkt des Kaufes schon eine Hündin hatten von der der Verkäufer wusste.
Jetzt kommen wir zu dem eigentlichem Problem:
Unsere Hündin war läufig und in der Zeit in der wir nicht Zuhause waren in einer für sie vorgesehenen Box,(dafür gibt es Zeugen) als wir der Meinung waren die läufigkeit seie vorüber durfte die Hündin wieder mit dem Rüde zusammen sein,
Wir können uns nicht erklären wie es trotzdem zu einem Deckakt kommen konnte.
Wir stellten dann ca. am vierzigsten Tag fest das unsere Hündin trächtig ist.
Jetzt ist es so, das der Züchter von der trächtigkeit unserer Hündin erfahren hat, und wirft uns vor wir würden den Rüden
zur offiziellen und geplanten Zucht verwenden,
was überhaupt nicht in unserem Interesse steht.
Der Züchter hat uns einen Brief zukommen lassen in dem steht,ich zitiere:
Sie haben den Hund X ohne unser Wissen zur Zucht genommen. Dies ist ein Vertragsverstoß, zudem haben sie nicht nach den Richtlinien des DBC's gezüchtet.
Der Hund X war zum Zeitpunkt des Deckens höchstens 11 Monate alt.
Aus diesen Gründen kriegen sie von uns diese Abmahnung mit der Aufforderung die Vertragsstrafe von 2500,00€ innerhalb von 2 Wochen bis zum 23.03.2018 auf unser Konto zu zahlen.
Sollten sie das nicht tun, werden wir diese Angelegenheit unserem Anwalt weitergeben, was weitere Kosten nach sich ziehen wird.
Gestern hatte sich der Züchter telefonisch mit uns in Verbindung gesetz und verlangte nicht mehr die angegebenen 2500€ sondern die Offenlegung der von den Welpen verkauften Kaufverträge und möchte sich davon einen aussuchen und hätte dafür gerne das Geld.
Es sind beides meine Hunde ich habe sehr viel Geld dafür bezahlt als ich sie gekauft habe, ich habe nicht vor zu züchten dies war eher ein Unfall der lange unentdeckt blieb da wir zu der Zeit ein Haus umgebaut haben und ich selbst schwanger und rheumatischeErkrankungen habe die mich im Alltag extrem einschränken.
Wir hoffen auf baldige Aufklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah und Andy