Baden-Württemberg
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie deutlich erkennbar im Wald Wild hinterher jagen und es gefährden
Maßnahmen zur Gegenabwehr (einfangen) fehlschlagen
sie sich nicht im Einwirkungsbereich des Halters befinden
Bayern
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie deutlich erkennbar im Wald Wild hinterher jagen und es gefährden
Berlin
Hunde dürfen sich nur auf ausgewiesenen Freilaufflächen frei bewegen und müssen ansonsten angeleint sein. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie wildern
sie sich nicht im Einwirkungsbereich des Halters befinden
Brandenburg
Hunde dürfen sich nur angeleint im Wald befinden. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie wildern,
bedeutet im Zweifel schon, wenn sie sich nicht im Einwirkungsbereich des Halters befinden
Bremen
Hunde dürfen sich außerhalb der Schonzeit (1.4.-15.7) auf den Wegen frei bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie wildern
aber nur, wenn sie sich nicht mehr im Einwirkungsbereich des Halters befinden
Hamburg
Hunde dürfen sich nur kurz angeleint aufhalten. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie wildern
Hessen
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie wildern und außerhalb des Einwirkungsbereich des Halters Wild jagen
aber nicht, wenn andere Maßnahmen (einfangen) zur Gefahrenabwehr ausreichen
Mecklenburg-Vorpommern
Hunde dürfen sich nur angeleint im Wald aufhalten. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie Wild aufsuchen (stöbern) oder es verfolgen und
sich nicht im Einwirkungsbereich des Halters befinden
Niedersachsen
Hunde dürfen sich außerhalb der Schonzeit (1.4.-15.7) auf den Wegen frei bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie wildern
sie nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden- oder Polizeihund erkennbar sind
sie sich nicht im Einwirkungsbereich des Halters befinden
Nordrhein-Westfalen
Hunde dürfen sich auf den Wegen frei bewegen und müssen nur abseits der Wege angeleint sein. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie wildern, d. h. wenn der Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters Wild aufsucht, verfolgt, oder reißt
Rheinland-Pfalz
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie außerhalb des Einwirkungsbereichs Wild aufsuchen oder es verfolgen
Saarland
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie wildern
aber nicht, wenn sie sich im Einwirkungsbereich des Halters befinden
Sachsen
Hunde dürfen sich ohne Leine und ohne Einschränkungen frei im Wald bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie wildern
aber nicht, wenn sie sich nur kurzfristig außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befinden
Sachsen-Anhalt
Für Hunde besteht während der Schonzeit (1.3.-15.7) in Wald, Feldmark und an der Elbe Leinenpflicht. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie sich außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befinden!
Schleswig-Holstein
Hunde dürfen sich nur angeleint und nur auf Waldwegen bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie deutlich sichtbar Wild verfolgen und sich außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befinden
Thüringen
Hunde dürfen sich nur angeleint bewegen. Ein Jäger darf auf Hunde schießen, wenn:
sie wildern
aber nicht, wenn sie sich nur kurzfristig außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befinden
Für alle Bundesländer gilt: Nur der Jagdschutzberechtigte (Revierpächter, Jäger mit von Behörden oder vom Pächter übertragenem Jagdschutz) darf auf wildernde Hunde schießen. Sie müssen sich durch das Jagdschutzabzeichen und die schriftliche Bestätigung der Jagdbehörde ausweisen können.