Teltow - Schüsse auf einen Labrador

Wer kann dies mal genauer definieren?
Woran wird es fest gemacht, dass ein Hund sich nicht mehr im Einfluss- bzw. Einwirkungsbereich befindet?

„Die Vermutung, dass ein Hund wildert, wird als begründet angesehen, wenn sich der Hund außerhalb des Einfluss- bzw. Einwirkungsbereiches seines Herrchens befindet“,

wenn der halter unsichtbar ist, wenn er ruft und der hund reagiert nicht, wenn der hund sich abseits vom gehweg rumtreibt.

Mmmhhh, schlüssig und logisch ist das, von der Formulierung her, aber nicht!:gruebel:
Solange ich meinen Hund noch zu mir rufen kann/könnte wäre er doch noch in meinem Einflussbereich!?
Mal unabhängig davon, ob er darauf reagiert!

Oder der Hund ist nur wenige Meter vor mir, aber bereits um eine Kurve gebogen.
Man sieht mich nicht, aber ich kann immer noch auf den Hund einwirken. (wenn er denn hört)
 
  • 20. Mai 2024
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Wer kann dies mal genauer definieren?
Woran wird es fest gemacht, dass ein Hund sich nicht mehr im Einfluss- bzw. Einwirkungsbereich befindet?

wenn der halter unsichtbar ist, wenn er ruft und der hund reagiert nicht, wenn der hund sich abseits vom gehweg rumtreibt.

Mmmhhh, schlüssig und logisch ist das, von der Formulierung her, aber nicht!:gruebel:
Solange ich meinen Hund noch zu mir rufen kann/könnte wäre er doch noch in meinem Einflussbereich!?
Mal unabhängig davon, ob er darauf reagiert!

Oder der Hund ist nur wenige Meter vor mir, aber bereits um eine Kurve gebogen.
Man sieht mich nicht, aber ich kann immer noch auf den Hund einwirken. (wenn er denn hört)


wenn er nicht hört, hast du offensichtlich keine einwirkung, so einfach ist das.

es ist übrigens sehr einfach ein hund zu lernen nicht selbständig um die kurve zu gehen, sondern auf dich zu warten.
 
Solange ich meinen Hund noch zu mir rufen kann/könnte wäre er doch noch in meinem Einflussbereich!?
Mal unabhängig davon, ob er darauf reagiert!

Oder der Hund ist nur wenige Meter vor mir, aber bereits um eine Kurve gebogen.
Man sieht mich nicht, aber ich kann immer noch auf den Hund einwirken. (wenn er denn hört)

Zur ersten Aussage: Nein. Wenn er nicht auf dich hört, hast du keinen Einfluss auf ihn, ergo ist er nicht in deinem Einflussbereich.

Zur zweiten: Ja, wenn er hört, ist er natürlich auch hinter der Kurve in deinem Einflussbereich.

Ich bin mit dir konform, dass das mit dem Einflussbereich eine sehr schwammige, auslegungsfähige Sache ist. Vor allem von einem Dritten (z.B. einem Jäger) nicht ohne Weiteres zu beurteilen.

Wenn ich als Dritter einen Hund sehe, aber keinen dazugehörigen Halter, sagt das erst mal noch gar nichts. Es sei denn, der Hund ist auf freiem Feld unterwegs und ich kann in alle Richtungen kilometerweit sehen, dass da kein Halter kommt. Dann vielleicht.
Aber wenn z.B. im Wald oder am Waldrand der Halter einfach meinem Blick entzogen sein kann, heißt das absolut nicht, dass er keinen Einfluss auf seinen Hund hat.

Wenn ich den Halter 50 oder 100 m weit entfernt von dem Hund sehe, kann ich mir kein Urteil anmaßen, ob er den Hund noch im Griff hat. Es sei denn, er ruft und der Hund reagiert nicht.
 
Zur ersten Aussage: Nein. Wenn er nicht auf dich hört, hast du keinen Einfluss auf ihn, ergo ist er nicht in deinem Einflussbereich.

Hier im Naturschutzgebiet ist Leinenpflicht und trotzdem sind viele ohne Leine unterwegs, leider folgen die meisten von denen aber nicht.
Dann könnten man ja 2/3 der Hunde bei uns im Wald abknallen. Da wär mal was los.

Ich finde es toll, wenn Hunde ohne Leine laufen, aber ich kann die Besitzer nicht verstehen, die ihre Hunde ohne Leine laufen lassen, aber den Nuller folgen. Mir wäre das zu unsicher.

