Hilfe! Züchter will nur Schutzvertrag aber keinen Kaufvertrag ausstellen?!

An sich in Ordnung, nur steht dort nirgens etwas von zahlung einer bestimmten Summe. Theoretisch kannst du das Tier ohne zahlung mitnehmen und der Verkäufer hätte keine Chance.

Also ich hätt trotzdem Bauchschmerzen. Die Frage ist ja, warum ein Züchter keinen Kaufvertrag ausstellt. Mein erster und boshafter Gedanke (als gelernte Kauffrau) - der versucht die Gewährleistung zu umgehen-. Aber ich bin wirklich ein boshaftes Weib und gehe immer vom schlechtesten aus :).

Ich find den Vertrag für den TS völlig ok...für nen Züchter jedoch nicht ein Mix aus beiden Verträgen würde ich machen...

es steht ja schwarz auf weiss:

? Die Übernahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des bisherigen Eigentümers.

man kan ja selber bei: zusätzliche bestimmungen, seinen senf rein schreiben, u.a. den kaufpreis.
 
  • 27. April 2024
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Hi toubab ... hast du hier schon mal geguckt?
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Tatsächlich kann der Hundproduzent seine gesetzliche Gewaehrleistungsverpflichtung nicht umgehen. Aber allein die Tatsache, dass er das VERSUCHT, würde mir schon reichen. Geht gar nicht.

Im Leben würde ich das nicht unterschreiben.
 
Also sollte der Züchter wirklich nur das Wohlergehen seiner Hunde im Sinn haben, kann man jeden Kaufvertrag um seine Schutz-Klauseln erweitern. Meine Züchterin hatte sowas auch drin stehen. Rechtlich durchsetzbar ist das aber nicht von Seitens des Verkäufers/Züchters. Keine Angst, der Hund kann NICHT wieder abgeholt werden.

Wie gesagt, mach einen Mix draus. Such dir nen Kaufvertrag im Netz und erweitere ihn um den TS-Bereich. Ist doch ein Entgegenkommen wenn du den Hund wirklich willst.

Gewährleistung kann in Deutschland nicht ausgeschlossen werden, wenn es gesetzlich vorgesehen ist.

Aber mir persönlich wär der Züchter damit eindeutig zu dubius... wie bereits geschrieben wurde, allein der Versuch dieser Täuschung mit Kauf und Schutzvertrag entzieht dem Züchter das Vertrauen der Käufer. Ich wüde DA keinen Hund holen. Wenn jedoch aus welchen gründen auch immer NUR der in Betracht kommen....versuch einen Kompromiss zu finden. Der PREIS muss auf jeden Fall mit rein.
 
Ich habe bis jetzt alle meine Hunde vom Züchter ohne Kaufvertrag gekauft.
Dafür habe ich doch den Stammbaum, da steht alles drin, einschl. das ich der neue Eigentümer bin.
Die Kaufsumme wurde quittiert und gut war.
 
Also in meinem Kaufvertrag stand drin, falls der Hund in den ersten drei Jahren an einer Krankheit verstirbt, die genetisch bedingt war (oder so ähnlich formuliert), bekomme ich aus dem nächstfolgenden Wurf einen von mir ausgesuchten Welpen...
 
Hast du mehr zu bieten als unterschwellige Unterstellungen? Und falls du meinen Beitrag nicht verstanden haben solltest: Mir geht es NUR ums Tier.

Das war keine Unterstellung, es gibt durchaus genügend Züchter, denen egal ist, wo ihr Tier hinkommt.
Demnach bist du der einzige, der hier irgendwas unterstellt:rolleyes:

Und wie gesagt, mir geht es eben nicht NUR ums Tier sondern ich erkenne auch die Arbeit und Liebe, die ein Züchter in seine Tiere steckt, an und fände es daher auf menschlicher Ebene eklig ihn zu hintergehen, in dem ich einen Vertrage unterschreibe, bei dem mir von vornherein klar ist, dass ich ihn eh breche.
 
