Problem-Hund abgehauen und auffällig geworden

Ja. Stimmt.... Weiß auch nicht was mich da gerade geritten hat...
Bin wohl davon ausgegangen, dass ein Hund der den Wesenstest bestanden hat gemient war...
 
  • 8. Juni 2024
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Hi kitty-kyf ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bei den vielen unterschiedlichen VOs kann man ja nur durcheinander kommen
 
Der gute Mensch möchte keine Ratschläge, sondern auf die Schnelle Schreibhilfe bei einem Behördenschreiben und natürlich für lau. Alles Andere ist ihm offensichtlich wurscht - deshalb wird er wohl auch nur ein kurzes Gastspiel hier geben. :unsicher:
Sind nicht jetzt auch Herbstferien?
was willst du den? für lau? für die ******** die du von dir lässt ist lau zu viel !

Allen anderen vielen dank werd mich da mal an die wenden!
Gruss Oli
 
???

Könntest du mir bitte meine Fragen beantworten, danach richtet sich nämlich hauptsächlich das weitere Vorgehen
 
Dein Hund hat defakto gegen die Gefahrenhund VO verstoßen. Ob er da einen anderen Hund gebissen hat ist deswegen sogar zweitrangig, Ich denke die VO kennst du?----------JA
Als was ist der Hund angemeldet? --------?????????(Steuer 35€)
Was wurde dir zur Last gelegt? -------Verstoss gegen das Gefahrhundegesetz
Der Biss, der Ausbruch oder beides? ----------denke beides
Welchen Anwalt hast du mitterweile? ------------noch kein(schreiben kam erst heute)
Hast du mit der Polizei gesprochen?-------Ja und Nein(meine Frau war nur da),die grünen standen mit gezogener Waffe in der Tür und fragten ob der Hund wieder da ist und ob er da wo er ist raus kann?das war alles die haben nur kurz gesagt was in etwa vorgefallen ist und sind wieder weg,nun hatte meine Frau auch nicht den Kopf frei dafür da sie am selbigen Tag gerade aus dem Krankenhaus entlassen worden ist)
Zeugen für den Vorfall?------weis ich noch nicht,glaub aber ja(war genau gegenüber der Polizei wache
Kannst du belegen das dein Hund nicht mehr ausbrechen kann?--------Kann man das überhaupt?--soweit schon


Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes besitzt du?---------NEIN
Ich hab mich nie damit beschäftigt,hat auch nie jemanden interessiert.
 
Sie meint welche Rasse du auf dem Amt angegeben hast, nicht wie hoch der Steuersatz is denk ich mal.
 
Naja aber wenn Steuern bezahlt werden ist er gemeldet,stellt sich nur die Frage als was (Rasse)?
 
Hat keiner nach gefragt
Hier auf dem Dorf interessiert das kein -hund 1- 35 hund 2 - 70€
 
Ui das sieht echt eng aus für dich. Deinen Hund hast du nicht als Pitbull angemeldet sonst hättest du die Auflage einer Erlaubnis vom Amt bekommen. Nun hast du auch das noch an der Backe, nämlich einen zusätzelichen Punkt gegen den du verstoßen hast, du hast deinen Hund nicht ordnungsgemäss angemeldet. Das beinhaltet eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes (inkl.Sachkunde(prüfung), Nachweis einer Versicherung, Führungszeugnis, MK und Leinenpflicht).

Ich bin da nun echt ratlos, ich denk du wirst um eine Strafe nicht drum rum kommen. Hättest du die Auflegen der (dir bekannten!) Vo erfüllt, wärst du sicherlich mit einem blauen Auge herum gekommen wenn sich dein Hund als so harmlos wie du beschreibst erweist.

Im schlimmsten Falle wird dir der Hund abgenommen weil du vorsätzlich gegen die VOverstoßen hast und nicht geeignet bist einen solchen Hund zu führen.

Deswegen, dringend Anwalt nehmen!!!!
 
Ein auffällig gewordener Liste 1 Hund darf nicht einfach so verkauft werden, der Handel ist verboten. Aus der Sache kommst du nur noch mit einem Anwalt aus der sich in solchen Sachen auskennt...
 
Ja, bitte mach das. Und sag ihm ehrlich alles auch was falsch gelaufen ist, nur so kann er helfen. Und bitte nicht mehr öfentlich Dinge schreiben die gegen dich ausgelegt werden, dann ist es nämlich erst recht vorbei.

Verschenken ist auch nicht
 
ein handel ist es ja nur dann wenn ich mich da dran bereicher.Dann verschenk ich ihn !

Nö. Du darfst einen auffällig gewordenen Hund überhaupt nicht weitergeben - höchstens an den nächsten Ordnungsbeamten oder Tierheim.

Zu dem Rest sach ich getz mal nix ...

Nur soviel: Hängt Euch nicht zu sehr an dem mutmaßlich nicht zu bestehenden WT auf. Den hätte Consultani auch nie und nimmer bestanden ... :unsicher:
 
hey,
sei mir bitte nicht böse aber ich an deiner stelle würde den hund einschläfern lassen,sie ist 13,5 jahre und wenn sie dir weggenommen wird kommt sie nie wieder aus TH.das ist vieleicht nicht die schönste lösung aber du weist was mit dem hund los ist.
 
Boah! So ein Quatsch! auch ein alter Hund hat die Chance noch aus dem TH zukommen! Ganz zu schweigen davon, dass er das Recht hat zu leben!
 
hey,
sei mir bitte nicht böse aber ich an deiner stelle würde den hund einschläfern lassen,sie ist 13,5 jahre und wenn sie dir weggenommen wird kommt sie nie wieder aus TH.das ist vieleicht nicht die schönste lösung aber du weist was mit dem hund los ist.

Gehts noch ??? :sauer:

Einen gesunden, verträglichen, kinderfreundlichen Hund einschläfern lassen, weil der Besitzer gepennt hat? Dir ist schon bewusst, das dies lt. TschG verboten ist und Du demnach hier zu einer illegalen Tat aufrufst?

Da fehlen mir echt die Worte ... Du solltest Dir mal den Sinn Deiner Signatur erklären lassen. :sauer:
 
Der gute Mensch möchte keine Ratschläge, sondern auf die Schnelle Schreibhilfe bei einem Behördenschreiben und natürlich für lau. Alles Andere ist ihm offensichtlich wurscht - deshalb wird er wohl auch nur ein kurzes Gastspiel hier geben. :unsicher:
Sind nicht jetzt auch Herbstferien?
was willst du den? für lau? für die ******** die du von dir lässt ist lau zu viel !

Allen anderen vielen dank werd mich da mal an die wenden!
Gruss Oli
Wenn Du, Krammel, nicht ab sofort auf Deine Wortwahl achtest, wird es in der Tat ein kurzes Gastspiel.
 
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