Mit tut in so einem Fall eigentlich nur der Hund leid, wenn es zum Schuss kommt.
 
Hier in BW dürfen Hunde nicht abgeschossen werden, nur weil sie außerhalb des Einflussbereichs der Halter sind. Hier gilt

2.
Sie dürfen Hunde, die erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können, töten.

Dies gilt nicht, wenn
a)
die Hunde eingefangen werden können,
b)
auf sonstige Weise erreicht werden kann, daß dazu gehörende Begleitpersonen nach nur kurzfristiger Unterbrechung wieder auf die Hunde einwirken können,
c)
es sich um Blinden-, Hirten-, Jagd-, Polizei- oder Rettungshunde handelt, die als solche kenntlich sind.
 
Solange ich meinen Hund noch zu mir rufen kann/könnte wäre er doch noch in meinem Einflussbereich!?
Mal unabhängig davon, ob er darauf reagiert!

Oder der Hund ist nur wenige Meter vor mir, aber bereits um eine Kurve gebogen.
Man sieht mich nicht, aber ich kann immer noch auf den Hund einwirken. (wenn er denn hört)

Zur ersten Aussage: Nein. Wenn er nicht auf dich hört, hast du keinen Einfluss auf ihn, ergo ist er nicht in deinem Einflussbereich.

Zur zweiten: Ja, wenn er hört, ist er natürlich auch hinter der Kurve in deinem Einflussbereich.

Ich bin mit dir konform, dass das mit dem Einflussbereich eine sehr schwammige, auslegungsfähige Sache ist. Vor allem von einem Dritten (z.B. einem Jäger) nicht ohne Weiteres zu beurteilen.

Wenn ich als Dritter einen Hund sehe, aber keinen dazugehörigen Halter, sagt das erst mal noch gar nichts. Es sei denn, der Hund ist auf freiem Feld unterwegs und ich kann in alle Richtungen kilometerweit sehen, dass da kein Halter kommt. Dann vielleicht.
Aber wenn z.B. im Wald oder am Waldrand der Halter einfach meinem Blick entzogen sein kann, heißt das absolut nicht, dass er keinen Einfluss auf seinen Hund hat.

Wenn ich den Halter 50 oder 100 m weit entfernt von dem Hund sehe, kann ich mir kein Urteil anmaßen, ob er den Hund noch im Griff hat. Es sei denn, er ruft und der Hund reagiert nicht.

Danke, dass ist genau die Problematik!
 
Da ich es nicht auf Richtigkeit überprüft habe, ohne Gewähr.
Aber hier eine Übersicht, wie es andere Bundesländer formuliert haben.

Baden-Württemberg
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie deutlich erkennbar im Wald Wild hinterher jagen und es gefährden


Maßnahmen zur Gegenabwehr (einfangen) fehlschlagen


sie sich nicht im Einwirkungsbereich des Halters befinden

Bayern
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie deutlich erkennbar im Wald Wild hinterher jagen und es gefährden

Berlin
Hunde dürfen sich nur auf ausgewiesenen Freilaufflächen frei bewegen und müssen ansonsten angeleint sein. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie wildern


sie sich nicht im Einwirkungsbereich des Halters befinden

Brandenburg
Hunde dürfen sich nur angeleint im Wald befinden. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie wildern,
bedeutet im Zweifel schon, wenn sie sich nicht im Einwirkungsbereich des Halters befinden

Bremen
Hunde dürfen sich außerhalb der Schonzeit (1.4.-15.7) auf den Wegen frei bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie wildern
aber nur, wenn sie sich nicht mehr im Einwirkungsbereich des Halters befinden

Hamburg
Hunde dürfen sich nur kurz angeleint aufhalten. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie wildern

Hessen
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie wildern und außerhalb des Einwirkungsbereich des Halters Wild jagen
aber nicht, wenn andere Maßnahmen (einfangen) zur Gefahrenabwehr ausreichen

Mecklenburg-Vorpommern
Hunde dürfen sich nur angeleint im Wald aufhalten. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie Wild aufsuchen (stöbern) oder es verfolgen und
sich nicht im Einwirkungsbereich des Halters befinden

Niedersachsen
Hunde dürfen sich außerhalb der Schonzeit (1.4.-15.7) auf den Wegen frei bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie wildern
sie nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden- oder Polizeihund erkennbar sind
sie sich nicht im Einwirkungsbereich des Halters befinden

