Kein Weihnachtswunder :( - Pako in Dänemark getötet

Fair-Dog steht in direktem Kontakt mit Besitzer, Anwälten und Verantwortlichen....

Ich denke schon, dass man glauben kann was DIREKT von denen kommt.

Ich finde es schade, dass alle möglichen Leute auf einmal glauben z.B. auf dem Foto (!) eindeutig einen Pit(mix) zu erkennen oder behaupten, dass der Hund mit Sicherheit illegal angeschafft wurde u.ä.
Und mit diesen Behauptungen Leute davon abhalten dem Hund zu helfen - nach dem Motto "wenns ein Staff ist, ist es rechtens ihn zu töten" oder "wenn er illegal angeschafft wurde geschieht es den Besitzern doch recht, dass sie den Hund töten - selbst schuld".

Selbst falls Thor ein Pit(mix) wäre - ist es immernoch ein junger, gesunder freundlicher Hund.
Selbst falls er ein Pit(mix) wäre und falls er deswegen laut diesem Gesetz illegal wäre, wird zumindest in Deutschland bei einer Schuldfrage (ganz allgemein) in "im guten Glauben", "fahrlässig", "grob fahrlässig" oder "vorsätzlich" unterschieden.
Je nachdem bin ich voll damit einverstanden den Halter entsprechend dafür zu bestrafen, seinen Hund in Gefahr gebracht zu haben (gerade wenn das vorsätzlich oder grob fahrlässig geschah).

Dafür gesunde, freundliche Hunde zu töten gibt es für mich aber keinen einzigen Rechtfertigungsgrund weder das Aussehen, noch das Geburtsdatum, noch die eventuelle (!!!) "Mitschuld" des Halters.

Hier geht es um das Leben dieses und vieler anderer Hunde !!!
Es wäre schön, wenn das bei der Diskussion "aber der sieht doch aus wie.. " oder "wie kann der Halter nur..." nicht vergessen werden würde.:(
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi ccb ... hast du hier schon mal geguckt?
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Danke @ ccb

Ich finde es auch schlimm ohne Kenntnis von Fakten, anhand irgendwelchen Halbwissen o Vermutungen;
Jemand vorzuverurteilen !
 
Ich finde es schade, dass alle möglichen Leute auf einmal glauben z.B. auf dem Foto (!) eindeutig einen Pit(mix) zu erkennen oder behaupten, dass der Hund mit Sicherheit illegal angeschafft wurde u.ä.
Und mit diesen Behauptungen Leute davon abhalten dem Hund zu helfen - nach dem Motto "wenns ein Staff ist, ist es rechtens ihn zu töten" oder "wenn er illegal angeschafft wurde geschieht es den Besitzern doch recht, dass sie den Hund töten - selbst schuld".

Ich finde das ziemlich ätzend, was du da behauptest, ehrlich gesagt.

Die Aussage, der Hund sieht wie ein Listi aus, und da er jünger ist als das Gesetz, hat der Halter was falsch gemacht, ist doch verdammt nochmal eine ganz andere Aussage als die von dir unterstellte, dass es rechtens sei, ihn zu töten. Also lege dieses "Motto" bitte nicht laufend Leuten in den Mund. Das nervt.
Niemand hier will Listis tot sehen. Das sollte man hier eigentlich nicht extra erwähnen müssen.
 
Warum bist Du sicher, dass der Halter etwas falsch gemacht hat ? Nur weil der Hund jung ist ?

Es kann zig Möglichkeiten geben, warum er einen Hund mit dickem Kopf hat UND dieser Hund kann zig mögliche gelistete oder nicht gelistete Vorfahren haben.

Was wir alle nicht wissen ....
schon mal was von "im Zweifel FÜR den Angeklagten" gehört? Anstatt solche Behauptungen aufzustellen
 
Aber wenn du unterstellst, wer in dem Hund einen Listi sieht will ihn tot sehen, ist das okay? Da gibt es kein "im Zweifel für den Angeklagten"?

