Wenn Du bei einem guten Züchter einen Hund kaufst - zum ursprünglich regulären Preis, und der Dir z. B den Vorschlag macht, Du zahlst nur die Hälfte für den Rüden (Hündin) oder gar nichts, und er hat dann einen Decksprung Deines Rüden frei, oder aber einen Welpen aus einem Wurf mit der Hündin aus seiner Zucht frei .... wird das zumeist vertragllich geregelt. Allerdings sind das keine Klauseln, sondern vertragliche Sonder--Vereinbarungen.
Du kannst von diesem Vorschlag zurück treten, mußt dem Züchter dann aber den ebenfalls vertraglich geregelten ursprünglichen Welpenpreis zurückzahlen, oder aber eben einwiilligen, die Welpensumme auf diesem vorgeschlagenen Weg zu erledigen. DAS sind keine Klauseln, sondern bedingen einen (angehängten) eigenen Vertrag. Denn trittst Du von diese Vorschlag zurück, und bleibst ihm die ursprüngliche Kaufsumme für den Rüden/Hündin schuldig, begehst Du einen Vertragsbruch und damit Betrug.
Allerdings gibt es eine Kaufpreis-Reduzierung, die darin begründet ist, daß der als zukünftiger Deckrüde oder Zuchthündin (auch für den Züchter) verkaufte Hund, aus welchen Gründen auch immer "leider" nicht für die Zucht geeignet, zugelassen wird, die Ankörung aus verschiedensten Gründen nicht schaffen kann/wird (genetische Fehler, Gebäudefehler, Zahn-/Gebissfehler, angeborene Wesensmängel, ....)