Mein Hund ist überaus freundlich und nicht auffällig. Die Leute hier lieben sie, weil sie so "lustig" aussieht und sich vor den Leuten auf den Boden wirft, damit sie den Bauch kraulen. Auch sagt niemand "böser Kampfhund" sondern eher "oh, da ist aber doch'n Kampfhund drin, oder. Ach, ist die hübsch". Ich sammel die Haufen ein, der Hund kläfft nicht, rennt nicht weg. Kinder kommen zum Streicheln. Alles ist gut.
Das ist alles für die Tonne - es braucht nur ein A.rschloch da draußen und dann haste den Salat.
Wenn es offensichtlich ist, dass da ein "Kampfhund" mitgemischt hat, dann geh den Weg über einen listenhundfreundlichen Gutachter. Dann hast du im Fall der Fälle was an der Hand, wenn nicht, dann bist du auf einmal im ZugZWANG und dann ist es wirklich nicht mehr so einfach.
Und das hier
Ich möchte eben auch nicht, dass die Orga die den Hund vermittelt hat Probleme bekommt. Und das würde sie ja dann, laut einiger Aussagen.
sollte wahrlich deine geringste Sorge sein!
Wenn die Orga offensichtliche Listenhunde aus dem Ausland einführt verstößt sie gegen ein Bundesgesetz. Das mag ich kagge finden, das magst du kagge finden, richtig obersch.eiße finden das aber die Leute, die sich nachher um die Hunde kümmern dürfen, wenn die im Tierheimzwinger sitzen. Das ist kein Kavaliersdelikt und schlichtweg unseriös. Solche Hunde dann auch noch in Bundesländer mit rigeroser "Kampfhundeverordnung" zu vermitteln ist nicht nur selten dämlich, sondern auch noch eine tickende Zeitbombe für die Besitzer und erst recht für die Hunde.
Ich kann ja verstehen, dass man jeden Hund retten will - seriöser Tierschutz bedeutet aber zu erkennen, was für das Tier und die zukünftigen Besitzer am Besten ist. Das bedeutet halt, dass man keine Listis nach Deutschland verbringt.
Solltest du also Probleme bekommen, dann versuche nicht die Orga zu schützen, denn damit riskierst du dann wirklich, deinen Hund zu verlieren. NRW ist da echt rigeros. Da zählt kein "Hab ich nicht gewusst", kein "hab ich gefunden" oder was sonst noch für Ideen kommen sollten - in NRW darfst du einen Listenhund nur aus dem Tierheim/Tierschutz aufnehmen, alles andere wird nicht mehr genehmigt und der Hund kommt ins TH.