Klar kann es -zig Möglichkeiten geben, warum er diesen Hund hat. Und? Interessiert das die Polizei? Hilft das dem Hund? Er hat einen Hund, der einem Listi verdammt ähnlich sieht, in einem Land, in dem Hunde, die so aussehen, getötet werden. Und er hat ihn - aus welchen Gründen auch immer - geholt, als es dieses Gesetz und diese Todesurteile schon gab. Und er hat nichts falsch gemacht deiner Meinung nach?
Er hat nicht mit dem Leben des Hundes gespielt, indem er ihn unter diesen Umständen in diesem Land hielt?
 
Klar Margot!!!
U Frenchys sind Mini Listenhunde! Die Optik passt da ja!!!!
Wenn Thor laut Gutachten keiner ist, u soweit ich gehört habe gibt es davon sogar 3!!!' Hat der Besitzer nix falsch gemacht!!!!
 
Ich finde eine Stellungnahme gut, aber in der Art und Weise und in dem Ton.. Da überlegt man sich drei mal ob man helfen will wenn alles doch eh so unseriös, gelogen ist und man eh nur alleine weiß was Sache ist.

Dann viel Glück, der Hund kann ja nichts dafür

Wieso?
Die Stellungnahme soll doch nur die ansprechen, die meinen, alles besser zu wissen.

Wir wissen doch, dass es immer wieder Leute in solchen Diskussionen gibt, die alles besser wissen, alles anders machen würden, sich im Ton vergreifen, wenn es um Briefe an Botschaft/Ministerium etc. geht.
Und die damit letztlich der Sache mehr schaden als nützen.

Ich fühle mich da nicht angesprochen und habe auch kin Problem mit der Stellungnahme.
Mit Sicherheit ist es auch sinnvoll, gewisse Vorgehensweisen nicht zu diskutieren.
Zudem sind die, die an dem Fall "arbeiten", sicherlich sehr vertraut mit den Gesetzen und Vorgehensweisen.
Wer von uns kennt schon die gesetzlichen Möglichkeiten in Dänemark und die juristischen Feinschliffe?
 
ich erinnere mal an den fred " josy " in dem wir hier jemanden hatten, der meinte, wir hätten keine ahnung, würden alles falsch machen und ist verbal mega entgleist. zu diesem zeitpunkt stand schon fest, dass wir gewinnen werden, der ausschuß dem antrag statt gibt.

was die opitk angeht, NIEMAND darf sich anmaßen, einen hund aufgrund eines bildes beurteilen zu können. auch hier erinnere ich an die ambull hündin, die im tierheim sass, hier eingestellt wurde und sofort zweifel laut wurden, es wäre nie und nimmer ein ambull. ich habe die hündin persönlich gesehen und sie IST ein ambull.. man kann anhand eines bildes nur eine grobeinschätzung machen, die eben auch falsch sein kann. :rolleyes:

bei jafar, der beschlagnahmt wurde, war es etwas anderes. die halterin hatte ihn bewußt als staff gekauft und sich dadurch strafbar gemacht..

und die wenigsten beamten können einen hund aufgrund des phänotyps einstufen, aber man will sich wichtig machen..

nicht immer ist ein staff ein staff, nur weil er wie einer aussieht. hier geht es um das leben eines tieres... :sauer:
 
Fair Dog.dk - Deutsch

Dänemarks grausames Hundegesetz macht auch vor Hunden keinen Halt, die nicht mit auf der Liste stehen.

Fair Dog hat einen herzzerreisenden Fall übergeben bekommen.

Ein 7 Jahre alter Schäferhund einer 64 jährigen Rentnerin wurde von der Polizei konfisziert und soll nun eingeschläfert werden.

Die 64 jährige Rentnerin war, die wie viele Male zuvor mit ihrem 7 Jahre alten Schäferhund Spaziergang gemacht hat. . Plötzlich sprang ein kleinerer Hund hinter einem Container hervor. Beide, die Rentnerin und der Hund erschreckten sich.
Ein ganz natürlicher Vorgang. Der Schäferhund, ein ausgebildeter „Assistenzhund“ hat aus dem Schreck heraus, einmal nach dem kleineren Hund geschnappt.

Beide Parteien, der Besitzer des kleinen Hundes und die Rentnerin tauschten die Versicherungsdaten aus und waren sich einig, dass damit die Angelegenheit aus der Welt geschafft sei!

