Hundegesetz steht, Leinenzwang und Chip in der Haut
Hamburger Abendblatt vom 28.09.2005
Hamburg: Neue Regeln für Tierhalter. Zuchtverbot für gefährliche Rassen.
Verstöße kosten bis zu 50 000 Euro.
Von Matthias Schmoock
Der Hamburger Senat hat gestern den Entwurf für das neue Hundegesetz beschlossen. Es muß noch die Bürgerschaft passieren, danach tritt es zum 1.Januar 2006 in Kraft. Das Gesetz hat Auswirkungen für alle Hundehalter. Die wichtigsten Bestimmungen:
Auszüge:
Als gefährliche Hunde werden - wie bisher - Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie ihre Kreuzungen eingestuft. Neu aufgenommen wird der Bullterrier mit einer Übergangsregelung. Für sie und Hunde, die ein der Situation nicht angemessenes oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Tieren zeigen, gelten darüber hinaus ohne Freistellungsmöglichkeit
- Haltungsgenehmigung
- Leinen- und Maulkorbpflicht
- Zucht- und Verpaarungsverbot.
Ausnahmen und Übergangsfristen
Ausgenommen von den neuen Regelungen sind neben Diensthunden künftig auch Hunde des Rettungsdienstes, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz.