Polizei Saarlouis fängt Hund und fordert 400 Euro von der Besitzerin

Die Polizei sollte weiterhin ihre Einsätz machen, die weiss ja nicht, ob man das Geld bezahlen kann oder nicht. Die Leute, die die Polizei alarmieren, wissen es auch nicht. Darum sehe ich es als eine Busse an, so wie falsch parkieren zum Beispiel. Für mich wäre das Ausbücksen meines Hundes mein Fehler, für den ich bezahlen müsste. Ob mit einer Busse oder, was sicher angenehmer wäre, einem rechtlichen Verweis.
 
  • 4. Mai 2024
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Da die Polizei (Ausspuck!) kein Dienstleistungsunternehmen ist, können die auch keine Rechnung schreiben. Wir bezahlen diese Menschen bereits über Steuern, damit ist es wohl abgegolten. Würd ich mich auf alle Fälle gegen wehren.

mal anders rum: warum sollte steuerzahler müller das einfangen vom hund von frau meyer bezahlen, ich sehe das auch als bussgeld, der hund ist sogar noch auf die bundesstrasse rumgeschlingert und hat den verkehr in gefahr gebracht.
 
Also ich finde auch nichts dabei, wenn die Polizei hierfür Geld fordert.
Wenn man einen Unfall hat und die Straße danach verschmutzt ist (Öl, Fahrzeugteile, usw.) wird man auch zur Kasse gebeten. So ist es eben. Das nächste mal besser aufpassen und gut ist.
 
Ich würde es als Bussgeld für den ausgebücksten Hund betrachten (mein Fehler), anstandslos bezahlen und frohsein, dass ihm, und anderen, nichts passiert ist. Hätte weitaus schlimmer kommen können.

Da es kein Bußgeld ist würde ich es auch nicht so ansehen.
Und wenn es so wäre könnte ich ebenfalls dagegen klagen, wenn ich es nicht für gerechtfertigt halte.
Ein Hund büxt auch nicht immer aus, weil man selbst einen Fehler gemacht hat, für den man belangt werden kann, oder sollte.
Es ist was es ist, eine Gebühr für den Einsatz und wenn das Gericht die für gerechtfertigt hält muss sie zahlen und wenn nicht dann nicht!
 
Also ich finde auch nichts dabei, wenn die Polizei hierfür Geld fordert.
Wenn man einen Unfall hat und die Straße danach verschmutzt ist (Öl, Fahrzeugteile, usw.) wird man auch zur Kasse gebeten. So ist es eben. Das nächste mal besser aufpassen und gut ist.

also an einen verkehrsunfall hab ich auch als vergleich gedacht,
allerdings zahl ich dann ja nicht dafür, dass die polizei anrückt und den unfall aufnimmt
sondern eine owi weil ich nicht aufgepasst hab...

hier hätt ich auch gesagt, anfahrt u einfange kostenlos und owi (so vllt 50 od 60 eus) für unachtsamkeit weil der hund ausgebüxt ist....
 
also an einen verkehrsunfall hab ich auch als vergleich gedacht,
allerdings zahl ich dann ja nicht dafür, dass die polizei anrückt und den unfall aufnimmt
sondern eine owi weil ich nicht aufgepasst hab...

Nee, hier zahlt man nicht nur für die Ordnungswidrigkeit, sondern für´s Straße sauber machen, bzw. für das Anrücken der Reinigungsmannschaft (in meinem Fall die Feuerwehr).
 
ja, wenn die strasse verschmutzt ist aber wenn blos scheinwerferglas auf der str liegt kann ich den selbst zusammen fegen
ich denke nicht, das, in dem fall hier, die str durch den hund verschmutzt wurde ;)
 
Natürlich bin ich froh, dass nix passiert ist, das steht ja außer Frage... Aber warum klaglos zahlen?


na weil dich das wenn du verlierst höchst wahrscheinlich wesentlich teurer kommt.:lol:

Muss aber jeder für sich selbst entscheiden!;)


übrigens wenn dich die polizei im trinkfreudigen zustand auffindet und du eine nacht in der ausnüchterungszelle zubringen darfst.
bekommst du auch ne rechnung;):lol:
 
Da die Polizei (Ausspuck!) kein Dienstleistungsunternehmen ist, können die auch keine Rechnung schreiben. Wir bezahlen diese Menschen bereits über Steuern, damit ist es wohl abgegolten. Würd ich mich auf alle Fälle gegen wehren.

