[Mönchengladbach] Hohe Steuer auf Kampfhunde

Es gibt eine sehr starke Solidarität, auch was den gemeinsamen Weg einer Klage angeht. Hier hat sich z.B. gerade eine Hundelobby gegründet, die in kürzestes Zeit über 500 Mitglieder gefunden hat. Wir werden unseren Weg machen und berichten ;)
Schön. Dann wünsche ich Euch viel Erfolg und im Vorfeld, dass die 500 Lobbymitglieder auch bereit und in der Lage sind, sich finanziell am Klageweg zu beteiligen.

Grüße Klaus
 
  • 29. April 2024
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Hi kangalklaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Alles zurück und Entwarnung!!!
Zum Glück habe ich die Anlage zum Steuerbescheid falsch interpretiert. Es ist nun de facto doch so, dass laut Steueramt Mönchengladbach, alle Anlagehunde in den Genuss der Ermäßigung kommen, wenn sie den Wesentest gemacht haben.
Wichtig ist, dass man bis Ende Februar einen formlosen Antrag an folgende Adresse schickt: Stadtverwaltung, Fachbereich 22, 41050 Mönchengladbach. Hinzufügen muss man die Bescheinigung des bestandenen Wesentestes.
Die Bescheide für die Anlagehundehalter werden also, aufgrund einer Änderungen im Buchhaltungssystem der Stadt, erst irgendwann im Laufe des Jahres ergehen.
Inwieweit eine Stundung der Zahlung im Einzelfall möglich ist, z.B bei HarzIV, sollte man am besten direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin erfragen.
Unklar scheint auch zu sein, wie verfahren wird, wenn man zwei als gefährlich eingestufte Hunde hält, von denen aber nur einer den Wesentest hat. Normalerweise müßte dann ja der mit Wesentest nicht als gefährlich gelten. Dementsprechend müßte man für den zweiten auch nur den "normalen" Betrag i.H.v. 720,- zahlen und nicht den Satz von 960,- für den "gefährlichen" Zweithund.
Nochmals sorry für die Verwirrung, aber das Anschreiben ist wirklich nicht ganz einfach zu lesen und zu deuten.
Viele Grüße,
Bodo Venten
 
Hallo zusammen.
Haben eben ebenfalls die "erfreuliche" Nachricht erhalten.... 720 Euro... Also irgendwas läuft doch da gewaltig schief... Wir haben ebenfalls einen "gefährlichen" Hund und wollen uns diese Abzocke nicht gefallen lassen!!!!
Ich würde gerne wissen ob es schon irgendwo Ansätze eines Protests, bzw. einer Organisation gibt an der man sich beteiligen kann..??? Habe oben schon mehrmals (von Bodo glaube ich?!?!) gelesen, dass es sowas gibt, an ihn werde ich mich jetzt auch mal wenden... Hat sonst noch jemand etwas??
Verzweifelte Grüße aus MG,
cherubic
 
Es gibt auf dieser eine Abstimmung mit dem Thema:

Finden Sie die hohe Steuer auf Kampfhunde gerecht?
 
Halöle,

Schau mal hier.

Dort habe ich mich heute auch angemeldet. Und ende Januar gibt es auch eine Versammlung in Mg. Steht alles auf der HP.



:hallo:.Cocker
 
Hallo. Danke schonmal für die Antworten. Auf die Seite "hunde-lobby" war ich auch schon gestoßen, auf der Versammlung wollten wir auch aufschlagen.
Zum Thema Wesenstest: nein noch nicht. Würde er wahrscheinlich auch nicht. Er ist zwar kein Beißer, aber wenn er anderen Rüden begegnet reagiert er stark auf sie. Auch wenn z.B. "geschubst" (wird das so geschrieben? bin mir grad nicht sicher) wird, springt er den "Angreifer" an und knurrt halt. Aber beißen würde er nicht. Ich weiß nicht was vorausgesetzt wird zum Bestehen dieses Tests, aber denke mal, dass diese Dinge dazu gehören, leider. Dazu zu sagen ist noch, dass unser Hund als er noch im Welpenalter war, leider in falsche Hände geriet und dort allem Anschein nach nicht gut bahndelt, bzw. vermutlicherweise misshandelt wurde (Hinweise: extreme Angst vor Skateboards etc.). D.h. sein Verhalten rührt evt. auf "Kindheitserfahrungen".
Wir haben auch schon Hundetrainer ausprobiert, welche jedoch nur kleine Fortschritte brachten, z.B. dass er jetzt besser auf Kommandos hört. An seinem Verhalten gegenüber anderen Rüden konnte unsere Trainerin leider nicht erfolgreich arbeiten. Mitlerweile ist unser Schmuser (was er zu Hause wirklich ist), der durch "Vermutungsangaben" zum Listenhund erklärt wurde auch schon 8 oder 9 Jahre alt (keine genauen Angaben, siehe Vorgeschichte).

