Pitbull vergewaltigt 43 jährige Frau

:uhh:

Gibt es eine Urteilsbegründung?
Hmm, muß es ja geben.
Warum hat das Gericht so entschieden?
 
  • 19. Mai 2024
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Hi a & a ... hast du hier schon mal geguckt?
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Elrowiel schrieb:
Na, DIE Begründung würd ich ja zu gerne lesen... *kopfschüttel*

Ich auch....... und es gibt Sachen, die glaubt man nicht und sie passieren trotzdem.

Wenn bei so einer Geschichte ein Richter urteilen muss, mein Meinung, macht er es sich sicher nicht leicht. Wenn es eine Verurteilung gegeben hat, scheint mir die Geschichte, wenigstens nicht ganz koscher zu sein.
Sorry, ist aber schon ein verdammt heisses Eisen und so mal auf die schnelle, denke ich, wird da kein Richter vorschnell ein Urteíl fällen.

Mir war die Sache von Anfang an nicht geheuer, deshalb hab ich mich auch rausgehalten. Allerdings glaubte ich von Anfang an, dass wenigstens ein Funke Wahrheit dran ist.
Nur schade, dass es wieder auf unsere Rasse abfällt. :sauer:

Sockemama schrieb:
Also meine Lieben ich verabschiede mich jetzt.
Habe die Hundeschnautze voll, bleibe in meinem kleinen Reich mit meinen Achtpfoten.
Will nicht mehr????????????
Kam die letzten 30 Jahre gut mit meinen Hunden klar, ich versteht die Welt nicht mehr. Muß das ganze jetzt erst verkraften. :( :( :(

Gruß Eure Sockemama

Ja Petra... ich schliesse mich dir an, da wird mir echt zum Ko****. :sauer:
 
raceman schrieb:
...

Mir war die Sache von Anfang an nicht geheuer, deshalb hab ich mich auch rausgehalten. Allerdings glaubte ich von Anfang an, dass wenigstens ein Funke Wahrheit dran ist.
Nur schade, dass es wieder auf unsere Rasse abfällt. :sauer:
...

Ich will sowas einfach nicht glauben - auch wenn mir bewußt ist, daß es das gibt :heul:
Schade, daß es immer wieder unschuldige Tiere trifft :wut:
 
a & a schrieb:
Ich will sowas einfach nicht glauben - auch wenn mir bewußt ist, daß es das gibt :heul:
Schade, daß es immer wieder unschuldige Tiere trifft :wut:

Geht mit doch genauso, aber gerade in so einem brisanten Fall.... meinst du wirklich ein Richter entscheidet da überschnell oder leichtfertig. Auch wenn ich jetzt jemand auf die Füsse trete.... ich glaubs nicht.:(
 
raceman schrieb:
Geht mit doch genauso, aber gerade in so einem brisanten Fall.... meinst du wirklich ein Richter entscheidet da überschnell oder leichtfertig. Auch wenn ich jetzt jemand auf die Füsse trete.... ich glaubs nicht.:(

Och, es gibt die unglaublichsten Urteile. Denk doch mal an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Rasselisten. Les mal die Begründungen durch - da wird dir schlecht.

Sicherlich gibt's ja noch eine Revision, wenn Annes Freund von seiner Unschuld überzeugt ist.
 
Die deutsche Justiz kotzt mich an, das kann ich euch sagen. Patrick ist zuhause trotzt 7 einhalb Jahre, kann mir jemand sagen wie das möglich ist, frage zeichen. Wenn er angeblich schuldig ist, warum darf er nachhause und den Hund weiterhin behalten.
 
Er hat 7 1/2 Jahre bekommen????

Öhm, ich bin völlig sprachlos.

Wenn er SELBST eine Frau brutal vergewaltigt hätte und dabei bedroht und geprügelt hätte, wäre er vermutlich mit 2-3 Jahren davon gekommen (was ich absolut ätzend finde, dasS Vergewaltigung so lasch bestraft wird - das STrafmaß bis 15 jahre wird doch niemals ausgecshöpft) und jetzt soll er 7 1/2 jahre in den Bau, weil 2 ANDERE Männer in seiner ABWESENHEIT seinen Hund auf eine Frau gecshickt haben?