Da bist du falsch gewickelt!
Es ist nicht die Aufgabe der Polizei ausgebüxte Hunde einzufangen. Da dieser Hund aber den öffentlichen Straßenverkehr gefährdete, mussten sie handeln. Da die Halterin ihrer Aufsichts und Sorgfaltspflicht nicht nachkam und es ihr verschulden (und kein Fremdverschulden) ist, muss sie den Einsatz der Polizei bezahlen!
Es ist ein allgemeiner Irrglaube dass einem Polizeieinsätze nicht in Rechnung gestellt werden können.
 
Also ich finde auch nichts dabei, wenn die Polizei hierfür Geld fordert.
Wenn man einen Unfall hat und die Straße danach verschmutzt ist (Öl, Fahrzeugteile, usw.) wird man auch zur Kasse gebeten. So ist es eben. Das nächste mal besser aufpassen und gut ist.

also an einen verkehrsunfall hab ich auch als vergleich gedacht,
allerdings zahl ich dann ja nicht dafür, dass die polizei anrückt und den unfall aufnimmt
sondern eine owi weil ich nicht aufgepasst hab...

hier hätt ich auch gesagt, anfahrt u einfange kostenlos und owi (so vllt 50 od 60 eus) für unachtsamkeit weil der hund ausgebüxt ist....

Wäre dann eine klare Trennung zwischen den Kosten, die angefallen und durch die Steuer eigentlich schon abgedeckt sind, und der Buße, für´s ggf. nicht aufpassen, dass der Hund nicht abhaut.
So könnte ich es einsehen, wobei auch da ja immer noch die Möglichkeit der Klage wäre, aber man weiß dann genau, womit man es zu tun hat.
 
na weil dich das wenn du verlierst höchst wahrscheinlich wesentlich teurer kommt.:lol:

Muss aber jeder für sich selbst entscheiden!;)


übrigens wenn dich die polizei im trinkfreudigen zustand auffindet und du eine nacht in der ausnüchterungszelle zubringen darfst.
bekommst du auch ne rechnung;):lol:

Kann ich nicht mitreden, ich lass mich nicht auffinden!;):D
 
Gehört das Einfangen von Hunden zu den Aufgaben der Polizei?

Wahrung und Sicherung der öffentlichen Ordnung, das Einfangen von entlaufenen (Haus)Tieren gehört dazu.

Die Zahlung beruht wohl auf dem Verursacherprinzip, d.h. jeder, der einen Einsatz verursacht (nicht veranlasst) hat u.U. die entstandenenen Kosten zu tragen.

Da die Polizei (Ausspuck!) kein Dienstleistungsunternehmen ist, können die auch keine Rechnung schreiben.

Die Polizei ist ein unterstützendes Organ der Staatsanwaltschaft und somit einem Dienstleistungsunternehmen gleichzusetzen. Die fähigkeit zur Rechnungsstellung ergibt sich aus dem Polizeigesetz, dem Ordnungsbehördengesetz und dem Gebührengesetz.

Ich hoffe, wenn du mal in Schwierigkeiten steckst und deren Hilfe benötigst, dass diese dann nicht "ausspucken"...

**Keine Rechtsberatung, ist meine freie laienhafte Interpretation**
 
Dienstleister für die Staatsanwaltschaft? Das ist ja völlig absurd, denk mal drüber nach!
 
Also ich finde auch nichts dabei, wenn die Polizei hierfür Geld fordert.
Wenn man einen Unfall hat und die Straße danach verschmutzt ist (Öl, Fahrzeugteile, usw.) wird man auch zur Kasse gebeten. So ist es eben. Das nächste mal besser aufpassen und gut ist.

also an einen verkehrsunfall hab ich auch als vergleich gedacht,
allerdings zahl ich dann ja nicht dafür, dass die polizei anrückt und den unfall aufnimmt
sondern eine owi weil ich nicht aufgepasst hab...

hier hätt ich auch gesagt, anfahrt u einfange kostenlos und owi (so vllt 50 od 60 eus) für unachtsamkeit weil der hund ausgebüxt ist....

