Neues Hundegesetz Thüringen

Eigentlich ist der MBt auch in Sachsen mit der neuen FCI-Nr nicht mehr betroffen.
Die Gesetzestexte und Rasseauswahl beziehen sich in beiden BL auf das Importverbot und mit der neuen Rasseeigenständigkeit des MBt ist er nicht mehr betroffen.
 
  • 18. Mai 2024
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Ja das ist alles noch sehr frisch mit der Nummer, von daher wenn das nicht damit anerkannt wird muss wohl geklagt werden.
Derzeit wird jedenfalls der Miniature als Varietät des Standard gesehen.
So sieht es jedenfalls das Innenministerium in Thüringen.
 
Deswegen ist ja unteranderem die Nr genehmigt worden. ;)
Und seit es diese gibt, entspricht der Gesetzestext nicht mehr den Tatsachen und ist somit hinfällig (in Bezug auf Varietät). Die Begründung den MBt als Varietät anzusehen, stützte sich ja ausschließlich auf die fehlende FCI-Nr.
 
Ja das ist alles noch sehr frisch mit der Nummer, von daher wenn das nicht damit anerkannt wird muss wohl geklagt werden.
Derzeit wird jedenfalls der Miniature als Varietät des Standard gesehen.
So sieht es jedenfalls das Innenministerium in Thüringen.

Hast du da ggf. was Schriftliches? Wir haben einen GBF-Züchter bei uns, ich glaube aber, die haben schon einen Anwalt eingeschaltet. Bisher ging ich davon aus, dass der Mini nicht betroffen ist. Gerade, nachdem er ja nun einen eigenen Standard hat. Würde mich wirklich interessieren, auch einer meiner Kollegen hat einen Mini Bulli.
 
Würde mich auch interessieren, zumal im offiziellen Gesetzestext davon nicht die Rede ist (grade nochmal nachgelesen).
 
Ja das ist alles noch sehr frisch mit der Nummer, von daher wenn das nicht damit anerkannt wird muss wohl geklagt werden.
Derzeit wird jedenfalls der Miniature als Varietät des Standard gesehen.
So sieht es jedenfalls das Innenministerium in Thüringen.

Hast du da ggf. was Schriftliches? Wir haben einen GBF-Züchter bei uns, ich glaube aber, die haben schon einen Anwalt eingeschaltet. Bisher ging ich davon aus, dass der Mini nicht betroffen ist. Gerade, nachdem er ja nun einen eigenen Standard hat. Würde mich wirklich interessieren, auch einer meiner Kollegen hat einen Mini Bulli.

Der eigene Standard ist ja jetzt die Hoffnung und normal sollte es damit gut werden, aber was ist schon normal in diesem Land?
Ich habe nichts schriftliches und bin darauf nur durch ein anderes Forum gestoßen.
Und darauf hin habe ich die Züchterin meiner Hündin kontaktiert.(Amadis)

Sie wurde aber auch noch nicht direkt vom OA angeschrieben.

Meine Info habe ich persönlich also von oberster Stelle der GBF.
Also das mit dem Schreiben vom Innenministerium an die Ordnungsämter.

Es steht wohl auch im GBF Journal.
 
Wenn sie den MBt als eigene Rasse auf der Liste haben wollen, müssten sie den Gesetzestext abermals ändern....und das geht nun auch nicht so schnell.
 
Hallo ihr :) :hallo:
Bin ja auch eine Thüringerin und habe heute erstmals den offiziellen Gesetzestext auf Arbeit gelesen. Ich find es echt richtig krass und schlimmer, als es sicherlich viele erhofft haben.
Ich kann das offizielle Gesetz jedoch nirgends anders finden, oder auf welcher Internet-Seite habt ihr es vielleicht gefunden?
Ich habe ein paar Fragen, die so aufkommen, wenn ich den Text des neuen Gesetzes lese. Wisst ihr, ob ich mich da einfach an das Bürgerservicebüro in Erfurt wenden kann oder wie das läuft? Ich glaube nicht, dass ich da auf jemanden stoße, der wirklich schon so viel Ahnung von der Sache hat:sauer: aber ich muss meinem Groll mal ein bissl Luft verschaffen und meine Fragen würde ich auch gern mal beantwortet wissen :sauer:

LG
 


Zuständigkeiten stehen im §15. Viel Glück und keine schlafenden Hunde wecken ;)
 
Hallo, ich danke für den Link :)
Ich bin auch ein Dämel, ich könnte die Fragen ja auch mal hier stellen. :rolleyes:
Momentan ergeben sich für mich folgende Fragen:

1. Was ist, wenn einem ein Listenhund geschenkt wird oder zuläuft? Dann könnte es ja schwirig werden, den Vorbesitzer anzugeben.
2. Gibt es einen höheren Steuersatz, wenn ja wie hoch? (Darüber kann ich nichts finden)
3. Was ist, wenn eine Hündin, die einer der angeführten Rassen angehört, auf der Hundewiese "versehentlich" gedeckt wird? (weil nicht kastriert)
4. Was sind gute Gründe (in den Augen der Behörden), die für die Haltung sprechen? (berufl/wissenschaftl.)?
5. WO kann man den Sachkundenachweis machen? Ist er spezifisch für EINEN Hund oder kann man diesen auch machen, wenn man keinen solchen Hund hat?
6. Kann man einen solchen Hund halten, wenn man Sachkundenachweis und polizeiliches Führungszeugnis vorlegt und einen Wesenstest mit dem eigenen Hund macht, wenn man einen Hund zum jetzigen Zeitpunkt mit geltendem Gesetz aus dem Tierheim übernimmt? Wie verhält sich das bei der Übernahme von Privatpersonen?
7. Welchen Grund müsste man denn dann angeben, dass man den Hund überhaupt halten darf? Dass es eine Liehaberrasse ist????:rolleyes:

LG freue mich über Antworten :)
 
1. Was ist, wenn einem ein Listenhund geschenkt wird oder zuläuft? Dann könnte es ja schwirig werden, den Vorbesitzer anzugeben.
Zulaufen: dem Tierschutz bzw. OA/VetA übergeben (halt nicht behalten)
Schenken: es besteht Zucht- und Handelsverbot, also haben Du und der Schenker ein Problem
Ansonsten eben Erlaubnispflicht usw.

2. Gibt es einen höheren Steuersatz, wenn ja wie hoch? (Darüber kann ich nichts finden)
Steuer ist nicht Sache des Landes, sondern der Kommunen. Die Regelungen treffen die jeweiligen Gemeinden in ihren Hundesteuersatzungen
3. Was ist, wenn eine Hündin, die einer der angeführten Rassen angehört, auf der Hundewiese "versehentlich" gedeckt wird? (weil nicht kastriert)
Verstoß gegen das Zuchtverbot, Verstoß gegen die Auflage des Unfruchtbarmachens (wobei die hoffentlich noch angefochten wird) -> heißt also: Problem und evtl. Hund(e) weg/Abbruch der Trächtigkeit
4. Was sind gute Gründe (in den Augen der Behörden), die für die Haltung sprechen? (berufl/wissenschaftl.)?
Tja, das übliche in Bayern schon länger bekannte Problem: es gibt keine Definition dafür. Das entscheidet die jeweils zuständige Behörde im Einzelfall, in Bayern werden beispielhaft das Erforschen dieser Rassen durch z.B. Polizeibeamte genannt.
5. WO kann man den Sachkundenachweis machen? Ist er spezifisch für EINEN Hund oder kann man diesen auch machen, wenn man keinen solchen Hund hat?
Der SKN ist auf den Hund bezogen (steht auch so im Gesetz). Zur Durchführung wird auf eine (meines Wissens noch nicht vorhandene) Rechtsverordnung verwiesen - das Gesetz ist in diesem Punkt also nicht durchführbar.
6. Kann man einen solchen Hund halten, wenn man Sachkundenachweis und polizeiliches Führungszeugnis vorlegt und einen Wesenstest mit dem eigenen Hund macht, wenn man einen Hund zum jetzigen Zeitpunkt mit geltendem Gesetz aus dem Tierheim übernimmt? Wie verhält sich das bei der Übernahme von Privatpersonen?
Das Gesetz gilt schon und damit auch die Erlaubnispflicht. WT ist doch eh sinnlos, weil die Gefährlichkeit nicht widerlegt werden kann, oder?
7. Welchen Grund müsste man denn dann angeben, dass man den Hund überhaupt halten darf? Dass es eine Liehaberrasse ist????:rolleyes:
Bayern schliesst Liebhaberinteressen ausdrücklich aus. Auch das thüringische Gesetz gibt das nicht her.
LG freue mich über Antworten :)
 