Schon sehr merkwürdig...
 
Leute, ich kenne von dem konkreten Fall ebenso wenig nachprüfbare Fakten wie die meisten hier, aber hier hat nicht EIN Richter entschieden, hier hat eine Strafkammer in der Besetzung von mindestens 2, möglicherweise 3, Berufsrichtern und 2 Schöffen entschieden, das sind schonmal 4 Personen. Diese 4 Richter werden kaum aus der Bildzeitung abgeschrieben haben. Und wenn die der Ansicht waren, jemand hat 7 1/2 Jahre verdient, dann wird dieser Fall eine Menge erschwerender Umstände haben, von denen hier auch niemand etwas weiß.

Daß jemand mit einem solchen Urteil wieder nach Hause gehen darf und kein Haftbefehl erlassen worden ist, ist zwar ungewöhnlich, aber nicht wirklich sensationell. Möglicherweise bestand ja auch schon ein Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden ist. Und wenn der Betreffende sich so ungerecht bestraft fühlt, wird er Revision einlegen, es kann also dauern, bis das Urteil rechtskräftig und damit vollstreckbar wird. Es ist also überhaupt nicht widersprüchlich, daß der Betreffende zunächst wieder laufen gelassen wurde.
 
anne231077 schrieb:
Die deutsche Justiz kotzt mich an, das kann ich euch sagen. Patrick ist zuhause trotzt 7 einhalb Jahre, kann mir jemand sagen wie das möglich ist, frage zeichen. Wenn er angeblich schuldig ist, warum darf er nachhause und den Hund weiterhin behalten.

Bitte??? Hab ich richtig gelesen??? Er hat 7 1/2 Jahre dafür bekommen??? :verwirrt:
 
So sehr ich die Entscheidungen unserer Justiz im Bezug auf Rasselisten auch verurteile...

Aber hier ist was faul....

7 Jahre bekommt man nicht bei Bagatellen...

Und wenn er den Hund behalten darf steckt vielleicht was anderes da hinter.Aber das werden WIR mit Sicherheit nicht erfahren.

Mehr sag ich zu diesem Thema jetzt mal nicht.
 
@raceman:
Hast schon recht, die Begründung würd mich trotzdem interessieren.
Dann wüsst man nämlich halbwegs, was da abgelaufen ist...

Bei 7 1/2 Jahren muss wirklich einiges vorgefallen sein. Unsere deutschen Richter machen ja viel, aber mit so ner hohen Strafe gehen die nicht leichtfertig um.
 
Elrowiel schrieb:
Bei 7 1/2 Jahren muss wirklich einiges vorgefallen sein. Unsere deutschen Richter machen ja viel, aber mit so ner hohen Strafe gehen die nicht leichtfertig um.

Wenn man von nichtdeutschen Richtern auf deutsche schließen kann, so sind auch deutsche Richter nicht vor Fehlverurteilungen gefeit, man denke an die Todestrafen, welche - im Nachhinein beweisbar - ungerechtfertigt waren.

Zudem wird so manches Urteil von der BILD abgeschrieben, dessen bin ich mir sicher.

Was war, weiß keiner hier - alles Glaubenssache - oder Vertrauenssache - und mein Vertrauen in Justiz habe ich schon lange verloren.
 
Wir haben in Deutschland aber (zum Glück?) keine Todesstrafe... :rolleyes:

Ich hab auch nirgends geschrieben, dass unsre Richter absolut fehlerfrei sind... sind ja schliesslich Menschen.

Aber ich wiederhole mich trotzdem gerne:
Sie werden sich die Entscheidung bestimmt nicht leicht gemacht haben.
Sowas entscheiden auch unsere Richter nicht mal eben in der Mittagspause.

Und eben weil keiner von uns hier weiss, was da alles genau vorgefallen ist, können wir auch nicht sagen, ob die 7 1/2 Jahre nu gerechtfertigt waren oder nicht...
 
