Tierärztin kämpft gegen Kampfhunde
Wegen der Haltung von Hunden mit möglicher gesteigerter Aggressivität
in einem Doppelhaus in Grasheim (Gemeinde Karlshuld), macht seit
Wochen eine Anwohnerfamilie Rabatz gegen die Verwaltung und
vornehmlich gegen Bürgermeister Karl Seitle. Er, der Bürgermeister,
setze die Bayerische Kampfhundeverordnung außer Kraft, so der
Vorwurf, und weiter: "die Verwaltung hält sich nicht an die vom
Gemeinderat getroffenen Beschlüsse."
Andrea Hammerl, Betroffene und promovierte Tierärztin,versteht die
Welt nicht mehr. Sie ist Mutter von drei kleinen Kindern und will
gemeinsam mit ihrem Mann nur eins: "Wir haben nur Interesse daran,
dass die Hunde wegkommen", sagen sie übereinstimmend. Der Streit
unter den Nachbarn und mit der Gemeinde Karlshuld gehe mittlerweile
so weit, dass alle Beteiligten Rechtsanwälte eingeschaltet haben.
Der Hundehalter aus Grasheim, überzeugt davon, dass sein "Jacky"
keinem was tue, habe ein Gutachten bei einer anerkannten Gutachterin
in Auftrag gegeben. Und genau an dem Gutachten von Ulrike
Falbesaner aus Maisach vom Juli 2000 scheiden sich die Geister.
Sie kommt nämlich zu der Erkenntnis, dass der Hund "Jacky" eine
Kreuzung mit einem Tier der so genannten Kategorie I sein könnte.
Laut Bayerischer Kampfhundeverordnung ist aber die Haltung
eines Tieres in besagter Kategorie I nicht erlaubt.
Während sich Andrea Hammerl mit dem Gutachten und der
Klassifizierung eines Kategorie-I-Hundes bestätigt sieht, sieht die
Gemeinde Karlshuld diese "Ja-Aber"-Klassifizierung der
Gutachterin als zu schwammig an. Verwaltungsmann Roman
Mück: "Unserer Meinung nach spricht das Gutachten nur von
einer Vermutung." Die Gemeinde habe deshalb das Landratsamt
eingeschaltet und beim Veterinäramt eine Überprüfung angefordert.
Bürgermeister Karl Seitle: "Wenn sich zweifelsfrei herausstellen sollte,
dass es sich wirklich um ein Hund der Kategorie I handelt, käme er
sofort weg." Das wurde nicht nur durch den Gemeinderat schon im
Sommer verabschiedet, sondern sage auch die Bayerische Kampf-
hundeverordnung aus.
Nicht nur das Veterinäramt sehe keinen Handlungsbedarf, sondern
auch das mittlerweile eingeschaltete Innenministerium, das in einem
Schreiben feststelle: ". . . dass vor dem Hintergrund der geltenden
Rechtslage die getroffenen Maßnahmen nicht zu beanstanden sind."
Das Schreiben vom 8. November diesen Jahres trägt die Unterschrift
von Ministerialrat Koch.
Gemeinderat Werner Harteis wollte nun auf der jüngsten Gemeinde-
ratssitzung Näheres wissen und fragte den Bürgermeister: "Ist es nun
ein Kategorie-I-Hund oder nicht?" · Wenn's so wäre, so Harteis
gleich im Anschluss, wäre ich sehr verärgert, weil dann Informationen
nicht an den Gemeinderat weitergegeben worden seien. Bürgermeister
Karl Seitle antwortete mit der Vermutungstheorie der Gutachterin. So
lange es keinen schlüssigen Beweis gebe, müsse es also heißen: "Nein,
es ist kein Hund der Kategorie I."