Erst am Tag danach suchte der Besitzer des kleineren Hundes den Tierarzt auf, da sich der Kratzer entzündet hatte. Dies wäre vermutlich nicht der Fall gewesen, wenn der Besitzer des kleinen Hundes, seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen wäre und sofort den Tierarzt aufgesucht hätte, um die Wunde versorgen zu lassen.
Die Kosten hierfür wären durch die Tierhalterhaftpflicht der Rentnerin abgedeckt gewesen. Der Hund wurde tierärztlich versorgt, erst danach meldete sich dessen Besitzer aus unverständlichen Gründen bei der Polizei.

Die Besitzerin des Schäferhundes erhielt einen Bußgeldbescheid, bezahlte diesen umgehend, damit war der Fall abgeschlossen.

JETZT, - 3 MONATE später erschienen zwei Polizeibeamte bei der Besitzerin und konfiszierten den Hund.

Der Schäferhund ist alles was die 64 Jährige noch an ihren verstorbenen Mann erinnert, denn es war sein Hund. Der Schäferhund zeigte niemals aggressives Verhalten und war wie oben beschrieben, ein vollständig ausgebildeter „Asisstenzhund“.

Der Vorfall kann nur so gewertet werden, als das die Schrecksituation der Rentnerin sich emotional auf den Hund übertragen hat. Dies ist eine natürlich Reaktion eines Hundes auf seinen Besitzer, jedoch soll diese Reaktion nun dem Hund das Leben kosten.

Von polizeilicher Seite:
- wurde der Besitzer des kleinen Hundes nicht gefragt, warum er nicht sofort zum Tierarzt gefahren ist.

- wurde nicht beachtet, dass es sich zwar um einen unglückliche aber dennoch natürliche Reaktion eines jeden Hundes handelt.

- wurde ignoriert das mit der Bezahlung des Bußgeldbescheides, rein juristisch, der Fall abgeschlossen war.

HEUTE - sitzt die 64 jährige Rentnerin zu Hause, unglücklich und bangt um das Leben ihres vierbeinigen Freundes.

Das nächste Opfer der dänischen Gesetzgebung


Nach dem Tod ihres Mannes war er ihr Trost, ihre Hilfe im alltäglichen Leben und auch ein Besuchshund für viele ältere Menschen in der Wohngegend.

Der Fall liegt nun bei der zuständigen Polizeidienstelle, doch leider ahnen wir aus unserer Erfahrung heraus, dass die Chancen für den Schäferhund wieder zu seiner Besitzerin zu kommen, verschwindend gering sind.

Wir hoffen auch in dieser Angelegenheit auf die Internationale Unterstützung für die 64 jährige Rentnerin und ihren Treuen Begleiter!

Herausgegeben: Charlotte Fabis
Übersetzt: Sabine Gradischnig

Weitere Informationen und Bildmaterial reichen wir nach, da uns dieses aufgrund der Brisanz des Falles noch nicht vorliegen.

 
Fair Dog.dk - Deutsch

Dänemarks grausames Hundegesetz macht auch vor Hunden keinen Halt, die nicht mit auf der Liste stehen.

Fair Dog hat einen herzzerreisenden Fall übergeben bekommen.

Ein 7 Jahre alter Schäferhund einer 64 jährigen Rentnerin wurde von der Polizei konfisziert und soll nun eingeschläfert werden.

Die 64 jährige Rentnerin war, die wie viele Male zuvor mit ihrem 7 Jahre alten Schäferhund Spaziergang gemacht hat. . Plötzlich sprang ein kleinerer Hund hinter einem Container hervor. Beide, die Rentnerin und der Hund erschreckten sich.
Ein ganz natürlicher Vorgang. Der Schäferhund, ein ausgebildeter „Assistenzhund“ hat aus dem Schreck heraus, einmal nach dem kleineren Hund geschnappt.

Beide Parteien, der Besitzer des kleinen Hundes und die Rentnerin tauschten die Versicherungsdaten aus und waren sich einig, dass damit die Angelegenheit aus der Welt geschafft sei!