Also in meinem Kaufvertrag stand drin, falls der Hund in den ersten drei Jahren an einer Krankheit verstirbt, die genetisch bedingt war (oder so ähnlich formuliert), bekomme ich aus dem nächstfolgenden Wurf einen von mir ausgesuchten Welpen...
Die Frage ist, ob man das in diesem Fall überhaupt noch möchte?!
 
ich habe für buju ein kaufvertrag, mit viele punkten unterschrieben, u.a. das der züchter der hund zurück nimmt, jedoch erst eine kaufsumme rückerstattet wenn der hund wieder verkauft ist und wenn ich den hund weiter geben oder verkaufen möchte ich zuerst( 14 tage vorher) der züchter informieren muss, damit er sich über den zukünftigen halter ein bild machen kann.

auch das ich den hund wie gesehen übernehme inklusive versteckte mängel. Da die elterntiere auf alles und noch etwas seit generationen nachweislich gestestet sind, war das für mich kein problem.

bei whoopy musste ich am wurftag die ganze summe hinlegen, weil ich sie unkupiert wollte und somit unverkauflich wurde. auch kein problem für mich.
 
Hallo zusammen,
bin neu hier, wollt aber auch mal etwas zu der Vertragsgeschichte sagen.

Schutzvertrag klingt immer so schön, ist rechtlich aber für den "Käufer" eher von Nachteil. Aus dem Züchter/ Verkäufer wird so ein "Vermitler". Somit ist er später nicht haftbar für Mängel wie z.B. erbliche Krankheiten.
Der Verkäufer hat dagegen den Vorteil das aus dem Kaufbetrag eine Schutzgebühr wird und die ist steuerlich anders zu behandeln, ähnlich wie Spenden.
Und das was in diesen "Schutzverträgen" drinsteht ist auch nichts anderes als das du zusagst dich an das Tierschutzgesetz zu halten. Also unnötig das auf 2-3 Seiten als Pflichten auszuwalzen, weil man das so oder so muß.

Ein Züchter sollte eigendlich keine Formulierung in der Art "Hund wie gesehen übernehme inklusive versteckte mängel" im Vertrag haben. Wenn er etwas von Zucht versteht und alle nötigen Untersuchungen gemacht hat, sollte er eigendlich keine Bedenken haben bezüglich irgendwelcher Erbkrankheiten.

Das mit dem Vorkaufsrecht ist mitlerweile Standart und auch legitiem, ABER, er hat kein Mitspracherecht was den neuen Besitzer angeht. Er kann nur seinerseits den Hund zurückkaufen.
Man sollte hier nur darauf achten ob ein Preis für das Vorkaufsrecht vereinbart wurde. Wenn hier z.B. der ursprüngliche Kaufpreis vereinbart wurde, steht man dumm da wenn es ein Rassehund ist der mitlerweile Auszeichnungen und Titel hat und wesentlich im Wert gestigen ist.

Die ganzen Klauseln und § kann man sich eigendlich sparen, im Zweifel gilt das was der Gesetzgeber sagt. Es genügt also sogar ein einfacher Zettel auf dem steht -- Ich .... kaufe eine Hund ... für ...€ von dir ... --- dann hat man alles was man braucht. Beide Namen, den Betrag, und da es ein Kauf ist. Alles andere regeln die Gesetze (Rückgabe / Gewährleistung / Erstattung / Kaufabwiklung / ....)

zur Info: bin gelernter Kaufmann und hab Rechtswissenschaften studiert.
 
Kommt mir dubios vor. Ich habe ein Pferd (Fohlen) damals mit Schutzvertrag übernommen. Kam aber auch vom Tierschutz. Ich kann mit dem Pferd tun und lassen was ich will und ich bin der Eigentümer. Ich musste nur unterzeichnen, dass ich das Tier artegrecht halte und es nicht ohne Absprache weiterverkaufe! Wie ich nun weiß hat das juristisch wohl eh keinen Halt, aber ich hatte mit den "Bedingungen" auch kein Problem.
Ein richtiger Züchter sollte dir auf jeden Fall einen KAUFvertrag geben, ich weiß nicht wie es bei einem Schutzvertrag mit Regressansprüchen aussieht (kann ja sein dass der Hund krank ist).

