24.08.2004 10:36
Gendarmeriebeamter musste Hund erschießen
65-Jährige wurde in Fehring von Hund angefallen. Als die Gendarmeriebeamten Nachschau hielten, wurden sie von zwei Hunden attackiert.
Nach einer Attacke auf Passanten mussten Gendarmeriebeamte am Montagabend in Fehring (Bezirk Feldbach) gegen zwei streunende Hunde vorgehen: Eines der Tiere konnte mittels Pfefferspray abgewehrt werden, das zweite - ein belgischer Schäferhund - wurde durch zwei Schüsse getötet, wie die Sicherheitsdirektion für Steiermark am Dienstag mitteilte.
Oberschenkel. Eine 65-jährige Radfahrerin meldete Montagabend der Gendarmerie Fehring, dass sie von einem Schäferhund attackiert und in den linken Oberschenkel gebissen worden war. Kurze Zeit später informierte eine besorgte Mutter die Exekutive, dass ihre neunjährige Tochter von einem Rotweiler angegriffen worden sei, dieser jedoch abgewehrt werden konnte.
Gesichtet. Die beiden Hunde wurden von den Gendarmen bald darauf gesichtet. Beim Verlassen des Dienstautos attackierte zuerst der schwarze Rotweilermischling die Beamten. Mit Pfefferspray konnte der Hund aber außer Gefecht gesetzt werden. Der braune belgische Schäferhund zeigte sich aggressiver und griff die Gendarmen ebenfalls an. Der erste Angriff konnte ebenfalls mittels Einsatz von Pfefferspray abgewehrt werden. Nachdem der Hund erneut auf die Männer losging, musste ein Beamter von der Schusswaffe Gebrauch machen und das Tier erschießen. Die Beamten wurden nicht verletzt.
Besitzer. Der Besitzer der Hunde konnte ausgeforscht werden. Die beiden Tiere hatten den Zaun durchgebissen und waren ausgerissen. Die steirische Gendarmerie fordert nun Hundebesitzer auf, vermehrt auf ihre Hunde "mit Bedacht" zu achten. "Ein Hund reagiert anders als der Mensch, man muss nicht immer etwas herausfordern", so ein Beamter.
Meldung von heute:
26.08.2004 07:00
Fehring: Hundetötung war korrekt
Die Erschießung eines Hundes in Fehring, der mehrere Menschen attackierte, war nach Ansicht der Behörde gesetzeskonform.
REGINA TRUMMER
"Richtig gehandelt". "Dass der Hund erschossen wurde, ist aus der Sicht der Behörde korrekt. Der Gendarm hat richtig gehandelt", bezieht sich Alois Puntigam, Stellvertreter des urlaubenden Feldbacher Bezirkshauptmannes, bei seiner Beurteilung des Vorfalles in Fehring (die Kleine Zeitung hat von der Erschießung eines Hundes, der Menschen angriff, berichtet) auf die gesetzliche Lage: "Nach dem Sicherheitspolizeigesetz hat der Schutz des Menschen Vorrang vor dem Tierschutz, der zwar das Töten eines Tieres verbietet, in diesem Fall kam aber der so genannte entschuldigende Notstand zum Tragen."
Verstärkte Überwachung. Dass vermehrt freilaufende Hunde Spaziergänger und Radfahrer belästigen, ist auch der Behörde bekannt, die gemeinsam mit der Gendarmerie die Einhaltung des Tierhaltegesetzes verstärkt überwachen will. Puntigam: "Hunde gehören auf öffentlichen Plätzen an die Leine oder müssen einen Maulkorb tragen. Auf privaten Grundstücken hat der Hundehalter dafür zu sorgen, dass der Hund das Grundstück nicht verlässt und Menschen attackiert oder verletzt. Bei Verstößen sind gar nicht so geringe Strafen vorgesehen."
Fakten
§ 13. Nach § 13 des Tierschutz- und Tierhaltegesetzes müssen Hunde auf öffentlichen Plätzen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. In öffentlichen Parkanlagen und Wäldern ist der Hund jedenfalls an der Leine zu führen. Bei Verstößen sind Strafen bis zu 10.000 Euro vorgesehen.
Der Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Hund das Grundstück oder den Zwinger nicht verlassen kann. Im Wald frei herumstreunende Hunde dürfen laut Jagdgesetz getötet werden.
Beißt der Hund einen Menschen, so handelt es sich um Körperverletzung, die ein gerichtliches Nachspiel und sehr oft hohen Schadensersatz zur Folge hat.