Elrowiel schrieb:
Wir haben in Deutschland aber (zum Glück?) keine Todesstrafe... :rolleyes:

Klingt jetzt hart, aber manchmal wäre es besser wir hätten sie jetzt noch! Nicht in diesem Fall, nein, andere Fälle die klar und deutlich sind.

Aber was ich nicht so ganz versteh, wenn man 7 1/2 Jahre bekommt, dann muss man doch normalerweise in den Bau, oder? Und wenn man vorbestraft / verurteilt ist, dann darf man doch auch keinen Soka mehr halten, oder hab ich da jetzt was falsch verstanden und das gilt nur für Hessen? Hier muss man eine Bescheinigung der Polizei vorlegen (Führungszeugnis) wenn man einen Listi aufnehmen will.

Bewährung bekommt man doch eigentlich nur bei einer Strafe von 18 Monaten oder 24 Monaten oder so, alles was drüber ist wird doch mit Gefängnis bestraft ... :verwirrt: Kann ich irgendwie nicht so ganz verstehen.
 
AngelBlueEyes schrieb:
Bewährung bekommt man doch eigentlich nur bei einer Strafe von 18 Monaten oder 24 Monaten oder so, alles was drüber ist wird doch mit Gefängnis bestraft ... :verwirrt: Kann ich irgendwie nicht so ganz verstehen.
Ich zitiere mich mal selbst:
Giladu schrieb:
Daß jemand mit einem solchen Urteil wieder nach Hause gehen darf und kein Haftbefehl erlassen worden ist, ist zwar ungewöhnlich, aber nicht wirklich sensationell. Möglicherweise bestand ja auch schon ein Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden ist. Und wenn der Betreffende sich so ungerecht bestraft fühlt, wird er Revision einlegen, es kann also dauern, bis das Urteil rechtskräftig und damit vollstreckbar wird. Es ist also überhaupt nicht widersprüchlich, daß der Betreffende zunächst wieder laufen gelassen wurde.
Den Hund wird er wohl kaum behalten können.
 
Giladu hat's doch erklaert (Edit: da war ich wohl zu langsam ;) :(

Giladu schrieb:
Daß jemand mit einem solchen Urteil wieder nach Hause gehen darf und kein Haftbefehl erlassen worden ist, ist zwar ungewöhnlich, aber nicht wirklich sensationell. Möglicherweise bestand ja auch schon ein Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden ist. Und wenn der Betreffende sich so ungerecht bestraft fühlt, wird er Revision einlegen, es kann also dauern, bis das Urteil rechtskräftig und damit vollstreckbar wird.
Und dem hier:

AngelBlueEyes schrieb:
Klingt jetzt hart, aber manchmal wäre es besser wir hätten sie jetzt noch! Nicht in diesem Fall, nein, andere Fälle die klar und deutlich sind.
moechte ich entschieden widersprechen.
 
@AngelBlueEyes:

Das Gerichtsurteil wir erst rechtskräftig und damit vollstreckbar wenn die Frist für Rechtsmittel abgelaufen ist. Da der Betroffene vorher ja nicht in U-Haft war (weil niemand Flucht oder Verschleierungsgefahr sah) bleibt er bis zur Rechtskräftigkeit des Urteil zu Hause und nicht vorbestraft:
Ergo kann man ihm den Hund auch (noch) nicht wegnehmen.

Ok., jetzt haben wir es doppelt und dreifach
 
AngelBlueEyes schrieb:
Klingt jetzt hart, aber manchmal wäre es besser wir hätten sie jetzt noch! Nicht in diesem Fall, nein, andere Fälle die klar und deutlich sind.

Ich möchte dem auch widersprechen. Wir sind Menschen, keine Racheengel. Keiner darf sich anmaßen, über Leben und Tod von Menschen, und sei es auch nur menschlicher Abschaum, zu urteilen.
 
Gibt übrigens einen entsprechenden Artikel online bei der Bild.
(Ich will den jetzt nicht direkt verlinken...)

Der Richter hat in dem Artikel erklärt, dass der Hund unschuldig ist und rein gar nichts dafür kann.

Wenigstens einer, der das erkannt hat... *seufz*

Ich bin ehrlich gespannt, ob dazu noch was von Anne kommt...
 
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