Die betroffene Familie lässt diese Einschätzung aber nicht gelten. Für
sie ist die Klassifizierung bewiesen, und Andrea Hammerl will
demnächst weitere Aussagen von Fachleuten aufbieten. Überhaupt
fragt sich jetzt die Familie: "Warum eigentlich hat die Gemeinde kein
Obergutachten eingeholt?" und lebt weiter in der Angst, dass "Jacky"
ausrasten könnte. Zum Schutz davor hat sich die Familie mit einem
hohen Zaun, an der Spitze mit Stacheldraht versehen, schier ein-
gekastelt. Für dritten Bürgermeister Benno Baur setze die
Einwohnerin aus Grasheim "Schauermärchen" in die Welt, und er
kommt zu der Überzeugung auf der jüngsten Sitzung: "Die Gemeinde
hat richtig gehandelt." Sein Kollege Franz Schütz meinte, dass die
wichtigsten Passagen aus dem Gutachten bekannt gemacht werden
sollten, damit "die Leute in Grasheim aufgeklärt werden". Darin heiße
es nämlich, so Verwaltungsmann Roman Mück, in der "Ja-Aber"-
Theorie der Gutachterin unter anderem: Ohne eine DNA-Analyse sei
alles nicht "prozessverwertbar".
Zum Prozess über die Angelegenheit will sich, so Bürgermeister Karl
Seitle, schon in den nächsten Tagen das Verwaltungsgericht München
zusammensetzen. Doch ob es dabei um die Sache Kampfhund oder
nicht geht, bezweifelt Andrea Hammerl. Sie glaubt, dass das
Verwaltungsgericht München wohl nur über die Frage befinden könnte,
ob die Klage einer Bürgerin über eine Gemeinde vor einem Verwaltungs-
gericht behandelt werden müsse. Für Gemeinderat und dritten
Bürgermeister Benno Baur ist die Frage, welches Gericht entscheidet,
unerheblich. "Selbst wenn sich ein Urteilsspruch gegen die Handlungs-
weise der Gemeinde aussprechen würde, hätten wir nicht verloren", sagte
er. Verwaltungsmann Roman Mück untermauerte: "Dann wär der Hund
auch nicht mehr da."
Wegen der Haltung von Hunden mit möglicher gesteigerter Aggressivität
in einem Doppelhaus in Grasheim (Gemeinde Karlshuld), macht seit
Wochen eine Anwohnerfamilie Rabatz gegen die Verwaltung und
vornehmlich gegen Bürgermeister Karl Seitle. Er, der Bürgermeister,
setze die Bayerische Kampfhundeverordnung außer Kraft, so der
Vorwurf, und weiter: "die Verwaltung hält sich nicht an die vom
Gemeinderat getroffenen Beschlüsse."
Andrea Hammerl, Betroffene und promovierte Tierärztin,versteht die
Welt nicht mehr. Sie ist Mutter von drei kleinen Kindern und will
gemeinsam mit ihrem Mann nur eins: "Wir haben nur Interesse daran,
dass die Hunde wegkommen", sagen sie übereinstimmend. Der Streit
unter den Nachbarn und mit der Gemeinde Karlshuld gehe mittlerweile
so weit, dass alle Beteiligten Rechtsanwälte eingeschaltet haben.
Der Hundehalter aus Grasheim, überzeugt davon, dass sein "Jacky"
keinem was tue, habe ein Gutachten bei einer anerkannten Gutachterin
in Auftrag gegeben. Und genau an dem Gutachten von Ulrike
Falbesaner aus Maisach vom Juli 2000 scheiden sich die Geister.
Sie kommt nämlich zu der Erkenntnis, dass der Hund "Jacky" eine
Kreuzung mit einem Tier der so genannten Kategorie I sein könnte.
Laut Bayerischer Kampfhundeverordnung ist aber die Haltung
eines Tieres in besagter Kategorie I nicht erlaubt.