Erst am Tag danach suchte der Besitzer des kleineren Hundes den Tierarzt auf, da sich der Kratzer entzündet hatte. Dies wäre vermutlich nicht der Fall gewesen, wenn der Besitzer des kleinen Hundes, seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen wäre und sofort den Tierarzt aufgesucht hätte, um die Wunde versorgen zu lassen.
Die Kosten hierfür wären durch die Tierhalterhaftpflicht der Rentnerin abgedeckt gewesen. Der Hund wurde tierärztlich versorgt, erst danach meldete sich dessen Besitzer aus unverständlichen Gründen bei der Polizei.

Die Besitzerin des Schäferhundes erhielt einen Bußgeldbescheid, bezahlte diesen umgehend, damit war der Fall abgeschlossen.

JETZT, - 3 MONATE später erschienen zwei Polizeibeamte bei der Besitzerin und konfiszierten den Hund.

Der Schäferhund ist alles was die 64 Jährige noch an ihren verstorbenen Mann erinnert, denn es war sein Hund. Der Schäferhund zeigte niemals aggressives Verhalten und war wie oben beschrieben, ein vollständig ausgebildeter „Asisstenzhund“.

Der Vorfall kann nur so gewertet werden, als das die Schrecksituation der Rentnerin sich emotional auf den Hund übertragen hat. Dies ist eine natürlich Reaktion eines Hundes auf seinen Besitzer, jedoch soll diese Reaktion nun dem Hund das Leben kosten.

Von polizeilicher Seite:
- wurde der Besitzer des kleinen Hundes nicht gefragt, warum er nicht sofort zum Tierarzt gefahren ist.

- wurde nicht beachtet, dass es sich zwar um einen unglückliche aber dennoch natürliche Reaktion eines jeden Hundes handelt.

- wurde ignoriert das mit der Bezahlung des Bußgeldbescheides, rein juristisch, der Fall abgeschlossen war.

HEUTE - sitzt die 64 jährige Rentnerin zu Hause, unglücklich und bangt um das Leben ihres vierbeinigen Freundes.

Das nächste Opfer der dänischen Gesetzgebung


Nach dem Tod ihres Mannes war er ihr Trost, ihre Hilfe im alltäglichen Leben und auch ein Besuchshund für viele ältere Menschen in der Wohngegend.

Der Fall liegt nun bei der zuständigen Polizeidienstelle, doch leider ahnen wir aus unserer Erfahrung heraus, dass die Chancen für den Schäferhund wieder zu seiner Besitzerin zu kommen, verschwindend gering sind.

Wir hoffen auch in dieser Angelegenheit auf die Internationale Unterstützung für die 64 jährige Rentnerin und ihren Treuen Begleiter!

Herausgegeben: Charlotte Fabis
Übersetzt: Sabine Gradischnig

Weitere Informationen und Bildmaterial reichen wir nach, da uns dieses aufgrund der Brisanz des Falles noch nicht vorliegen.


:(

Ich drücke die Daumen das der Schäfi (genauso wie Thor hoffentlich) bald wieder Heim kommt!
 
Aber wenn du unterstellst, wer in dem Hund einen Listi sieht will ihn tot sehen, ist das okay? Da gibt es kein "im Zweifel für den Angeklagten"?

Klar kann es -zig Möglichkeiten geben, warum er diesen Hund hat. Und? Interessiert das die Polizei? Hilft das dem Hund? Er hat einen Hund, der einem Listi verdammt ähnlich sieht, in einem Land, in dem Hunde, die so aussehen, getötet werden. Und er hat ihn - aus welchen Gründen auch immer - geholt, als es dieses Gesetz und diese Todesurteile schon gab. Und er hat nichts falsch gemacht deiner Meinung nach?
Er hat nicht mit dem Leben des Hundes gespielt, indem er ihn unter diesen Umständen in diesem Land hielt?


Weißt Du warum er ihn geholt hat?
Hat er wirklich mit dem Leben gespielt nur weil er einen Dickkopf haben wollte?
Hat er ihn in gutem Glauben geholt - im Vertrauen auf Recht uns Gesetz - weil er die Eltern kannte und wusste, dass diese nicht gelistet sind?
War es fahrlässig, weil ein Bekannter gerade einen Wurf mit süßen Welpen hatte und ihm versichterte, dass diese nicht zu gelisteten gehören?
War es ein ganz bewusster Verstoss gegen das Gesetz um den Hund zu retten, weil er z.B. irgendwo ausgesetzt gefunden wurde oder ein Bekannter ihn nicht mehr halten konnte oder er aus sonstigen Gründen schon auf halbem Weg zur Tötung war?

