Ab dem 30.05.2005 gilt:
Fallkonstellation, in denen eine ausführliche WT-Dokumentation entbehrlich ist:
Soweit
In eigener Sache: Nachdem sich in letzter Zeit die Fälle häufen, in denen die Besitzer uralter und schwerstkranker Hunde von den zuständigen Ordnungsämtern aufgefordert werden ihre Hunde erneut überprüfen zu lassen wird auf meine Anregung hin beim IM Hessen überpüft, ob diese Hunde künftig gänzlich aus der Verordnung genommen werden sollten. Hoffen wir das Beste.
Fallkonstellation, in denen eine ausführliche WT-Dokumentation entbehrlich ist:
Soweit
- der zu prüfende Hund bereits zweimal turnusmäßig einer Wesensprüfung (Erst-Wesensprüfung und mindestens eine Folge-Wesensprüfung) unterzogen wurde
- hierbei jeweils keine gesteigerte Gefährlichkeit und Aggressivität festgestellt werden konnte
- keine (neuerlichen) Verhaltensauffälligkeiten im Sinne des § w Abs. 2 HundeVO bekannt geworden sind - und
- auf Verlangen des Sachverständigen Gutachten bezüglich vorangegangener Wesensprüfungen zur Einsicht vorgelegt werden.
In eigener Sache: Nachdem sich in letzter Zeit die Fälle häufen, in denen die Besitzer uralter und schwerstkranker Hunde von den zuständigen Ordnungsämtern aufgefordert werden ihre Hunde erneut überprüfen zu lassen wird auf meine Anregung hin beim IM Hessen überpüft, ob diese Hunde künftig gänzlich aus der Verordnung genommen werden sollten. Hoffen wir das Beste.