"Rassebeurteilung" durch Amtsvet ?

Jackie

15 Jahre Mitglied
Wir haben in Tierheimen schon desöfteren "Staffs" oder "Pits", bzw. "Staff-Mix" od. "Pit-Mix" gesehen, die unserer Meinung nach gar keine sind, sondern z.Bsp. Am. Bulldog oder Dogo Argentino. Aber was der Amtsvet sagt, gilt... Warum machen die das?? Denn es ist ja nun so, dass Liste 1-Hunde (mit Wesenstest!) sich in einigen Bundesländern schwieriger vermitteln lassen, als Liste 2, obwohl für beide oft sogar die gleichen Auflagen und Steuern gelten... - warum macht man es den Hunden (oder deren zukünftigen Haltern) unnötig schwer?

Naja, was mit stinkt, ist diese "Rassebeurteilung" (also Rassegutachten kann man das ja wohl nicht nennen) - was gestromt ist, muss ja ein Staff oder Bulli sein, Knickohren und Faltenstirn ist dann ein Staff od. Pit usw. Ist natürlich nicht in jeder Stadt so - hab auch schon viele "Labbi-Boxer-Mixe" gesehen. :)

Wer von Euch hat Erfahrungen damit, dass eine einmal vom Amtsvet "festgelegte" Rasse geändert werden konnte und wie?

PS: Mir geht es hierbei nicht um meine eigenen Hunde.
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Jackie ... hast du hier schon mal geguckt?
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es gibt amtstierärzte, die nicht solche hundefreunde sind wie wir...leider. mein mann kennt auch so einen( er sieht ihn auf arbeit öfter mal)...sein labrador ist eh der beste, alle anderen sind ihm relativ egal...ich denke einfach, das es für sie persönlich an der "ehre" kratzen würde, wenn sie sich oder gar anderen eingestehen müssten, das sie die rasse(n) falsch protokolliert haben.

ich denke bei solhcne fällen ist es das beste, wenn man noch 1 oder 2 andere, unabhängige rassegutachten woanders machen lässt...zur nochmaligen überprüfung.
 
scully schrieb:
ich denke bei solhcne fällen ist es das beste, wenn man noch 1 oder 2 andere, unabhängige rassegutachten woanders machen lässt...zur nochmaligen überprüfung.

wer macht sowas?? andere Amtsvets oder gibt es da richtig "Rassegutachter"? Wo? Und was kostet sowas dann? Und wird dies den Amtsvet überzeugen (müssen) oder muss man dann erst "klagen"? Und dann haben sie einen auch noch selbst gleich auf dem Kicker... :(
 
soweit ich weiß macht frau schürmann von bulli-in-not auch rassegutachten(?).
das rassegutachten hat bei mir eine frau gemacht, die sachverständige für rassezuordnung ist ( so nennt sich das dann wohl), ausserdem zucht- u.leistungsrichterin für alle hunderassen.
der zuständige amtsvet., der für die stadt/gemeinde etc zuständig ist, muss ein unabhängiges rassegutachten nicht annehmen. er kann auch auf seines bestehen bleiben....soweit ich weiß.
gekostet hat meines 60?.
 
scully schrieb:
soweit ich weiß macht frau schürmann von bulli-in-not auch rassegutachten(?)

danke, ich frag sie mal. man sollte es sich als TH od. TSV auch nicht grad mit dem zuständigen Amtsvet "versauen", wenn du weisst, was ich meine... gar net so easy das alles...
 
KEIN Tierarzt od. "Rassegutachter" kann zweifelsfrei die Rasse eines Hundes bestimmen

Liebe Leser, eine Diskussion an dieser Stelle lohnt tatsächlich nicht, denn es ist wissenschaftlich untermauert und nachgewiesen sowie rein juristisch gesehen die einzig "unangreifbare" Position:

Wenn es KEINEN bekannten (ungetürkten) Stammbaum zum Hund gibt, der sich in einem Dokument wiederfindet, bzw. die Elterntiere - wenigstens einer von beiden - unbekannt sind oder man von beiden Elterntieren KEINE Stammbäume nachweisen kann, die gleichfalls ungetürkt sein müßten, dann kann ein "Rassegutachter", Veterinär oder sonstwer, einschließlich selbsternannter, aber oft kaum oder gar nicht geschulter, somit faktisch "inkompetent" zu nennende "Rasseexperten" in der Ordnungsbehörde oder bei der Polizei allenfalls nach rein äußerlichen Merkmalen ANNÄHERND bestimmen, welcher bzw. welchen Rassen der "begutachtete" Hund am allernächsten käme.

