Italien: Siebenjähriger von drei Pitbulls getötet

Wären die Hunde aus der Einfriedung ausgebrochen hättet ihr recht. Die Auflage ist doch die Hunde zu sichern und nicht die Hunde vor den MENSCHEN zu sichern oder bin ich voll balla balla??!!

Ganz ehrlich, ich mach hier ausschliesslich die Eltern verantwortlich. Bei uns gehen TÄGLICH Leute ein und aus (Anwaltskanzlei) und Luna darf ihren Platz weder verlassen, noch die Besucher begrüßen, es sei denn einer möchte sie gern streicheln und mit Erlaubnis meines Vaters darf sie dann hingehen. Wenn jemand in die Wohnung will, steht sie auch vor der Tür und lauscht. Bevor die Tür aufgemacht wird, muss sie im Platz liegen und auch wenn sie fast platzt vor Freude, darf erst auf Kommando begrüßt werden (Ausnahme ist die eigene Familie).

Und ich werde um meinen Garten KEINEN Stacheldraht ziehen und nen Elekrtozaun spannen nur damit keine Kinder drüberkraxeln (obwohls eventuell besser wäre). Und fast jeder Zaun ist mit Hilfe von Räuberleiter überwindbar, ich muss als HH halt auch drauf vertrauen können dass Eltern ihren Kindern einbläuen was passieren kann!!
 
  • 4. Mai 2024
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Hi kathy24 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Stacheldraht und Elektrozaun dürfte in Wohngegenden auch problematisch sein, da sich da ja die Kinder verletzen könnten ... und immer mehr Eltern ziehen sich aus der Verantwortung raus *gefühlt* ... Kindergarten, Schule, Rest der Welt ist verantwortlich und hat Rücksicht zu nehmen *Erfahrung*
 
Mein Kind UND mein Hund könnten sich an derartigen Vorrichtungen verletzen und deshalb fällts schon aus ;)

Die Katze meiner Oma wurde mal vom Hund zerpflückt, als diese in den Hundezwinger gefallen ist, war traurig für meine Oma und für die Katze aber nicht Schuld des Hundes oder dessen Halterin. Kommt wahrscheinlich noch soweit dass ich meinen Hund nur mit MK in den Garten lassen kann...?!

Es Problem sind tatsächlich die Eltern, die ständig meinen ein Hund der Kinder kennt sei ein zahnloses Kuscheltier. Nur Schade, dass diese Dummheit deren Kinder austragen müssen!!!

Mein Kid ist noch zu klein um über Zäune zu klettern aber davor werd ich ihn sicher warnen, wie ich ihn auch jetzt vor Hunden und Autos, Straßen,...warne. Wo ist der gesunde Mutterinstinkt mancher Frauen abgeblieben???

Neulich fragte eine Frau im Tierpark den Wärter warum man die Bären nicht streicheln dürfe, ihr Kind liebt Teddys so...
 
Wären die Hunde aus der Einfriedung ausgebrochen hättet ihr recht. Die Auflage ist doch die Hunde zu sichern und nicht die Hunde vor den MENSCHEN zu sichern oder bin ich voll balla balla??!!

Muß man denn IMMER und FÜR ALLES Gesetze und Verordnungen erlassen? Kann man nicht mal auf den gesunden Menschenverstand bauen? Es steht (NOCH) nirgendwo geschrieben, dass man sein Grundstück mit unbeaufsichtigten Hunden drauf so sichern muß, dass niemand darauf gelangen kann. Muß es erst wieder so weit kommen (durch nachlässige Hundehalter), dass man selbst die Art der Einzäunung vorgeschrieben bekommt?

Die Fakten aus dem vorliegenden Fall:

- Vier unbeaufsichtigte Hunde mit DAUERHAFTEM Aufenthalt auf diesem Grundstück
- Es gab Welpen
- Die Hunde hatten ganz offensichtlich wenig Menschenkontakt
- In dem Zaun war ein LOCH, und es handelte sich mitnichten um einen 2 Meter hohen, blickdichten Zaun!

Und Du kannst kein Fehlverhalten / keine Verletzung der Sicherungspflicht beim Hundehalter erkennen? :verwirrt:
 
Nein kann ich nicht!! Wie gesagt, der Zaun war vielleicht nicht spitzi ABER das Kind kletterte drüber, die Hunde waren nicht draussen. Wär der Zaum Blickdicht und 2m hoch gewesen, und das Kind wär drüber geklettert, wär das gleiche passiert. Und warum blickdicht?? Dürfen die Hunde jetzt nicht mehr rausschauen??

Ist doch krank wenn der HH haften soll, dafür,dass die eigenen Hunde auf dem eigenen eingezäunten Grundstück beissen.

Wäre ein Hund aus dem Loch ausgebrochen, gäbe ich dir recht aber so???? Was hat ein fremdes Kind in einem Hundezwinger verloren. Die Eltern haben wohl am Ehesten versagt. Wenn das Kind die Hunde schon mehrfach gefüttert hat, konnten die Eltern ja nicht soviel dagegen haben?!
 
Ist doch krank wenn der HH haften soll, dafür,dass die eigenen Hunde auf dem eigenen eingezäunten Grundstück beissen.
Kathy du schreibst doch, dein Vater wäre Anwalt. Vielleicht solltest du dir da mal eine "Rechtsberatung" zu dieser Frage einholen. ;)
 
Insofern der Zaun intakt und ausreichend ist, gebe ich Kathy von meinem persönlichen Rechtsempfinden her recht!
 
Ist doch krank wenn der HH haften soll, dafür,dass die eigenen Hunde auf dem eigenen eingezäunten Grundstück beissen.
Kathy du schreibst doch, dein Vater wäre Anwalt. Vielleicht solltest du dir da mal eine "Rechtsberatung" zu dieser Frage einholen. ;)
Weiß ja nun nicht, wie das in Italien geregelt ist, aber da hat Jan schon Recht. Ich bekomme hier Probleme, wenn ein Unbefugter über meinen 1,80 Zaun klettert und mein Kangal entscheidet, daß er nicht hierher gehört.
Kurios aber wahr.
 
Du kriegst hier unter Umständen sogar Probleme, wenn Dein ganz normaler Haushund einen in Diebstahlabsicht kommenden Einbrecher beißt ....
 
Was absoluter Quatsch ist. Ein Hund darf auf dem eigenen Grundstück sehr wohl beissen, sofern gesichert und mit Warnschild versehen!!!

Klar muss der Zaun vom Gesetz her intakt sein ABER hier gings mir weniger um die tatsächliche Rechtslage als um das persönliche Rechtsempfinden.

Übrigens, bekomme ich keine Probleme, wenn jemand über meinen 2m hohen Zaun klettert und dann zu Schaden kommt!! Man stellt sich vor es wäre so, dann könnte kein Bauer der Welt mehr seine Kühe zum Weiden schicken, aus Angst, ein Mensch quetscht sich durch den Zaun und wird eventuell totgetrampelt....!!!
 
Was absoluter Quatsch ist. Ein Hund darf auf dem eigenen Grundstück sehr wohl beissen, sofern gesichert und mit Warnschild versehen!!!

Klar muss der Zaun vom Gesetz her intakt sein ABER hier gings mir weniger um die tatsächliche Rechtslage als um das persönliche Rechtsempfinden.
Ein Hund darf beissen um sich und/oder seinen Halter in einer Bedrohungslage zu verteidigen. Sonst nicht!
Warnschilder am Zaun helfen gar nichts, nicht mal wegen der Versicherung.
Das persönliches Rechtsempfinden hilft im Ernstfall vor Gericht leider nicht weiter. ;)
 
Ein Halter kann sich auch der Verantwortung dann nicht entziehen, indem er behauptet, es handle sich bei den Angreifern um Wachhunde, für die er wegen der so genannten Nutztier-Bestimmung nur beschränkt haften müsse.

Neben dem Tor eines Reiterhofs warnte ein großes Schild mit der Abbildung eines Rottweilers: "Vorsicht, bissiger Hund ". An der Tür zum Wohnhaus stand noch einmal "Warnung vor dem Hunde". Davon ließ sich ein Mann aber nicht abhalten, der seine Frau vom Reitunterricht abholen wollte. Nach mehrfachen, vergeblichem Klopfen öffnete er die Tür des Wohngebäudes und wurde von den dort befindlichen Rottweilern und einem Staffordshire Terrier, bei Publikumsverkehr normalerweise im Zwinger, zu diesem Zeitpunkt allerdings im Haus, arg zugerichtet.

"Purer Leichtsinn", sagten dazu die Richter und sahen den Hundehalter in der vollen Verantwortung: Sind Hunde bekanntermaßen aggressivund bissig, müssen sie besonders sorgfältig beaufsichtigt werden. Je gefährlicher die Hunde sind, desto größere Bedeutung erlangt ihre sichere Verwahrung. Das bedeutet: der Halter eines Kampfhundes haftet auch dann, wenn sich jemand dem Tier unbefugt nähert und es sich in einem eingezäunten Gelände befindet.

Der Hundehalter hat zu verhindern, dass Tiere ins Freie gelangen und Menschen verletzten können. Im vorliegenden Fall sei es also nicht ausreichend gewesen, dass die Tiere im Haus waren und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen.

(BGH Karlsruhe, Az. VI ZR 238/04)
 
Ganz ehrlich, wenn am WE mein Hund in der Wohnung bleibt, werde ich sie in der Wohnung weder anbinden, noch mit einem MK versehen. Gelangt jemand unbefugt in die Wohnung, nennt man das Hausfriedensbruch und den Hund, der dem Eindringling bereitwillig die Wohnung zeigt möchte ich mal sehen. Meiner Knutschkugel wärs sicher schnuppe (sie hats nicht so mit dem Schutzinstinkt) aber verbürgen würde ich mich siche nicht!!!

Und wenn ich "gefährliche" Hunde, wie die aufm Reithof halte, dann sperr ich die Haustür einfach ab, dann kommt auch niemand rein und wird verletzt!! Das war dann nachlässig vom HH ja!