Wow, danke für die schnelle Antwort :):)
Ich hab nämlich - wie meine Fragen sicherlich vermuten lassen - schon immer einen "solchen" Hund aus dem Tierheim "retten" wollen, sobald ich zu Hause ausziehe, was hoffentlich demnächst so sein wird (ich fühl mich fast zu alt um noch zu Hause zu wohnen:lol:). Und dann kam dieses sch*** Gesetz.:sauer:

Glaubst Du/ihr, dass es überhaupt eine Chance gibt dagegen zu steuern?
Ich selbst arbeite beim TA und dort werden Hunde nicht ohne Halterzustimmung einfach kastriert.
 
Hallo,

im Moment wirst du keine Chance haben, einen Soka aus dem TH zu adoptieren. Wir haben das Problem, haben Sokas hier in Thüringen in der Auffangstation sitzen, die wir nicht innerhalb Thüringen vermitteln dürfen.


LG Mia
 
Die Kastrationsklausel halte ich auch für anfechtbar und auch die Tierärztekammer hat ja die TÄ dazu aufgerufen die pauschalen Kastrationen nicht durchzuführen!
Ansonsten sehe ich auch momentan eher schwarz für Leute die einen Listi in Thüringen übernehmen wollen.
Du kannst natürlich trotzdem bei Deiner zuständigen Gemeinde anfragen, falls Dir dort gesagt werden SOLLTE das es möglich WÄRE, würde ich mir das erstmal schriftlich geben lassen. Dann kann man weiter sehen, aber es ist sehr unwarscheinlich.

Viele Gemeinden wissen immernoch nicht wie genau die Bestimmungen sind und wie das Gesetz eigentlich durchgeführt werden sollte.
 
Oh man, das ist echt ein sche*ß :(
Ich hab immer gedacht, dass Gesetz was für Thüringen kommt ist nicht allzu übertrieben und jetzt das :(

Ich erlebe ja nun täglich die unterschiedlichsten Hunderassen und grade Listis sind oft so ruhige Hunde - schade, dass es soweit gekommen ist ! :sauer:
 
Oh man, das ist echt ein sche*ß :(
Ich hab immer gedacht, dass Gesetz was für Thüringen kommt ist nicht allzu übertrieben und jetzt das :(
Wie hast Du Dich denn bitte darüber informiert, dass Du zu dieser Meinung kommst? Quasi Haltungsverbot, Zuchtverbot, Warnschilder an allen Eingängen... was wäre denn dann bei Dir "übertrieben"? :unsicher:
 
Ich hab gesagt, ich dachte es kommt nicht ganz so übertrieben, wie es jetzt ist?!?
 
Ich wusste gar nicht, dass mal eine weniger übertriebene Version im Gespräch war?! Ist mir dann wohl entgangen...
 
Ich wusste gar nicht, dass mal eine weniger übertriebene Version im Gespräch war?! Ist mir dann wohl entgangen...

Es gab tatsächlich vor den Expertenanhörungen eine andere Version. Der einzige Unterschied, der mir zu der jetzigen einfällt ist, dass da keine Maulkorbpflicht für die Listis drin war. Nachdem sich dann in den Anhörungen alle sachkundigen Personen gegen diesen Entwurf ausgesprochen haben, wurde dann noch die MK-Pflicht hinzugenommen, ein bisschen an den Formulierungen gefeilt und das Gesetz verabschiedet. Das ist Politik.

@ TrixiDevina: Leider gibt es in Thüringen seit dem 01.09.2012 keine Möglichkeit mehr, einen Listi aufzunehmen (wie auch immer). Es existiert nur ein Bestandsschutz unter ganz strengen Auflagen. Das wurde ja schon beschrieben, wie das aussieht.
 
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