Während sich Andrea Hammerl mit dem Gutachten und der
Klassifizierung eines Kategorie-I-Hundes bestätigt sieht, sieht die
Gemeinde Karlshuld diese "Ja-Aber"-Klassifizierung der
Gutachterin als zu schwammig an. Verwaltungsmann Roman
Mück: "Unserer Meinung nach spricht das Gutachten nur von
einer Vermutung." Die Gemeinde habe deshalb das Landratsamt
eingeschaltet und beim Veterinäramt eine Überprüfung angefordert.
Bürgermeister Karl Seitle: "Wenn sich zweifelsfrei herausstellen sollte,
dass es sich wirklich um ein Hund der Kategorie I handelt, käme er
sofort weg." Das wurde nicht nur durch den Gemeinderat schon im
Sommer verabschiedet, sondern sage auch die Bayerische Kampf-
hundeverordnung aus.
Nicht nur das Veterinäramt sehe keinen Handlungsbedarf, sondern
auch das mittlerweile eingeschaltete Innenministerium, das in einem
Schreiben feststelle: ". . . dass vor dem Hintergrund der geltenden
Rechtslage die getroffenen Maßnahmen nicht zu beanstanden sind."
Das Schreiben vom 8. November diesen Jahres trägt die Unterschrift
von Ministerialrat Koch.
Gemeinderat Werner Harteis wollte nun auf der jüngsten Gemeinde-
ratssitzung Näheres wissen und fragte den Bürgermeister: "Ist es nun
ein Kategorie-I-Hund oder nicht?" · Wenn's so wäre, so Harteis
gleich im Anschluss, wäre ich sehr verärgert, weil dann Informationen
nicht an den Gemeinderat weitergegeben worden seien. Bürgermeister
Karl Seitle antwortete mit der Vermutungstheorie der Gutachterin. So
lange es keinen schlüssigen Beweis gebe, müsse es also heißen: "Nein,
es ist kein Hund der Kategorie I."
Die betroffene Familie lässt diese Einschätzung aber nicht gelten. Für
sie ist die Klassifizierung bewiesen, und Andrea Hammerl will
demnächst weitere Aussagen von Fachleuten aufbieten. Überhaupt
fragt sich jetzt die Familie: "Warum eigentlich hat die Gemeinde kein
Obergutachten eingeholt?" und lebt weiter in der Angst, dass "Jacky"
ausrasten könnte. Zum Schutz davor hat sich die Familie mit einem
hohen Zaun, an der Spitze mit Stacheldraht versehen, schier ein-
gekastelt. Für dritten Bürgermeister Benno Baur setze die
Einwohnerin aus Grasheim "Schauermärchen" in die Welt, und er
kommt zu der Überzeugung auf der jüngsten Sitzung: "Die Gemeinde
hat richtig gehandelt." Sein Kollege Franz Schütz meinte, dass die
wichtigsten Passagen aus dem Gutachten bekannt gemacht werden
sollten, damit "die Leute in Grasheim aufgeklärt werden". Darin heiße
es nämlich, so Verwaltungsmann Roman Mück, in der "Ja-Aber"-
Theorie der Gutachterin unter anderem: Ohne eine DNA-Analyse sei
alles nicht "prozessverwertbar".
Zum Prozess über die Angelegenheit will sich, so Bürgermeister Karl
Seitle, schon in den nächsten Tagen das Verwaltungsgericht München
zusammensetzen. Doch ob es dabei um die Sache Kampfhund oder
nicht geht, bezweifelt Andrea Hammerl. Sie glaubt, dass das
Verwaltungsgericht München wohl nur über die Frage befinden könnte,
ob die Klage einer Bürgerin über eine Gemeinde vor einem Verwaltungs-
gericht behandelt werden müsse. Für Gemeinderat und dritten
Bürgermeister Benno Baur ist die Frage, welches Gericht entscheidet,
unerheblich. "Selbst wenn sich ein Urteilsspruch gegen die Handlungs-
weise der Gemeinde aussprechen würde, hätten wir nicht verloren", sagte
er. Verwaltungsmann Roman Mück untermauerte: "Dann wär der Hund
auch nicht mehr da."