Es gibt viele Möglichkeiten .... keiner von uns weiß es
Deswegen finde ich diese Vorverurteilungen und Unterstellungen böswillig UND jemand der sowas unterstellt bzw. behauptet der Hund wäre ein Listi - der spielt tatsächlich mit dem Leben des Hundes (auch wenn ich nicht davon ausgehe (ZUM GLÜCK) dass die Meinung einiger Forenschreiber von relevanten Stellen gelesen und berücksichtigt wird - und HOFFE, das sich solche Ansichten nicht auf die Hilsbereitschaft FÜR DEN HUND auswirken).

Überigens scheint sich die allgemein hundefeindliche Haltung in Dänemark nicht nur auf die "üblichen Verdächtigen" zu beschränken (s.o.) - oder war die Rentnerin mit dem DSH auch "selbst schuld" ?


Der DSH hat übrigens auch einen eigenen Thread:

http://forum.ksgemeinde.de/allgemeines/143644-daenemark-jetzt-erwischt-es-einen-dsh.html
 
Böswillig, aha.

Ich bin hier raus. Ich will die armen dänischen Hunde nicht weiter mit meinem bösen Willen in Gefahr bringen. Am Ende bin ich noch schuld, wenn Thor getötet wird. :unsicher:
 
Es kann zig Möglichkeiten geben, warum er einen Hund mit dickem Kopf hat UND dieser Hund kann zig mögliche gelistete oder nicht gelistete Vorfahren haben.

Was wir alle nicht wissen ....
schon mal was von "im Zweifel FÜR den Angeklagten" gehört? Anstatt solche Behauptungen aufzustellen

huh, waren die angaben der besitzer, die im umlauf waren, nicht OEB x Ca de Bou?

Aber wenn du unterstellst, wer in dem Hund einen Listi sieht will ihn tot sehen, ist das okay? Da gibt es kein "im Zweifel für den Angeklagten"?

Klar kann es -zig Möglichkeiten geben, warum er diesen Hund hat. Und? Interessiert das die Polizei? Hilft das dem Hund? Er hat einen Hund, der einem Listi verdammt ähnlich sieht, in einem Land, in dem Hunde, die so aussehen, getötet werden. Und er hat ihn - aus welchen Gründen auch immer - geholt, als es dieses Gesetz und diese Todesurteile schon gab. Und er hat nichts falsch gemacht deiner Meinung nach?
Er hat nicht mit dem Leben des Hundes gespielt, indem er ihn unter diesen Umständen in diesem Land hielt?


Weißt Du warum er ihn geholt hat?
Hat er wirklich mit dem Leben gespielt nur weil er einen Dickkopf haben wollte?
Hat er ihn in gutem Glauben geholt - im Vertrauen auf Recht uns Gesetz - weil er die Eltern kannte und wusste, dass diese nicht gelistet sind?
War es fahrlässig, weil ein Bekannter gerade einen Wurf mit süßen Welpen hatte und ihm versichterte, dass diese nicht zu gelisteten gehören?
War es ein ganz bewusster Verstoss gegen das Gesetz um den Hund zu retten, weil er z.B. irgendwo ausgesetzt gefunden wurde oder ein Bekannter ihn nicht mehr halten konnte oder er aus sonstigen Gründen schon auf halbem Weg zur Tötung war?

würde es sich hier um einen in dtl. beschlagnahmten hund handeln, würden alle diese fragen von einigen hier mit "ja" beantwortet werden. keine ahnung wo da nun der unterschied ist.
 
[
würde es sich hier um einen in dtl. beschlagnahmten hund handeln, würden alle diese fragen von einigen hier mit "ja" beantwortet werden. keine ahnung wo da nun der unterschied ist.