Tja, das ist nun unsere Leidensgeschichte, die mich seit Ankommen des Briefes zum Verzweifeln bringt. Vor allem, da mein Vater gesagt hat: wenn wir daran nichts machen können, kommt der Hund weg. Weil wir uns das einfach nicht leisten können....

Hab auch schon in anderen Threads hier gelesen, dass es eine Klausel gibt, in der steht, dass eine Steuererhöhung nichtig ist, wenn diese erdrückend ist.... Werden +600 Euro (von 120Euro auf 720Euro) von unserem System schon als "erdrückend" angesehen? :s

Hoffe auf weitere Antworten,
Gruß,
cherubic
 
Wüsste ich nun wie man editiert würde ich es tun, bin aber leider noch Neuling :S

Schlussendlich noch die Frage: weiß jemand, ob es die Möglichkeit gibt, einen Hund "umstufen" zu lassen?
Da wir keine Abstammungspapiere haben und unser Hund, wie oben gesagt, vom Vorbesitzer aufgrund von groben Vermutungen und der damals vorhandenen "ich bin cool wenn ich nen "Kampfhund" hab" - Einstellung als Steffordshire - Rottweiler -Schäferhund - Mischling eingestuft wurde, stellt sich uns die Frage, ob es diese Möglichkeit evt. gibt... Hat da jemand Erfahrung oder wende ich mich damit am besten an eine zuständige Behörde? (klar ist immer besser, aber wenn hier jemand schon Erfahrung hat, kann man sich lästige Behördenwege evt. sparen ;) )

Noch eine gute Nacht,
Gruß,
cherubic
 
Hallo Cherubic,

nein, leider sind Erhöhungen um das 6-fache erlaubt. Erst wenn es über das 8-fache hinausgeht wird es schwierig.

Leider glaube ich auch nicht, dass eure Schmusebacke den Wesenstest schaffen wird, da man dort an grölenden und betrunken spielenden Menschen vorbei muss. Auch Jogger und Radfahrer kommen an einem vorbei. Der Hund wird von einer Menschengruppe umringt und bedrängt. Es werden Schirme geöffnet, ein Kinderwagen kommt vorbei und man geht um ein Auto herum, bei dem die Tür aufgeht und man vom Fahrer in ein Gespräch verwickelt wird. Du mußt den Hund zuerst drinnen vorstellen. D.H. Sitz, Platz, Fang öffnen und ihn zum Spielen animieren, wobei man dann die Vorderfüße fest in der Luft halten muss. Dann gehts nach draussen an inem Hund vorbei, der angeleint alleine irgendwo sitzt. Ich habe bestimmt noch was vergessen. Aber es wird auf jedenfall nicht so sehr danach geguckt, ob der Hund Artgenossen angrummelt. Auch wenn er Angstverhalten zeigt, ist das völlig ok. Entscheident ist, dass er für Menschen nicht gefährlich ist.

Das Steueramt der Stadt hat mir aber versichert, dass es in bestimmten Fällen möglich ist, die Steuer in Raten zu zahlen bzw. Zuschüsse zu bekommen, z.B. bei Hartz-IV. Die Telefon-Nummer habe ich Dir gemailt.

Kommt bitte alle am Donnerstag zur Hundelobby-MG in die Kaiser Friedrich-Halle. Wir kämpfen für Freilaufflächen, aber es geht uns natürlich auch um die Hundesteuer.



