An sich in Ordnung, nur steht dort nirgens etwas von zahlung einer bestimmten Summe. Theoretisch kannst du das Tier ohne zahlung mitnehmen und der Verkäufer hätte keine Chance.
Also ich hätt trotzdem Bauchschmerzen. Die Frage ist ja, warum ein Züchter keinen Kaufvertrag ausstellt. Mein erster und boshafter Gedanke (als gelernte Kauffrau) - der versucht die Gewährleistung zu umgehen-. Aber ich bin wirklich ein boshaftes Weib und gehe immer vom schlechtesten aus .
Ich find den Vertrag für den TS völlig ok...für nen Züchter jedoch nicht ein Mix aus beiden Verträgen würde ich machen...
es steht ja schwarz auf weiss:
? Die Übernahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des bisherigen Eigentümers.
man kan ja selber bei: zusätzliche bestimmungen, seinen senf rein schreiben, u.a. den kaufpreis.