Polizei und Kampfhunde

  • 26. April 2024
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Hi APBT18 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es klingt aber tatsächlich sehr sehr unglaubwürdig.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich schon viele Geschichten ausgedacht und alles Mögliche und Unmögliche bereits versucht wurde, um einen nich genehmigten Listenhund zu halten.

Das wird es Dir nicht leichter machen.
Wenn die Geschichte tatsächlich wahr sein sollte.

...
Ich weiß, wenn mir jemand so ne Story auftischen würde würde ich dem auch erstmal n Vogel zeigen, leider ist es genauso abgelaufen. Ich wollte auch ehrlich gesagt nie einen Listenhund haben, aber jetzt ist er da und hat meiner Meinung nach auch mal ein geordnetes leben verdien .
 
In den Papieren / Impfpass muss doch die Adresse vom Vorbesitzer stehen?
Ja, die Adresse des Schweizer Vorbesitzers, das ist alles da, nur leider gar nichts von der Person von der ich dem Hund "übernommen" habe. Ich erreiche ihn auch nicht mehr, ich nehme mal an er weiß ganz genau was für trouble ich jetzt wegen des Hundes habe.
 
Ja, die Adresse des Schweizer Vorbesitzers, das ist alles da, nur leider gar nichts von der Person von der ich dem Hund "übernommen" habe. Ich erreiche ihn auch nicht mehr, ich nehme mal an er weiß ganz genau was für trouble ich jetzt wegen des Hundes habe.

Ah achso, also die Impfdaten, als er ein Welpe war, vom "Züchter" wohl.

...
 
Hast Du denn die Daten des Vorbesitzers im Impfpass?
Das wäre ja schonmal etwas, was Deine Geschichte untermauern würde.

...
Wie gesagt, da sind nur die Daten des Vor- vorbesitzers, hier in deutschland wurde der Hund noch nicht geimpft oder ähnliches, das ist ein zusätzliches Problem. Leider habe ich das alles erst erfahren als der Besitzer dann weg war
 
Wie gesagt, da sind nur die Daten des Vor- vorbesitzers, hier in deutschland wurde der Hund noch nicht geimpft oder ähnliches, das ist ein zusätzliches Problem. Leider habe ich das alles erst erfahren als der Besitzer dann weg war

Hatte es schon wegeditiert, ich hatte es geschrieben, währenddessen Du den anderen Beitrag getippt hattest und deshalb die Antwort noch nicht gesehen.

...
 
und ich denk mal so ähnlich wirds bei sammy"shy" sein;)

Mein Köter wurde sogar noch zum Tierheim gebracht, da der vorbesitzer .... Nun ja .... verhindert war.
Darum ging es mir aber nicht.
In einem Bundesland, wo Privatübernahme erlaubt ist, kann es doch dem Hund nicht ewig anhängen, wo er herkommt? Illegal eingeführt von Person A. Aber deswegen soll Person B nicht übernehmen?
Vielleicht hab ich Denkfehler.
 
Ohne den Vorbesitzer oder einen Vertrag wird es halt schwierig zu beweisen dass der Hund nicht vom Aktuellen Halter eingeführt wurde.
 
Und in den Bundesländern in denen Übernahme von Privat verboten ist, wird das mit Sicherheit auch genau überprüft.
 
Seid wann denn das? Meines Wissens nach ist es verboten außer der Hund kommt aus einem Land in dem das Kupieren nicht verboten ist.

Wobei das in diesem Fall egal ist. Die Einfuhr war trotzdem illegal.

Du hast geschrieben, die Einfuhr von kupierten Hunden sei verboten. Das ist in der Schweiz so, aber nicht in Deutschland.

Wenn ein Hund "aus einem Land, wo das Kupieren erlaubt ist", eingeführt werden darf, ist das Einführen kupierter Hunde nicht verboten. Punkt.
 
Ich glaube kein Wort von der Story. Aber ich sage mal nix weiter, sondern lese einfach still und grinsend mit ... ;)
 
Richtig und in der Schweiz ist es meines Wissens nach verboten. Punkt.
Ich glaube ihr redet aneinander vorbei ;) BTW ich hab mich nochmal schlau gemacht und nein es ist nicht verboten kupierte Hunde nach Deutschland zu verbringen...egal ob das aus einem Land geschieht was selber ein Kupierverbot hat oder nicht...und stimmt ich kann mich erinnern, als das Ruten kupieren verboten wurde und ich nach dem Tod meines Bouviers wieder einen wollte, ich aber die unkupierten Ruten nicht an ihnen mochte, hat man mir geraten doch im nahegelegenden Ausland (Belgien) einen zu kaufen...die wären ja noch kupiert...ich wollte das aber nicht, weil ich andererseits das Kupierverbot gut fand und mich nicht darüber hinwegsetzen wollte...egal ob legal oder illegal und somit sind wir dann auf die BX gekommen :D
Also Lekto hat völlig recht, man darf es...
 