Dieses ABSCHÄTZEN der Rassezugehörigkeit kann man nur anhand von anerkannten bzw. von diversen Züchtervereinigungen festgelegten Rassestandards tun, die klar definiert sein müssen und in schriftlicher und auch bildlicher Form existieren sollen, um nachweisbar zu sein.

Hat man eine solche Einschätzung vorgenommen, ist sie von der subjektiven Beurteilung des oder der Begutachtenden abhängig und unterliegt weiterhin einer bemerkenswerten Fehleranfälligkeit. Das Ergebnis ist keineswegs "gesichert" zu nennen. Der nächste "Gutachter" könnte bereits zu einem ziemlich anderen Ergebnis kommen, welches zudem (wiederum) nur annähernd der "Wahrheit" entspräche.

Auf molekulargenetischer Ebene ist die "Rasse" nur bestimmbar, wenn beide Elterntiere bekannt sind und zu diesen ungetürkte Stammbäume existieren. Dann nämlich schaut man einfach anhand des "genetischen Fingerabdruckes" (GF), ob der Hund tatsächlich von diesen Elterntieren abstammt, was heutzutage kein Problem ist. Damit erschöpft sich aber auch schon der Zweck des "GF". Alles weitere klären dann die Stammbäume der Elterntiere, sofern sie wie gesagt existieren.

Aus diesen genannten Gründen hüten sich wirklich wissende Veterinäre und auch sonstige "Hundeexperten" davor, ein definitives Urteil zur Rassezugehörigkeit des Hundes abzugeben, wenn sie überhaupt so eine Einschätzung abgeben wollen, da sie einfach wissen, daß man nicht wirklich, sprich: zweifelsfrei die Rasse oder auch den Rassemix bestimmen kann.

Nur recht unwissende Veterinäre und "Gutachter" oder sonstige Leute (wie bspw. in einem Ordnungsamt) tun das Gegenteil davon, weil sie ... eigentlich überhaupt keine Ahnung haben, allenfalls einen Auftrag zu erfüllen haben, bei dem recht häufig auch gutes Geld zu erzielen ist. Das sind dann die "echten Experten". ;)

Hier einige Stellungnahmen von hochanerkannten Wissenschaftlern und auch aus juristischer Sicht zu der Frage der "Rassebestimmung" bzw. -bestimmbarkeit:



Man möge bitte die entsprechenden Stellen selbst aufsuchen, die auf diese wissenschaftlichen Aussagen zu sprechen kommen. In den angehängten (Bild-)Dokumenten kommen dann diese Wissenschaftler zu Wort (ziemlich weit unten).

Wer mehr Material dazu braucht, möge sich bitte noch mal danach erkundigen.

Fazit:

Ihr könnt ausnahmslos jedes "Gutachten" zur Rassezugehörigkeit eines Hundes, daß vielleicht Euren eigenen Hund betrifft, ernsthaft und erfolgreich anzweifeln. Ihr müßt nur einen Schritt gehen, nämlich den zum Anwalt! (Es könnte auch mehr als ein Schritt sein, denn welcher Anwalt wohnt schon im selben Zimmer wie Ihr?! ... Halt! Ein Schritt wäre vielleicht doch drin: der zum PC in einem Meter Entfernung, um über das Internet mit einem Anwalt, der sein Geld wert ist, Kontakt aufzunehmen!)

Gruß


Mühli
 
Es ist ganz einfach zuerklären warum die AmtsVet immer recht haben!!

Weil die keine Ahnung haben und fürs Amt arbeiten.
Es wird wohl immer gesagt das Amtsvet unabhängig arbeiten aber wen die gegen das Amt entscheiden sind die Arbeitslos.
Und im freien Arbeitsmarkt haben die Amtsvet keine Chance weil die nichts können und dort nicht bestehen existieren könnten
 
An der TiHo Hannover wurden im Jahr 2000 Rassegutachten erstellt.
Natürlich handelt es sich bei diesen Gutachten, wie bei allen Gutachten, um eine Beurteilung der vorgefundenen Fakten (wie Hundegröße, -gewicht, -farbe, Augenabstand, Kopfform, etc.). Dieses Gutachten ist eine bestmögliche Beurteilung der Tatsachen mit dem Ziel eine höchstmögliche Wahrscheinlichkeit zu erreichen. Die Vermessung dauert einen ganzen TAg und sollte damals 1000 DM kosten.
 
naja, wenn das gutachten der zuständige amtsvet aber dann nicht anerkennen muss (oder will), hat die ganze aktion nichts gebracht...

frau schürmann von bulli-in-not hat übrigens nicht auf meine mal geantwortet :(
 
Ich habe zwei Gutachten von zwei unabhängigen sachverständigen eine davon ist die Frau Fredderson-Petterson aus Kiel und das OA erkennt diese zwei Gutachten auch nicht an weil der Amtsvet anderer Meinung ist. Die sind total balla in der Birne.
 
