zu777,
du gehst davon aus, dass das Kind den Hund angepackt hat. Und wenn dies so sein sollte, liegt natürlich auch ein Versäumnis bei den Eltern, allerdings kein grob fahrlässiges
Was genau passiert ist, wissen wir nicht. Der Hund kann das Kind auch gebissen haben, als es "nur" in seine Nähe kam - bspw. weil er aufgrund des Festtrubels sowieso schon "reizüberflutet" war. Dies hätte dann aber genausogut an der Hand der Mutter passieren können, denn niemand will ernsthaft von Müttern verlangen, dass sie in so einer Situation 2 Meter Abstand zu einem angeleinten Hund halten.
Dies gilt dann so ähnlich für die Hundehalterin - und den Grad ihrer Verantwortlichkeit. Es ist ein Unterschied, ob das Kind plötzlich seine Richtung änderte und sich dem Hund unvermittelt um den Hals warf, oder ob es zielgerichtet auf den Hund zutapste, den Hund nur streichelte und die Hundehalterin unproblematisch weggehen oder den Hund wegziehen konnte.
Allerdings spricht immer noch gegen die Hundebesitzerin, dass sie wusste, wie der Hund auf Bedrängung reagiert und ihre Aufgabe nicht wahrnahm, den Hund vor Bedrängung zu schützen. Und da komme ich halt nicht drüber weg, es war eben kein völlig unauffälliger Hund und keine Situation, die völlig außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt.
Wir können hier noch so viel diskutieren, es gibt nur wenige Fakten, die feststehen. Dass Eltern sich nicht immer verantwortungsbewusst verhalten, ist kein Indiz. Denn auch ältere Menschen mit Hunden verhalten sich oftmals verantwortungslos und überfordert. Ich habe hier so ein paar Omas herumlaufen, aber ich bringe die auch nicht als Beispiel dafür, dass die Frau aus dem Fall hier genauso drauf war.