Mein Köter wurde sogar noch zum Tierheim gebracht, da der vorbesitzer .... Nun ja .... verhindert war.
Darum ging es mir aber nicht.
In einem Bundesland, wo Privatübernahme erlaubt ist, kann es doch dem Hund nicht ewig anhängen, wo er herkommt? Illegal eingeführt von Person A. Aber deswegen soll Person B nicht übernehmen?
Vielleicht hab ich Denkfehler.


nö du hast keinen denkfehler blos du bist schon einen schritt weiter. muss es aber erst soweit kommen das ein hund ins th kommt?
nicht jeder hund hat das glück wieder aus dem th zukommen.;):hallo:
 
Wenn du beweisen kannst das DU den Hund nicht eingeführt hast und glaubwürdig rüberbringen kannst , das DU den Hund nicht einführen lassen hast über eine ander Person , dann dürftest du ihn auch angemeldet bekommen sofern eine Übernahme von Privat möglich ist.

Gab es eine Anzeige weil der Hund eine Person angesprungen hat ..dann wirst DU auch damit zurechtkommen müssen. Den der Personenwechsel wird da nichts nützen sollte das Amt zum Schluss kommen das der Hund vermutlich gefährlich ist und einen Wesenstest verlangen ect.

Du bist dann der Halter und somit verantwortlich ..ganz einfach eigentlich

Leider ist grunsätzlich die Einfuhr von kupierten Hunden erlaubt, nur die Ausfuhr ZUM kupieren um den Hund dann wieder einzuführen ist verboten
 
Also falls dir Story stimmt sehe ich hier mehrere Probleme
1. Der Hund wurde von seinem Schweizer Besitzer nicht legal gehalten. Kupierte Hunde dürfen in CH nicht gehalten werden, und je nach Kanton gibt es auch Verbote und Auflagen für bestimmte Rassen.
2. Der Hund wurde illegal eingeführt.
3. Der Hund wurde von Deinem Bekannten nicht legal gehalten, weil nicht angemeldet, und Auflagen in S-A nicht eingehalten.
4. Der Hund wurde nicht ordnungsgemäss an Dich abgegeben, Du hättest sonst die Haltung vor Übernahme des Hundes bei Deiner Gemeinde beantragen müssen.
5. Die Besitzverhältnisse sind ungeklärt. Es gibt zwar wenigstens ein schriftliches Dokument (den Brief), aber keinen ordentlichen Übernahmevertrag. Warum der Impfpass bei Dir ist habe ich nicht ganz verstanden.
6. Der Hund hatte einen Vorfall und könnte deswegen als gefährlich eingestuft werden.

Ich denke, die beste Strategie wäre hier, den Hund beim TH und Ordnungsamt als "verlassen/ausgesetzt" zu melden,die Geschichte zu erklären und gleichzeitig Interesse anzumelden, den Hund zu übernehmen. Ich würde nicht warten, bus die Polizei kommtund ihn einzieht. Üblicherweise gibt es in solchen Fällen eine Wartefrist, in der der Vorbesitzer sich meldrn kann/ermittelt werden kann, und danach wird der Hund zur regulären Vermittlung freigegeben.
Das erspart Dir nicht nur grossen Behördenärger, sondeen klärt auch eindeutig die Besitzverhältnisse, so dass es kein Risiko gibt, falls irgendeiner der Vorbesitzer auftaucht und den Hund wieder einfordert.
Wichtig wäre es von Dir, alle Dokumente ordentlich beisammen zu haben und am Besten auch die Ereignisse mit Datum in einem Art 'Tagebuch' zu dokumentieren (wann und wie lange war der Hund bei Dir in Pflege?, gab es dazu eine schriftliche Vereinbarung?, wurdest Du bezahlt dafür?, wer übernahm in dieser Zeit Futter- und sonstige Kosten? [z.B. gab es eine Vereinbarung mit einem Tierarzt, falls der Hund krank wird?], etc). Ich würde nach Möglichkeit auch den schweizer Vorbesitzer kontaktieren und mir von diesem schriftlich bestätigen lassen, dass er im September den Hund an Deinen Bekannten abgegeben hat. Vielleicht bringst Du ja auch dabei was über die Vorgeschichte in Erfahrung, insbesondere wo der Hund tatsächlich herkommt und wo / wann er kupiert wurde.
 
Ja, die Adresse des Schweizer Vorbesitzers, das ist alles da, nur leider gar nichts von der Person von der ich dem Hund "übernommen" habe. Ich erreiche ihn auch nicht mehr, ich nehme mal an er weiß ganz genau was für trouble ich jetzt wegen des Hundes habe.

also gehen wir davon mal aus das deine geschichte so stimmt ,hab ich dann doch mal ne frage . der jenige der denn hund bei dir gelassen hat ist gar nicht der besitzer? was sagt den der schweizer besitzer eigentlich dazu. von den hast du ja die daten und kannst dich mit ihn in verbindung setzen.
 
Man kann gar kein kupierten hund haben in der schweiz, einfuehr verboten ohne wenn und aber und kupieren verboten.
 
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