Nordrhein-Westfalen
Hunde dürfen sich auf den Wegen frei bewegen und müssen nur abseits der Wege angeleint sein. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie wildern, d. h. wenn der Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters Wild aufsucht, verfolgt, oder reißt

Rheinland-Pfalz
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie außerhalb des Einwirkungsbereichs Wild aufsuchen oder es verfolgen

Saarland
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie wildern
aber nicht, wenn sie sich im Einwirkungsbereich des Halters befinden

Sachsen
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie wildern
aber nicht, wenn sie sich nur kurzfristig außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befinden

Sachsen-Anhalt
Für Hunde besteht während der Schonzeit (1.3.-15.7) in Wald, Feldmark und an der Elbe Leinenpflicht. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie sich außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befinden!

Schleswig-Holstein
Hunde dürfen sich nur angeleint und nur auf Waldwegen bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie deutlich sichtbar Wild verfolgen und sich außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befinden

Thüringen
Hunde dürfen sich nur angeleint bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie wildern
aber nicht, wenn sie sich nur kurzfristig außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befinden


Für alle Bundesländer gilt: Nur der Jagdschutzberechtigte (Revierpächter, Jäger mit von Behörden oder vom Pächter übertragenem Jagdschutz) darf auf wildernde Hunde schießen. Sie müssen sich durch das Jagdschutzabzeichen und die schriftliche Bestätigung der Jagdbehörde ausweisen können.
 
Wenn ein Hund im Unterholz/Wald einem Wild nachstellt, dann dürfte der Jäger doch wohl mal davon ausgehen, das der Hund "außer Kontrolle" ist.
Denn wenn der HH das sehen oder hören würde, dann würde er das Geschehen doch wohl hoffentlich unterbinden.
Oder der Wuffel hört eh nicht, wie hier so bei 80% der Freilaufenden durchaus üblich.
Von daher kann ich für die Jäger schon durchaus mal Verständnis aufbringen....
 
Da ich es nicht auf Richtigkeit überprüft habe, ohne Gewähr.
Aber hier eine Übersicht, wie es andere Bundesländer formuliert haben.

Bayern
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie deutlich erkennbar im Wald Wild hinterher jagen und es gefährden

So nicht ganz richtig....
Es müsste heißen.... "frei im Wald auf Wegen bewegen..."
Wobei hier auch die befestigten gemeint sind und nicht irgendwelche Trampelpfade quer durch.
 
und wie sieht es im Naturschutzgebiet mit Leinenpflicht in Baden-Württemberg aus?
 
Wenn ein Hund im Unterholz/Wald einem Wild nachstellt, dann dürfte der Jäger doch wohl mal davon ausgehen, das der Hund "außer Kontrolle" ist.....

Es geht nicht darum, was ist, wenn der Hund, für jeden sichtbar, Wild nachsetzt und man vielleicht noch die verzweifelten und wirkungslosen Rufe des Halters hört.

Es geht um die Definition: " außerhalb des Einfluss- bzw. Einwirkungsbereichs"

Ach ja, nicht jeder Hund, der durchs Unterholz streicht, selbst wenn er den Geruch eines Hasen oder Rehs in der Nase hat, jagt, bzw. ist eine Gefahr für das Wild!
 
Da ich es nicht auf Richtigkeit überprüft habe, ohne Gewähr.
Aber hier eine Übersicht, wie es andere Bundesländer formuliert haben.

Bayern
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:

sie deutlich erkennbar im Wald Wild hinterher jagen und es gefährden

So nicht ganz richtig....
Es müsste heißen.... "frei im Wald auf Wegen bewegen..."
Wobei hier auch die befestigten gemeint sind und nicht irgendwelche Trampelpfade quer durch.

Mmhh, ich hab bislang nur das gefunden!



Bayern

Hunde im Wald dürfen ...sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen.
Jäger darf Hunde erschießen wenn ...sie deutlich erkennbar im Wald Wild hinterher jagen und es gefährden

Hier finde ich gar nichts dazu:

 
Wir sind in Rheinland Pfalz, und - wie schon gesagt - es ist revierabhängig : Lauf ich mit Hund(en) an der Leine im benachbarten "Bonzenkaff", - wo jeder zweite ein Luxemburgerkennzeichen auf der Karre hat -, durch den Wald, werde ich todsicher von einem Jäger angehalten, beobachtet und schon mal prophylaktisch verwarnt:rolleyes:

In "unserem" Revier dagegen: null Problem.

Ob Gesetz oder nicht, letztendlich ist die Einzelsituation (leider) eher personenabhängig.


