Heute in unserer Lokalzeitung:
Nach Beschwerden aus der Nachbarschaft wurde eine junge Pit Bull-Hündin aus einem völlig vollgepinkelten und -gekoteten Zimmer befreit. (Märkischer Kreis)
Die Hündin war verängstigt und in schlechtem Pflegezustand.
Die Frau des abwesenden Besitzers hat die Hündin freiwillig abgegeben.
Jetzt will der Besitzer, der nach Wilhelmshaven übersiedelt, seinen Hund wiederhaben und mitnehmen.
Der Amtsveterinär hat daraufhin verfügt, daß der Hund an seinen Besitzer zurückzugeben ist.
Das will der örtliche Tierschutzverein mit Hinweis auf die LHV verhindern, da der Hund weder angemeldet ist, und der Halter hat weder seine Sachkunde noch seine Zuverlässigkeit bewiesen oder sich sonstwie an die Auflagen der LHV gehalten.
Er hatte lediglich ein Schreiben des Ordnungsamtes Wilhelmshaven vorgelegt, das besagt, daß gegen seine Person nichts nachteiliges bekannt geworden ist, und somit seine Zuverlässigkeit vorerst gegeben ist. Daraufhin hat der AmtsVet verfügt, daß der Hund dem Halter auszuhändigen ist.
Der Transport der Hündin scheiterte letztendlich daran, daß diese zwischenzeitlich kastriert wurde und nicht transportfähig ist.
Und jetzt will der Tierschutz die Hündin nicht herausrücken.
Nun ja, die Amtsveterinäre des Märkischen Kreises sind recht kulant, wenn es um Hunde und LHV geht (zu kulant!), aber ob das so richtig ist, den Hund an den Halter zurückzugeben?
Dem Foto nach zu urteilen, war die Hündin wirklich in keinem guten Zustand.
Und das zuständige Tierheim vermittelt auch Liste-1-Hunde, zumal die Stadt Iserlohn eine Steuerbefreiung für Tierheimhunde gewährt.
Ich weiß nicht so recht, was ich davon halten soll.
Gruß
tessa
Nach Beschwerden aus der Nachbarschaft wurde eine junge Pit Bull-Hündin aus einem völlig vollgepinkelten und -gekoteten Zimmer befreit. (Märkischer Kreis)
Die Hündin war verängstigt und in schlechtem Pflegezustand.
Die Frau des abwesenden Besitzers hat die Hündin freiwillig abgegeben.
Jetzt will der Besitzer, der nach Wilhelmshaven übersiedelt, seinen Hund wiederhaben und mitnehmen.
Der Amtsveterinär hat daraufhin verfügt, daß der Hund an seinen Besitzer zurückzugeben ist.
Das will der örtliche Tierschutzverein mit Hinweis auf die LHV verhindern, da der Hund weder angemeldet ist, und der Halter hat weder seine Sachkunde noch seine Zuverlässigkeit bewiesen oder sich sonstwie an die Auflagen der LHV gehalten.
Er hatte lediglich ein Schreiben des Ordnungsamtes Wilhelmshaven vorgelegt, das besagt, daß gegen seine Person nichts nachteiliges bekannt geworden ist, und somit seine Zuverlässigkeit vorerst gegeben ist. Daraufhin hat der AmtsVet verfügt, daß der Hund dem Halter auszuhändigen ist.
Der Transport der Hündin scheiterte letztendlich daran, daß diese zwischenzeitlich kastriert wurde und nicht transportfähig ist.
Und jetzt will der Tierschutz die Hündin nicht herausrücken.
Nun ja, die Amtsveterinäre des Märkischen Kreises sind recht kulant, wenn es um Hunde und LHV geht (zu kulant!), aber ob das so richtig ist, den Hund an den Halter zurückzugeben?
Dem Foto nach zu urteilen, war die Hündin wirklich in keinem guten Zustand.
Und das zuständige Tierheim vermittelt auch Liste-1-Hunde, zumal die Stadt Iserlohn eine Steuerbefreiung für Tierheimhunde gewährt.
Ich weiß nicht so recht, was ich davon halten soll.
Gruß
tessa