Vermieter-Frage

Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Kann mir hier jemand sagen, ob der Einbau eines neuen Stromzählers vom Vermieter oder vom Mieter gezahlt werden muß?

Ich habe einen Zähler mit Tag- und Nachtstrom, was sich für mich aber nicht lohnt. Als ich das jetzt umstellen lassen wollte, hieß es, daß ginge nur mit einem neuen Zähler, wo kein Nachttarif drauf enthalten ist. (Im Dezember hieß es noch, den NT könne man einfach abklemmen...).

Ich bin ja immer ganz gern vorbereitet, und da meine Vermieter am WE kommen, wollte ich mal nachfragen, wer dafür die Kosten tragen muß? (Zähler + Einbau)

Merci :)
 
  • 19. April 2024
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Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also, ich glaub vom Vermieter, und der muss auch auf jeden Fall zustimmen, wenn da was geändert wird. (Alternativ kannst du es auch selbst bezahlen, musst dann aber beim Auszug den alten Zustand wieder herstellen.)

So war das zumindest, wenn ich mich dumpf erinnere, in der Pendlerwohnung von meinem GöGa mal.

Der Zähler war kaputt und musste ausgetauscht werden, und das hat der Vermieter bezahlt.
 
Hast Du mal beim Haupt-Stromlieferanten (hier im Kölner Raum RWE) nachgefragt?

So weit ich weíß sind die Zähler Eigentum des Lieferanten, deshalb ja auch der "feste Leistungspreis" pro Haushalt.

Über einen Zählertausch habe ich nur eine Mitteilung mit geändertem Zählerstand bekommen. Es handelt sich hier um ein Mehrfamilienhaus mit frei zugänglichen Zählerkästen.
 
Daß der Vermieter zahlt, wenn der Zähler kaputt ist, finde ich logisch. Bei mir wäre es ja aber ein Austausch auf meinen Wunsch hin.

Wobei ich die einzige von 5 Parteien bin, die einen Zähler mit Tag- und Nachtstrom hat, ich vermute also fast, daß ein Vormieter da schon mal was gemacht hat... Na ja, ich werde sie am Samstag mal ansprechen, was sie zu einem Wechsel meinen... Am besten nach der Frage nach meiner NK-Abrechnung für 2006 (!!), auf die ich immer noch warte, dann sind sie vielleicht aus Schuldbewußtsein gnädiger gestimmt... :unsicher:

Rudelchef, warum sollte ich bei einem Stromlieferanten im Ruhrgebiet anfragen? :verwirrt:
 
Sorry, Du solltest nicht in Köln nachfragen!
Das sollte nur verdeutlichen, dass der Zähler auch dann vom RWE ist, wenn man z. B. Yellow hat, oder so.
Da ich nicht weiß wie Euer Hauptlieferant heißt, habe ich das als Beispiel genommen. Normalerweise steht das aber auf dem Zähler drauf, wessen Eigentum er ist.
Diese Gesellschaft ist dann auch für den Tausch zuständig, zumindest hier bei uns (ist ja anderes Bundesland).

Irgendwie umständlich geschrieben, hoffe aber Du verstehst was ich meine !?
 
Ist bei mir Eon. Die sagten allerdings, daß für den Umtausch ein Elektriker geholt werden muß.
 
HI,

wenn Du Dir sicher bist, das Du ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2006 bekommst, ok.

Ansonsten muß die Abrechnung innerhalb 1 Jahres nach Ablauf der "Laufzeit" vorliegen.
Also zB Abrechnungszeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2006: dann muß die Abrechnung bis 31.12.2007 bei Dir eingegangen sein. Eine spätere Abrechnung kann nur bei begründeten nicht vom Vermieter verursachten Verzögerungen rechtens sein. zB verspätete Rechnungseingänge von wem auch immer -Fahrstuhlwartung, Schornsteinfeger etc.

Solltest Du mit einer Nachzahlung rechnen, schön leise sein, keine schlafenden "Listis" wecken.

Stromzähler ist eigentlich immer Eigentum des Stromversorgers. Generell müsstes Du ja einen Stromvertrag über Tag und Nachtstrom haben ?