Wäre dann eine klare Trennung zwischen den Kosten, die angefallen und durch die Steuer eigentlich schon abgedeckt sind, und der Buße, für´s ggf. nicht aufpassen, dass der Hund nicht abhaut.
So könnte ich es einsehen, wobei auch da ja immer noch die Möglichkeit der Klage wäre, aber man weiß dann genau, womit man es zu tun hat.

ja, so war mein gedankengang auch
 
Für Feuerwehreinsatz habe ich vor 30 Jahre schon bezahlt, nicht wegen Hund sondern wegen mein Sohn. Ich habe Mühl rausgebracht und aus Versehen die Schlüssel von innen stecken lassen. Tür zu, ich draussen, Kind in der Wohnung. Schlüsseldienst dauert zu lange, so Feuerwehr gerufen. Für Einsatz habe ich damals über 200 DM bezahlt. Mein Sohn war damals 2Jahre alt.
Begründung für die Rechnung war: Ich hatte auch wenn nicht mit Absicht die Einsatz verschuldet.
Ich habe auch ohne Klage bezahlt, weil ich fand das ich auch hätte besser aufpassen können.
Ich denke wenn ein Hund auf die Strasse herumläuft, trifft d. Besitzer auch ein Mitschuld.
 
Da die Polizei (Ausspuck!) kein Dienstleistungsunternehmen ist, können die auch keine Rechnung schreiben. Wir bezahlen diese Menschen bereits über Steuern, damit ist es wohl abgegolten. Würd ich mich auf alle Fälle gegen wehren.

mal anders rum: warum sollte steuerzahler müller das einfangen vom hund von frau meyer bezahlen, ich sehe das auch als bussgeld, der hund ist sogar noch auf die bundesstrasse rumgeschlingert und hat den verkehr in gefahr gebracht.

wenn es aber nicht als bußgeld deklariert ist, ist es auch kein bußgeld.sondern
das bezahlen des zeitlichen und/oder personellen aufwands von polizeibeamten.
die bezahlen wir aber sowieso schon.
doppelt ist nicht regelkonform.

da ich weiß,daß ich es eh nicht ändern kann,wenn die kohle fordern, und einen anwalt bemühen würd ich wg der paar mark nicht,
verlange ich jedoch andererseits,daß auch andere polizeieinsätze,die nur sein müssen,weil privateo gewerbliche bockmist bauen, von denen,und nicht vom unbeteiligten steuerzahlen bezahlt werden.
um nochmal das bsp zirkus aufzugreifen,die sagen,wir haben kein geld,drum lassen es die beamten.
so rücksichtsvoll sind sie aber beim normalen bürger nicht.

das aber wiederum kriegen die da oben nicht gebacken.
gleiches recht für alle klappt eben nicht :)

jetzt mal vom emotionalen zum sachlichen:



damit wäre ich grundsätzlich einverstanden.
daß die allgemeinheit mutwilligkeiten von idioten nicht bezahlt.sondern der idiot selbst.
das tut dann weh,und hat vielleicht einen lerneffekt.

aber:
wer legt die kosten fest?die polizei.
weil einer "hartnäckiger" war als ein anderer.weil man einen täter nicht mag.
weil man bei einem was assoziiert,was man beim anderen nicht tut.usw
das ist doch willkür in perfektion.mit recht hat das nur noch wenig bis nix zu tun.

und was ist mit dem großereignissen?
zurück zum sport,bsp fußball.
der verein nimmt geld ein.eintrittskarten,merchandising etc.
der bürger,der zahlt. für den nötigen rieseneinsatz,an dem er selbst in keinster weise beteiligt ist,weder als teilnehmer,zuschauer oder gar nutznießer.

der einzelrandalierer,der wiederholt randaliert, soll zahlen.
1000 randalierer vorm stadion,die lässt man ,weil sich keiner dranwagt.und halst die kosten allen anderen auf.
da hat mit recht nix zu tun,das ist lediglich den weg des geringsten widerstands zu wählen,und wenns kompliziert wird,duckt man sich weg und handhabt es eben wie immer.
 
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