LG Barbara
 
Für Hunde besteht sowohl im Wald als auch in der Landschaft zunächst
einmal kein Leinenzwang. Einschränkungen und Sondervorschriften gibt
es für das Betreten von Landschafts- und Naturschutzgebieten.

Hier gibt es keine Probleme
• Auf öffentlichen Straßen, Wegen sowie Privatwegen in der freien
Natur ohne Beschränkung für Fußgänger
• Auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen
• Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit
• Auf Waldwegen
• Im Jagdrevier, wenn der Hund im Einwirkungsbereich des Hundehalters
ist



Klingt, übersetzt, so als dürften Hunde sich tatsächlich erst mal frei im Wald, bzw. Jagdrevier, bewegen.
Dann kommt wieder die Sache mit dem Einwirkungsbereich.
 
Für Hunde besteht sowohl im Wald als auch in der Landschaft zunächst
einmal kein Leinenzwang. Einschränkungen und Sondervorschriften gibt
es für das Betreten von Landschafts- und Naturschutzgebieten.

Hier gibt es keine Probleme
• Auf öffentlichen Straßen, Wegen sowie Privatwegen in der freien
Natur ohne Beschränkung für Fußgänger
• Auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen
• Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit
Auf Waldwegen
• Im Jagdrevier, wenn der Hund im Einwirkungsbereich des Hundehalters
ist





Klingt, übersetzt, so als dürften Hunde sich tatsächlich erst mal frei im Wald, bzw. Jagdrevier, bewegen.
Dann kommt wieder die Sache mit dem Einwirkungsbereich.

Rot markiert mal von mir....
Jagdrevier ist doch zumindest meistens mit "Wald" gleichzusetzen, denn auf "offenem Gelände" sollte der HH ja wohl gleich mitkriegen, wenn sein Wuffel sich auf "Abwege" begibt und auch dementsprechend einschreiten....

Wenn's den Wuffel denn interessiert....:eg:
 
in der schweiz war das (wenigstens früher)so, der hund muss unter kontrolle sein und auf die wege bleiben, der eine braucht für das ein einfaches kommando, der nächste eine leine. so einfach ist das.
 
in der schweiz war das (wenigstens früher)so, der hund muss unter kontrolle sein und auf die wege bleiben, der eine braucht für das ein einfaches kommando, der nächste eine leine. so einfach ist das.

Eben.... gaaaaanz einfach :lol:

Aber das ist eben für viele wohl einfach zu einfach...:unsicher:
 
Für Hunde besteht sowohl im Wald als auch in der Landschaft zunächst
einmal kein Leinenzwang. Einschränkungen und Sondervorschriften gibt
es für das Betreten von Landschafts- und Naturschutzgebieten.

Hier gibt es keine Probleme
• Auf öffentlichen Straßen, Wegen sowie Privatwegen in der freien
Natur ohne Beschränkung für Fußgänger
• Auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen
• Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit
Auf Waldwegen
• Im Jagdrevier, wenn der Hund im Einwirkungsbereich des Hundehalters
ist





Klingt, übersetzt, so als dürften Hunde sich tatsächlich erst mal frei im Wald, bzw. Jagdrevier, bewegen.
Dann kommt wieder die Sache mit dem Einwirkungsbereich.

Rot markiert mal von mir....
Jagdrevier ist doch zumindest meistens mit "Wald" gleichzusetzen, denn auf "offenem Gelände" sollte der HH ja wohl gleich mitkriegen, wenn sein Wuffel sich auf "Abwege" begibt und auch dementsprechend einschreiten....

Wenn's den Wuffel denn interessiert....:eg:

Ääähhm, das ist eine "Und-Aufzählung"!

Sprich, es gibt auf Waldwegen keine Probleme und auch nicht im Jagdrevier, wenn sich ein Hund dort frei bewegt!
 
Ach ja, hier wird eher selten im Wald, sondern eher auf Feldern und Wiesen gejagt!
 
in der schweiz war das (wenigstens früher)so, der hund muss unter kontrolle sein und auf die wege bleiben, der eine braucht für das ein einfaches kommando, der nächste eine leine. so einfach ist das.

Eben.... gaaaaanz einfach :lol:

Aber das ist eben für viele wohl einfach zu einfach...:unsicher:

Wir wollen uns doch an die Gesetze halten - oder?

Wenn dort steht, ein Hund darf sich, sofern er abrufbar (mal frei von mir interpretiert) ist ist das gesetzlich, in Bayern, erst mal in Ordnung!
 
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