Die Kernfrage für mich ist einfach, ob Ihr überhaupt "legal" abgängige Menschen suchen dürft?
- Wenn die Tochter meiner Nachbarin nicht von der Schule nach Hause gekommen ist und ich ihr bei der Suche nach ihr behilflich bin, egal ob mit oder ohne Hund, wer sollte das mir verbieten wollen bzw. wo sollte ich mich dafür legalisieren lassen? Ich habe noch nie gehört, dass man dafür einen "Darf-Schein" braucht.
Hmm. Na gut. Warum mach ich dann einen "Darf-Schein" um die Tauglichkeit meines Hundes nachzuweisen? Kann ich mir dann ja schenken.
Seid Ihr ausgebildet in gewissen SAN Tätigkeiten?
- Ich habe eine Ersthelfer-Ausbildung. Bis zum Eintreffen eines Rettungswagens könnte ich also eine Erstversorgung machen.
Super. So soll es sein.
Wenn Ihr ein Suchgebiet freigebt und die abgängige Person wird dort - Gott bewahre - ein paar Tage später gefunden, was dann, speziell Schadenersatz oder ähnliche Ansprüche, weil die Person zum Zeitpunkt der von Euch durchgeführten Suche noch gelebt hat?
- wer sollte gegen mich Schadenersatzansprüche erheben und warum? Welcher Schaden ist denn durch die Suche und das Nichtauffinden der vermissten Person entsanden? Außer dass die Person dann tot ist?
Außer dass die Person dann tot ist, ist natürlich nicht viel passiert. Das klein wenig tot sein ist ja nicht so schlimm. Irgendwann erwischt es jeden.
Der Schaden nennt sich dann aber glaube ich "TOD".
Der Anspruch könnte dann von den Hinterbliebenen gestellt werden. So in etwa: "Da hat der Hund sowieso von Herrn/Frau sowieso getrailt und nichts gefunden. Da der Hund nichts gefunden hat, wurde das Gebiet freigegeben. Infolgedessen ist das Gebiet nicht mehr/oder nicht mehr rechtzeitig durch andere Kräfte abgesucht worden. Durch den augenscheinlich fehlerhaften Trail wurde die in ihrem Leben geschädigte Person nicht rechtzeitig gefunden und geeigneten Rettungskräften zugeführt. Daher ergibt sich ...
Wegen der Versicherung habe ich gefragt, weil es ja schon mal sein kann, dass man sich im Einsatz verletzt. Wer trägt dann die Kosten der ärztlichen Behandlung? Ich geh mal davon aus, dass man bei bestimmten Verletzungen einfach mal ein Frageprotokoll von der KK zugeschickt bekommt.
- Das kommt ja wohl darauf an, welche Verletzung man sich zuzieht. Über diese rechtliche Frage habe ich noch nicht nachgedacht. Wenn man den Fragebogen der KK so ausfüllt, als wäre es ein Freizeit-Unfall gewesen, da es ja auch in der Freizeit passiert ist (wir machen das ja schließlich nicht kommerziell) dann werden wohl die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Kommerziell macht das wohl keiner. Zu dem Rest. Ok. So kann man es auch machen.
Es ist schön, dass du abgesichert bist. Für mich ist wichtig, dass ich helfen kann.
Für mich auch. Gibt es daran Zweifel?
Ich traile, weil es mir und meinem Hund Spaß macht. Ich mache das in meiner Freizeit und als Hobby. Wird meine Hilfe gebraucht, so bin ich auch gerne bereit mich einzusetzten.
Ohne das es dem Hund Spass macht braucht man das sowieso nicht machen.
Und da ich ja bereits im Echteinsatz zeigen konnte, dass ich auch wirklich helfen kann, warum setzt das eine Mitgliedschaft in einer Katastrophenschutzorganisation voraus.
Welcher Echteinsatz? Ich denk Ihr habt noch keine Menschen gesucht?
Ich glaube, wir beide haben da unterschiedliche Auffassungen. Die Arbeit dieser Orgas sind wichtig und sinnvoll - nur meiner Meinung nach nicht Voraussetzung zum Trailen.
Voraussetzung zum Trailen ist es nicht. In meinen Augen aber schon, wenn man in einen Echteinsatz geht.