Also ein Gutachten über die Rassezugehörigkeit ist eine behördliche Feststellung. Eine Anfechtung desselben kann nur mit Hilfe eines Widerspruchs erfolgen, der wenn von der Behörde nicht abgeholfen wird dann vor einem Verwaltungsgericht behandelt werden kann- sofern der Hundehalter dies durch Klageerhebung ermöglicht. Ohne fundierte Gegenbeweise zur Rassezugehörigkeit ( Gegengutachten vom anerkannten Sachverständigen ) dürfte ein solches Verfahren aussichtslos sein.
Allerdings vertraue auch ich den Aussagen der meisten bekannten Tierärzte und Sachverständigen, die eine eindeutige Zuordnung eines Hundes ohne die Elterntiere für nicht möglich halten.
Gruß Pocke
 
So ist es, da keines der Elterntiere bekannt ist kann auch nicht bewiesen werden zu welcher Rasse ein Hund gehört.
Mich Ärgert das nur das das OA darauf besteht immer recht zuhaben obwohl mittlerweile das wohl klar sein sollt bzw sich rumgesprochen hat das wen keine Eltern da sind nix zu machen ist.
 
*ne dumme Frage hab*

...vom Amtsvet festgestellte Rasse.

Bekommt man da denn so ein Papierchen, wo das drauf steht? Oder wie funktioniert das?
Habe selbst einen :verwirrt: Pitti :verwirrt: aus dem Tierheim, sieht irgendwie ein bisschen so aus, oder eben auch nicht...ganz wie mans sieht. Bei uns steht die Rasse nur im Impfpass und eben im Übernahmevertrag des TH.

Viele Grüße
Andrea
 
Pocke schrieb:
Also ein Gutachten über die Rassezugehörigkeit ist eine behördliche Feststellung. Eine Anfechtung desselben kann nur mit Hilfe eines Widerspruchs erfolgen, der wenn von der Behörde nicht abgeholfen wird dann vor einem Verwaltungsgericht behandelt werden kann- sofern der Hundehalter dies durch Klageerhebung ermöglicht. Ohne fundierte Gegenbeweise zur Rassezugehörigkeit ( Gegengutachten vom anerkannten Sachverständigen ) dürfte ein solches Verfahren aussichtslos sein.
Allerdings vertraue auch ich den Aussagen der meisten bekannten Tierärzte und Sachverständigen, die eine eindeutige Zuordnung eines Hundes ohne die Elterntiere für nicht möglich halten.
Gruß Pocke

Du meinst eine Anfechtung von Seiten des Halters aus, oder? Das OA kann doch einfach sagen "Nö, is´nicht" und dann kann man sich sein Gutachten von z.B. Frau Feddersen-Petersen sonstwohin tun, oder seh ich das falsch?
Wir haben Sarah aus dem TH auch als Malinois-Mix bekommen, obwohl auf ihrer Karte mehrere Jahre Staff-Mix stand...der TA, der sie bei ihrer Aufnahme ins TH untersuchte, hat nur "Mix" in ihren Impfpass geschrieben, weil er sich absolut nicht sicher war.

Gruß
Brinja
 
Jo, Brinja anscheinend zählen Gutachten von unabhänige Sachverständige fürs OA nicht nur was der AVet sagt zählt!
 
Unsere Sleepy ist in der Beziehung ein wahres Chamäleon.
Unabhängige Gutachterin schreibt als Welpe Dalmatiner Labrador Mix.
6 Monate späterschreibt gleiche Gutachterin Dogo Argentino Labrador Mix ( weil Dogo nicht zu übersehen sei )
Polizist auf der Straße sagt: Amerikan Staff, neues Gutachten beim Vet Amt
Vet Amt bescheinigt uns einen weißen Boxer Mix.
Soviel zum Thema Rassebeurteilung
 
Jackie schrieb:
Auf dem Wesenstest (Baden-Württemberg).

Hab keinen Wesenstest.
Kann ich nun denn mit einem netten TA an meiner Seite den Rasseeintrag im Impfpass ändern?
 
Schragi schrieb:
Hab keinen Wesenstest.
Kann ich nun denn mit einem netten TA an meiner Seite den Rasseeintrag im Impfpass ändern?

Der Hund ist doch nun schon beim OA als Pitti auf Dich gemeldet oder? Ich denke, es ist nicht damit getan die Rasse im Impfpass zu ändern.

Ich kenn mich allerdings in SH (?), Bremen ? überhaupt nicht aus...
 
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