RHS,
der BRH hat auch eine andere prüfungsordnung und trotzdem können wir meiner meinung nach guten gewissens in den einsatz gehen!
unsere staffelmitglieder und hunde werden jährlich einsatzüberprüft und müssen verschiedene theorie kurse absolvieren. unsere staffel ist auch (noch) nicht im katastrophenschutz. das ist ländersache. und da wir ein reiner rettungshundeverein sind muss sich jede staffel einzeln beim jeweilligen land dafür bewerben. DRK, johanniter und co habens da einfacher, weil die dachverbände eh im katastrophenschutz sind
wenn ich wasco richtig verstehe ist das auch eher ein hobby. klingt für mich danach als ob sie nur mal ihren nachbarn helfen möchte und nicht das ziel hat zu großeinsätzen der polizei dazu gerufen zu werden!
ich hoffe ich erzähl hier keinen schwampf, musst mich korrigieren wasco wenn ich was falsch aufgegriffen habe!
kann mir mal kurz jemand weiterhelfen und die prüfungsordnung für trailer nach der DIN 13050 erklären?
Nur weil ein Hund nach DIN 13050 geprüft ist, heißt das noch lange nicht, das er auch Einsatzfahig ist.
kannst du mir das kurz erklären? wo liegen denn deiner meinung nach die schwächen dieser prüfungsordnung? wenn der hund nach so einer prüfung nicht einsatzfähig ist muss da doch irgendwas nicht ganz stimmen...