HI,
wenn Du Dir sicher bist, das Du ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2006 bekommst, ok.
Ansonsten muß die Abrechnung innerhalb 1 Jahres nach Ablauf der "Laufzeit" vorliegen.
Also zB Abrechnungszeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2006: dann muß die Abrechnung bis 31.12.2007 bei Dir eingegangen sein. Eine spätere Abrechnung kann nur bei begründeten nicht vom Vermieter verursachten Verzögerungen rechtens sein. zB verspätete Rechnungseingänge von wem auch immer -Fahrstuhlwartung, Schornsteinfeger etc.
Solltest Du mit einer Nachzahlung rechnen, schön leise sein, keine schlafenden "Listis" wecken.
Stromzähler ist eigentlich immer Eigentum des Stromversorgers. Generell müsstes Du ja einen Stromvertrag über Tag und Nachtstrom haben ?
Wenn Nachtstrom nicht gewünscht ist, müsstest Du eigentlich den Tarif wechseln, dann wird der Zähler gewechselt werden müssen. Das sollte dann auf Kosten des Stromanbieters gehen.
Guck doch bitte in Deinen Vertrag bzw die letzten Abrechnungen, da müßte eigentlich alles - wenn auch teils schwer verständlich- hervorgehen.
andrea