Grüße,
Bodo
 
Folgendes ist von Seiten der Stadt geplant: Das Steueramt sammelt bis Ende Februar alle Anträge auf Zahlung der geringeren Steuer für Anlagehunde mit Wesenstest. Diesen Antrag muss man bis Ende Februar an die Stadtverwaltung, Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben, 41050 Mönchengladbach schicken und eine Bescheinigng über den Wesenstest beifügen.

Das Steueramt schickt diese dann zum Ordnungsamt. Dort wird geprüft, ob die Antragsteller denn auch eine Erlaubnis zum Halten eines solchen Hundes haben. Im schlimmsten Fall, muss man diese neu beantragen. Dazu muss man einen Antrag ausfüllen, in dem man z.B. Auskunft geben muss über die Haltungsbedingungen und den Haltungsgrund. Zusätzlich wird ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert. Aber ich denke, dass fast alle Anlagehundehalter mit Wesenstest diese Erlaubnis haben werden.

Nach der Prüfung des Ordnungsamtes, wird Herr Wilms vom Veterinäramt informiert. Dort wird dann entschieden, natürlich auch aufgrund der direkten Nachfrage beim Veterinäramt, wieviele Wesenstests man dieses Jahr anbieten wird. Es können jeweils höchstens bis zu 15 Hunde teilnehmen. Aber Herr Wilms meint, dass alle, die einen machen wollen, dieses Jahr auch einen machen können, wenn sie denn eben die o.g. Erlaubnis zur Haltung eines Anlagehundes durch das Ordnungsamt haben.

Grüße,
Bodo
 
Folgendes ist von Seiten der Stadt geplant:
Das Steueramt sammelt bis Ende Februar alle Anträge.
Das Steueramt schickt diese dann zum Ordnungsamt.
Dort wird geprüft, ......
Im schlimmsten Fall, muss man diese neu beantragen.
Dazu muss man einen Antrag ausfüllen, in dem man z.B. Auskunft geben muss ..... Zusätzlich wird ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert.
Nach der Prüfung des Ordnungsamtes, wird Herr Wilms vom Veterinäramt informiert.
Dort wird dann entschieden, natürlich auch aufgrund der direkten Nachfrage beim Veterinäramt, wieviele Wesenstests man dieses Jahr anbieten wird.
Man, was für ein Verwaltungsaufwand. :sauer:

Kannst Du eigentlich abschätzen, wieviele Halter das in Mönchengladbach betrifft?

Aber ich denke, dass fast alle Anlagehundehalter mit Wesenstest diese Erlaubnis haben werden.
Du meinst hier ja die Erlaubnis durch das Führungszeugnis.
Bist Du da nicht etwas zu optimistisch?

Grüße Klaus
 
Das Steueramt schickt diese dann zum Ordnungsamt. Dort wird geprüft, ob die Antragsteller denn auch eine Erlaubnis zum Halten eines solchen Hundes haben. Im schlimmsten Fall, muss man diese neu beantragen. Dazu muss man einen Antrag ausfüllen, in dem man z.B. Auskunft geben muss über die Haltungsbedingungen und den Haltungsgrund. Zusätzlich wird ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert. Aber ich denke, dass fast alle Anlagehundehalter mit Wesenstest diese Erlaubnis haben werden.


Grüße,
Bodo

okay, das Steueramt ist nicht mit dem Sachverstand gesegnet, den das Ordnungsamt bezüglich der gesetzlichen Vorgaben hat. Insofern denkst Du fast richtig.

Eine Haltererlaubnis ist Voraussetzung für die Erteilung einer Maulkorb- und Leinenbefreiung - demnach haben ganz sicher alle Hundehalter mit Befreiung zuvor eine Erlaubnis beantragen müssen.

Bei der Steueranmeldung wird auch die Rassezugehöhrigkeit eines Hundes erfasst und dies wird gemäß Landeshundegesetz vom Steueramt an das Ordnungsamt weiter geleitet.
Es sei denn der Sachbearbeiter vom Steueramt kennt sich nicht aus:(
 
Kannst Du eigentlich abschätzen, wieviele Halter das in Mönchengladbach betrifft?
Du meinst hier ja die Erlaubnis durch das Führungszeugnis.
Bist Du da nicht etwas zu optimistisch?