Gendarmeriebeamter musste Hund erschießen
65-Jährige wurde in Fehring von Hund angefallen. Als die Gendarmeriebeamten Nachschau hielten, wurden sie von zwei Hunden attackiert.
Nach einer Attacke auf Passanten mussten Gendarmeriebeamte am Montagabend in Fehring (Bezirk Feldbach) gegen zwei streunende Hunde vorgehen: Eines der Tiere konnte mittels Pfefferspray abgewehrt werden, das zweite - ein belgischer Schäferhund - wurde durch zwei Schüsse getötet, wie die Sicherheitsdirektion für Steiermark am Dienstag mitteilte.
Oberschenkel. Eine 65-jährige Radfahrerin meldete Montagabend der Gendarmerie Fehring, dass sie von einem Schäferhund attackiert und in den linken Oberschenkel gebissen worden war. Kurze Zeit später informierte eine besorgte Mutter die Exekutive, dass ihre neunjährige Tochter von einem Rotweiler angegriffen worden sei, dieser jedoch abgewehrt werden konnte.
Gesichtet. Die beiden Hunde wurden von den Gendarmen bald darauf gesichtet. Beim Verlassen des Dienstautos attackierte zuerst der schwarze Rotweilermischling die Beamten. Mit Pfefferspray konnte der Hund aber außer Gefecht gesetzt werden. Der braune belgische Schäferhund zeigte sich aggressiver und griff die Gendarmen ebenfalls an. Der erste Angriff konnte ebenfalls mittels Einsatz von Pfefferspray abgewehrt werden. Nachdem der Hund erneut auf die Männer losging, musste ein Beamter von der Schusswaffe Gebrauch machen und das Tier erschießen. Die Beamten wurden nicht verletzt.
Besitzer. Der Besitzer der Hunde konnte ausgeforscht werden. Die beiden Tiere hatten den Zaun durchgebissen und waren ausgerissen. Die steirische Gendarmerie fordert nun Hundebesitzer auf, vermehrt auf ihre Hunde "mit Bedacht" zu achten. "Ein Hund reagiert anders als der Mensch, man muss nicht immer etwas herausfordern", so ein Beamter.
Meldung von heute:
26.08.2004 07:00
Fehring: Hundetötung war korrekt
Die Erschießung eines Hundes in Fehring, der mehrere Menschen attackierte, war nach Ansicht der Behörde gesetzeskonform.
REGINA TRUMMER
"Richtig gehandelt". "Dass der Hund erschossen wurde, ist aus der Sicht der Behörde korrekt. Der Gendarm hat richtig gehandelt", bezieht sich Alois Puntigam, Stellvertreter des urlaubenden Feldbacher Bezirkshauptmannes, bei seiner Beurteilung des Vorfalles in Fehring (die Kleine Zeitung hat von der Erschießung eines Hundes, der Menschen angriff, berichtet) auf die gesetzliche Lage: "Nach dem Sicherheitspolizeigesetz hat der Schutz des Menschen Vorrang vor dem Tierschutz, der zwar das Töten eines Tieres verbietet, in diesem Fall kam aber der so genannte entschuldigende Notstand zum Tragen."
Verstärkte Überwachung. Dass vermehrt freilaufende Hunde Spaziergänger und Radfahrer belästigen, ist auch der Behörde bekannt, die gemeinsam mit der Gendarmerie die Einhaltung des Tierhaltegesetzes verstärkt überwachen will. Puntigam: "Hunde gehören auf öffentlichen Plätzen an die Leine oder müssen einen Maulkorb tragen. Auf privaten Grundstücken hat der Hundehalter dafür zu sorgen, dass der Hund das Grundstück nicht verlässt und Menschen attackiert oder verletzt. Bei Verstößen sind gar nicht so geringe Strafen vorgesehen."
Fakten
§ 13. Nach § 13 des Tierschutz- und Tierhaltegesetzes müssen Hunde auf öffentlichen Plätzen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. In öffentlichen Parkanlagen und Wäldern ist der Hund jedenfalls an der Leine zu führen. Bei Verstößen sind Strafen bis zu 10.000 Euro vorgesehen.
Der Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Hund das Grundstück oder den Zwinger nicht verlassen kann. Im Wald frei herumstreunende Hunde dürfen laut Jagdgesetz getötet werden.
Beißt der Hund einen Menschen, so handelt es sich um Körperverletzung, die ein gerichtliches Nachspiel und sehr oft hohen Schadensersatz zur Folge hat.