Wenn Nachtstrom nicht gewünscht ist, müsstest Du eigentlich den Tarif wechseln, dann wird der Zähler gewechselt werden müssen. Das sollte dann auf Kosten des Stromanbieters gehen.

Guck doch bitte in Deinen Vertrag bzw die letzten Abrechnungen, da müßte eigentlich alles - wenn auch teils schwer verständlich- hervorgehen.

andrea
 
Ich weiß wohl, daß ich die Abrechnung schon längst haben müßte... Die Mieter mit anderen Vermietern hier im Haus haben sie auch schon seit bald 1 Jahr... :unsicher:

Ich gehe fest von einer Rückzahlung aus, aber selbst wenn es eine Nachzahlung werden würde - Die muß man nach bei zu später Zustellung meines Wissens nach nicht mehr zahlen. ;)

Wenn Nachtstrom nicht gewünscht ist, müsstest Du eigentlich den Tarif wechseln, dann wird der Zähler gewechselt werden müssen. Das sollte dann auf Kosten des Stromanbieters gehen.

Eben so wurde mir das im Dezember auch von Eon erklärt (bzw. es wurde gesagt, der Nachtstrom würde abgeklemmt o.ä.). Gestern hieß es dann, es muß ein neuer Zähler rein, der durch einen Elektriker eingebaut werden müsse, und die Kosten müßte ich bzw. der Vermieter tragen? Ich hätte im Dezember eine falsche Auskunft erhalten?

Das schöne ist aber, daß mein monatlicher Abschlag durch den Austausch meines alten Kühl- und Gefrierschranks jetzt um mehr als 20 Euronen (!!) runtergeht.

Leute, wenn Ihr alte Geräte habt - Schmeißt sie raus!
 
Ist bei mir Eon. Die sagten allerdings, daß für den Umtausch ein Elektriker geholt werden muß.

Aber EON hat doch kein eigenes Netz, sondern mietet Netzstrecken vom Netzeigentümer, oder? (Bin mit Niedersachsen nicht mehr so vertraut, ist zu lange her)

Kann es sein, dass es sich beim Netzbetreiber um die "Stadtwerke" handelt und auf Deinem Zähler "Eigentum der Stadtwerke ......." steht?
Dann sind diese für den Austausch zuständig. Grundsätzlich stimmt die Aussage mit einem Elektriker, denn nur der "darf" den Zähler tauschen. Allerdings hat der Netzbetreiber eigene Elektriker.

Wie das letztendlich gehandhabt wird, ob Dein Stromanbieter dies dem Netzbetreiber mitteilt, oder Du das selbst erledigen musst, geht entweder aus Deinem Vertrag oder den AGB hervor.
 
Ich werde einfach nochmal bei Eon anrufen, danke. ;)
 
Ich gehe fest von einer Rückzahlung aus, aber selbst wenn es eine Nachzahlung werden würde - Die muß man nach bei zu später Zustellung meines Wissens nach nicht mehr zahlen. ;)
Vollkommen richtig. Ich dachte ja nur, damit es keine Querelen gibt, erst haben wollen und dann die Nachzahlung verweigern. Warum sollte man sich mit dem Vermieter böse stellen.

Wegen dem Zähler: ich habe nochmal in den AGB -allerdings Eon-Edis, unser Regionalanbieter- gestöbert. Hier wird gar kein Nachtstrom angeboten. Die Vertragslaufzeit ist seit neustem wohl generell 6 Monate ??

Also bleibt nur, Deinen Vertrag/Bedingungen zu durchforsten und evt Tarifwechsel durchführen.

Bestehe bitte darauf, daß Dir die telefonische Auskunft in Schriftform bestätigt wird.
Das sollte bei Richtigkeit eine Kleinigkeit sein.

Toi, toi, toi

andrea
 
Hallo Marion,

konntest Du wegen des Zähler-/Tarifwechsels etwas erreichen?
 
Hab mit den Vermietern noch nicht gesprochen - Die waren nämlich (mal wieder) zur Eigentümerversammlung nicht anwesend... :unsicher:
 
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