Ich kann alles von dir nachvollziehen, aber den einen Satz nicht. Kannst den bitte erklären?
 
und soetwas
"das der Züchter den Hund zurück nimmt, jedoch erst eine Kaufsumme rückerstattet wenn der Hund wieder verkauft ist"
ist unzulässig. Wie lange soll das denn dauern? Dann kannst du ihn auch selbst verkaufen. Was pasiert wenn der Hund verstierbt bevor er Verkauft wird, bekommt man dann kein Geld? Wäre der Hund bei dir beblieben wäre er unter Umständen nicht gestorben. Was ist wenn der "Züchter" den Hund NICHT wider verkauft und einfach behält? Und welche Kaufsumme bekommt man dann, die die man selber mal gezahlt hat oder die welche er beim Weiterverkauf erziehlt? Was ja mehr oder weniger sein kann.

Und das man einen "Ersatzwelpen" bekommt wenn der Hund aus genetischen Gründe stirbt, ist nichts anderes als -- Nacherfüllung bei mangelhafter Ware --. Dieses Recht hat der Züchter/Verkäufer. Eigendlich versteht sich das von selbst, aber es sollte dennoch im Vertrag stehen, das der "Ersatzwelpe" nicht aus der selben Verpaarung oder Linie stammen, da diese Linie nachweislich genetisch belastet ist. Sollte der Züchter nur Welpen aus Widerholungswürfen anbieten können, kann man diese Ablehnen und er ist verpflichtet den Kaufpreis zu erstatten.
 
und nichts andres was alle anderen vorher geschrieben hatten, das Thema war eigentlich auch schon durch
 
Dann schreib doch nix mehr dazu ;)
Ich fand die Zusammenfassung von jemandem vom Fach gut, nicht mehr und nicht weniger, also nicht wert es zu kommentieren :lol:
 
Ich fand die Zusammenfassung von jemandem vom Fach gut, nicht mehr und nicht weniger, also nicht wert es zu kommentieren :lol:


lol, Kaufmann bin ich auch und studiert hab ich...nur reib ich das net jedem unter die Nase. ;)

Ich meine nur, man muss nun nicht jeden alten Thread aus der Versenkung holen, nur weil man noch was zu schreiben hat :rolleyes:
 
Und zumal wenn sich in den letzten 2 Jahren nicht gravierend was im Steuerrecht getan hat so auch nicht stimmt ;)

Der Verkäufer hat dagegen den Vorteil das aus dem Kaufbetrag eine Schutzgebühr wird und die ist steuerlich anders zu behandeln, ähnlich wie Spenden.
.


das war jezt sehr stark vereinfacht, aber mit ner Schutzgebühr hat man z.B. doch eher die Möglichkeit als mildtätig im Sinne des Steuerrechts durch zu gehen. In der Rechtsprechung sind sie sich auch noch nicht einig wohin mit der Schutzgebühr (Schenkung, gemischte Schenkung, Kaufpreis,.....), was einem natürlich die Gelegenheit gibt da einiges zu versuchen.
 
Ich fand die Zusammenfassung von jemandem vom Fach gut, nicht mehr und nicht weniger, also nicht wert es zu kommentieren :lol:


lol, Kaufmann bin ich auch und studiert hab ich...nur reib ich das net jedem unter die Nase. ;)

Ich meine nur, man muss nun nicht jeden alten Thread aus der Versenkung holen, nur weil man noch was zu schreiben hat :rolleyes:
Ich hab auch studiert, und weiter? Da sind wir wohl nicht die einzigen hier im Forum ;)
Aber lassen wir das nun würde ich sagen...Thema ist durch und Feierabend :)
 
ich hab net studiert..aber wenn einer was dazu zu sagen hat und sagt er ist vom Fach...ist doch gut odda
 
Im Grunde genommen haben wir 2 Arten von Schutzverträgen die vom TS, Privatpersonen, Züchtern, sonst Org. genommen werden, wenn Tiere bes. geschützt werden sollen.

Einmal geht es um die Übertragung von Eigentum oder aber man überträgt nur die Halterschaft und bleibt Eigentümer innerhalb dieser Schutzverträge.

Im speziellen Fall wird vom Züchter ein Schutzvertrag incl. sicher Schutzgebühr verlangt, welches am Ende immer wie ein Kaufvertrag gewertet wird, außer er überträgt nur die Halterschaft. Insofern muss man sehen was formuliert wird und ob man damit einverstanden ist.
 
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