Der Unterschied ist, dass ein Listi in Deutschland eine (wenn auch kleine) Chance hat legal vermittelt zu werden und so passende verantwortungsvolle Besitzer zu finden anstatt direkt getötet zu werden.
Der Unterschied ist, dass wenn man entsprechende Auflagen erfüllt den Hund (in den meisten BL) legal halten kann.
Der Unterschied ist, dass hier Rassegutachten von Sachverständigen Personen erstellt werden und ggf ein Gegengutachten gemacht werden kann.
Es gibt noch einige Unterschiede mehr ... die zumindest andeutungsweise in Richtung Rechtsstaatlichkeit gehen.

Wenn die Betreuerin von Princess statt nach links zur Todesspritze nach rechts zu Ausgang abgebogen wäre und sie weit weit weit gebracht hätte - wäre das auch eindeutig gegen das Gesetz gewesen, sie hätte wahrscheinlich sogar ihren Job verloren, der Hund wäre danach auch illegal über irgendwelche abgelegenen Wiesen gerannt .... Würdest DU ihr daraus einen Vorwurf machen oder sie gar denunzieren?

Wenn die TÄ, die den Wurf WElpen einschläfern musste eiune Bescheinigung über deren Tod ausgestellt hätte - sie aber anstatt sie umzubringen rausgeschmuggelt und in gute Hände abngegeben hätte - das wäre auch illegal gewesen, sie hätte dabei ihren Job und mehr riskiert. Würdest DU sie deswegen verurteilen?

Ohne zu wissen woher der Hund kommt - der noch nichtmal laut dänischem Gesetzestext zu einer gelisteten Rasse gehört - sondern nur von einigen aufgrund eines Internetbildes dazu abgestempelt wird, sollte man weder Besitzer noch Hund vorverurteilen.

Wenn Du dem Hund nicht helfen willst, weil Du der festen Überzeugung bist,dass es sein Besitzer nicht anders verdient hat, ist das Deine Entscheidung.

Mir ist es egal ob der Besitzer alles richtig gemacht hat und die Polizei einen Fehler,
ob der Besitzer geglaubt hat, alles richtig zu machen, aber trotzdem einen Fehler gemacht hat
oder ob der Besitzer bewusst einen Fehler gemacht hat.

Ich weiß nur, dass der Hund definitiv KEINEN Fehler gemacht es deswegen der Gipfel der Ungerechtigkeit ist, ihn für die Fehler von Gesetzgeber, Polizei oder evtl seinem Bestzer zu töten.
 
Böswillig, aha.

Ich bin hier raus. Ich will die armen dänischen Hunde nicht weiter mit meinem bösen Willen in Gefahr bringen. Am Ende bin ich noch schuld, wenn Thor getötet wird. :unsicher:

Hast Du ein besseres Wort dafür?

Wenn man jemand ohne die Hintergründe zu kennen beschuldigt verantwortungslos das Leben seines Hundes leichtfertig/ absichtlich aufs Spiel zu setzen?
Wenn man jemanden beschuldigt illegal einen gelisteten Hund zu halten, obwohl 3 Sachverständige bestätigt haben, dass es sich nicht um einen Listenhund handelt?
Und das ganze auch noch in dem Wissen, dass der Hund wirklich jede Unterstützung benötigt, die er bekommen kann ?
 
ehrlich gesagt weiß ich nich, ob solche gegenüberstellungen a. sinnvoll sind (bärendienst und so) und b. ob ein mix, bei dem die eine rasse mehr durchschlägt (soweit man das wegen folgendem sagen kann) vorallem nur im porträt so stellvertretend ist. (son vergleich zwischen labrador und kangal mhmhmhm)

ich mein, jais klar, worauf das hinaus will, aber ich sähe bei sowas eher die gefahr, dass noch viel mehr rassen gelistet werden.
 
Oder dass manche einsehen, dass nicht alles was nach Listi aussieht auch tatsächlich einer ist und durchaus ganz legal angeschafft sein worden kann - selbst wenn die Polizei etwas anderes darin sieht oder er auf einem Foto einem Listi ähnlich sieht.
 
ach weisste, mit dir zu diskutieren ist wie mit fischgräten zu stricken.

der hund wurde als oeb x ca de bou ausgewiesen. oeb ist keine eigenständige rasse. wurde gezüchtet aus ...yadda yadda yadda....am ende haste da eben doch einen gelisteten hund. und das ist rein rational/logisch.
 
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