Hi Klaus,

leider nicht, ich weiß nur, dass es hier 72 gemeldete Anlagehunde gibt. Einen davon habe ich :love:

Mit der Erlaubnis meinte ich die Erlaubnis vom Ordnungsamt, überhaupt einen halten zu dürfen. Da ist das Führungszeugnis ja nur ein kleiner Teil der ganzen Schei.....:(



Eine Haltererlaubnis ist Voraussetzung für die Erteilung einer Maulkorb- und Leinenbefreiung - demnach haben ganz sicher alle Hundehalter mit Befreiung zuvor eine Erlaubnis beantragen müssen.

Ja, in Sachen §3 hast Du sicher Recht, aber die §10-Hunde können auch einen Wesenstest beim Hunderverein machen, wenn es dort einen anerkannten Sachverständigen gibt und müssen nicht zwangsläufig zum Veterinäramt :lol: Ob und was die dann alle beim Ordnungs- oder Steueramt angeben:verwirrt:

Grüße,
Bodo
 
Hi Klaus,
leider nicht, ich weiß nur, dass es hier 72 gemeldete Anlagehunde gibt. Einen davon habe ich :love:
Das grenzt doch schon an einen Schildbügerstreich! :wand:

Schätzen wir nur einmal, dass sich 100 Hundehalter tatsächlich beim Steueramt melden und die Hälfte davon den Wesenstest absolviert und von der Steuererhöhung ausgespart bleibt.

Dann verbleiben 50 Hunde, die die Steuererhöhung von 500 Euro bezahlen müssen.
Das ergibt eine Jahresmehreinnahme von 25.000 Euro.
Dagegen stehen:
a) der ganze Verwaltungsmehraufwand, schätze ich einmal auf 10.000 Euro
b) das anfängliche Gutachten - Kosten: 300.000 Euro
c) Unterbringungskosten im Tierheim - ca. 5.000 Euro
(Es werden von den Hundehaltern, deren Hunde den Wesenstest nicht bestehen, vermutlich einige Hunde aus Kostengründen im Tierheim abgegeben.)

Die Satdt Mönchengladbach wird also ca. 25 Jahre benötigen, bis sie ein Einnahmeplus verzeichnen kann. :lol:
Und ob es dann in dieser "hundefreundlichen" Stadt noch 100 Anlagehunde geben wird?

Grüße Klaus
 
@kangalklaus
Du hast die Zinsen für die 300.000,00 € vergessen. Nur 4% Zinsen bei dieser Summe macht 12.000 € per Anno. So werden Steuergelder verschwendet nur um hirnrissige Ideen umzusetzen. Naja, wir habens ja.
 
kangalklaus;1363398Das grenzt doch schon an einen Schildbügerstreich! :wand: [/quote schrieb:
Wir haben uns hier in Mönchengladbach leider in den letzten Jahrzehnten an solche Aktionen der Verwaltung gewöhnen müssen:sauer:

Gruß,
Bodo
 
Eine Haltererlaubnis ist Voraussetzung für die Erteilung einer Maulkorb- und Leinenbefreiung - demnach haben ganz sicher alle Hundehalter mit Befreiung zuvor eine Erlaubnis beantragen müssen.

Ja, in Sachen §3 hast Du sicher Recht, aber die §10-Hunde können auch einen Wesenstest beim Hunderverein machen, wenn es dort einen anerkannten Sachverständigen gibt und müssen nicht zwangsläufig zum Veterinäramt :lol: Ob und was die dann alle beim Ordnungs- oder Steueramt angeben:verwirrt:

Grüße,
Bodo

Moment, es spielt keine Rolle ob 3er oder 10er.
Das OA ist verpflichtet die Daten über die Befreiungen quartalsweise (bestandenen Tests und durchgefallene) ans zuständige Ministerium zu melden - daraus folgt, dass die sachverständige Stelle die Meldung über durchgeführte Tests ans OA machen muss.
 
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