Wenn es so krass wäre, müsste jeder Kettenhund ein MK tragen und Zwingerhunde auch, es könnte ja jemand auf die Idee kommen die Hand durchs Gitter zu stecken. Ein Zugfahrer ist doch auch nicht Schuld, wenn sich einer auf die Gleise legt und deshalb müssen auch keine 2m hohen Zäune um die Schienen gezogen werden!!!

Wer zu Hunden ins Grundstück springt oder in dessen Haus, ist schon mehr als naiv!!!
 
Tja, die Richter sehen es offenbar anders.
Letztendlich ist nicht entscheidend, was wir für richtig halten.
 
Ich frag heut direkt mal meinen Paps nach der genauen Rechtslage, kann mir das so nämlich nicht vorstellen! Ich berichte dann!
 
Wen interessiert das "persönliche Rechtsempfinden" von Hundehaltern? :verwirrt:

Wenn das von Interesse wäre, gäbe es die Landeshundeverordnungen und zig andere Gesetze und Verordnungen nicht, die Hunde und Halter in ihrer Lebensqualität unangemessen beschneiden und einschränken.

Ein Hund darf definitiv keinen Einbrecher beißen, egal, mit wievielen Warnschildern der Weg zur Wohnung gepflastert ist! Das ist unfair, ungerecht, aber es ist RECHT.

Der (zwischenzeitlich verstorbene) Hund einer Freundin hat eine Person (keinen Einbrecher, aber dennoch jemand, der sich unbefugt aufs Grundstück begeben hatte) gebissen. Sie erhielt eine Anzeige, es ging vor Gericht, Strafe: 3000 Euro wg. fahrlässiger KV.

Der Richter argumentierte (und so ist wohl auch die herrschende Meinung:( Wenn man WEISS, dass ein Hund Eindringlinge (egal, ob die in guter oder böser Absicht kommen) beißt, muß man dafür sorgen, dass er das nicht tun kann und man hat eine zusätzliche Sicherungspflicht.

Völlig "schuldfrei" sei der Hundehalter nur, wenn der Hund z. B. im Zwinger (oder an einer Laufkette) war und der Eindringling vorsätzlich zu ihm hingeht und damit das Risiko ganz bewußt eingeht, gebissen zu werden. ODER wenn der Hund sich innerhalb der Wohnung aufhält, denn dort kann nun wirklich niemand erwarten, dass ein Hund nochmals zusätzlich gesichert/weggesperrt wird.

Dies war die Argumentation eines Richters am Landgericht - ich könnte mir gut vorstellen, dass andere Richter dieser Argumentation -zumindest im Grundsatz- folgen.

Ich hab auch mit dem Kopf geschüttelt, als ich das gehört habe, aber wir Hundehalter (resp. der Hund) haben nunmal so gut wie immer die A...karte, wenn was passiert.

Man handelt als Hundehalter (auch) im eigenen Interesse, wenn man sein Grundstück nicht nur aus- sondern auch einbruchsicher (in Bezug auf Kinder!) umzäunt. Denn was passiert wohl mit Hunden, die eingedrungene Kinder zerfleischen, völlig unabhängig davon, ob die Kinder "im Recht" waren oder nicht? Sichtschutzzaun deshalb, weil es für Kinder eine viel geringere Verlockung darstellt, wenn sie die Hunde nicht sehen können. Und weil diese Dinger zumindest für kleine Kinder wie den hier getöteten 7jährigen mit höchster Wahrscheinlichkeit ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Nochmal, um Mißverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich kann auch ein Sichtschutzzaun den Profi-Einbrecher nicht davon abhalten, aufs Grundstück zu gelangen - das kleine Kind aber schon. Und man hat dann wenigstens das Zumutbare getan, um die Gefahr zu minimieren.
 
Dies war die Argumentation eines Richters am Landgericht - ich könnte mir gut vorstellen, dass andere Richter dieser Argumentation -zumindest im Grundsatz- folgen.

Es heißt nicht umsonst:

Auf hoher See und vor Gericht braucht man eins - Gottvertrauen!

Und selbst Recht haben heißt nicht automatisch Recht bekommen!
 
Und selbst Recht haben heißt nicht automatisch Recht bekommen!

Genau das meine ich ja.

Man kann etwas als ungerecht empfinden, aber Recht (im Sinne von gesetzeskonform) ist es eben doch.

Allerdings, um nochmal konkret auf diesen Fall hier zurückzukommen: Hier hat der Hundehalter IMHO mindestens fahrlässig gehandelt. Vier Hunde, plus Welpen, dauerhaft ohne Aufsicht auf dem Gelände, und ein ungenügender Zaun (mit Loch), durch das ein kleines Kind offenbar mühelos schlüpfen konnte. Nach MEINEM Rechtsempfinden hat der Hundehalter hier den Löwenanteil der Schuld (von der Art, wie er die Hunde hielt, und von dem ZWECK der Hundehaltung hier will ich gar nicht reden).
 
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