Hilfe! Züchter will nur Schutzvertrag aber keinen Kaufvertrag ausstellen?!

Es geht ja nicht darum, dass irgendwer irgendwas nicht einhalten will...Natürlich sind die Dinge alle selbstverständlich, aber was ist, wenn man mit dem Züchter irgendwann mal nicht mehr einer Meinung ist und der einem aus Gnatz dann vielleicht was blödes will..
Bin ich dann mit dem Schutzvertrag immernoch auf der sicheren Seite oder kann der Hund dann - da kein Kaufvertrag sondern nur Schutzvertrag vorhanden ist - ganz ratz fatz weg sein?
 
  • 27. April 2024
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Hi findus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Da entsprechende Klauseln im Schutzvertrag rechtlich nicht bindend sind hast du nichts zu befürchten. Natürlich kann der Züchter trotzdem bei dir auflaufen und den Hund verlangen, dann jagt man ihn eben vom Hof. :hallo:
 
@Hovi: wieso hat ein TS-Verein mehr Recht darauf, dass seine Hunde gut unterkommen als ein Züchter?


Wer sagt das denn? :verwirrt: Als ob das von dem Stück Papier abhinge. :lol:

Der Züchter verkauft seine Hunde in aller Regel, um damit Gewinn zu erzielen. Sehr schön erkennbar am Preis. Was allerdings NICHTS damit zu tun hat, dass er sie deswegen nicht gut unterkriegen will. Verkaufen => KAUFvertrag.

Ein Tierschutzverein "verkauft" ja die Tiere angeblich nicht, er vermittelt sie nur gegen Aufwandsentschädigung (SCHUTZgebühr => Schutzvertrag) und ohne Gewinn.
 
Was steht denn in diesen Schutzverträgen in der Regel drin

Ich habe schon Schutzverträge gesehen, in denen dem neuen Halter Dinge wie Zwingerhaltung oder (bei einem GESUNDEN) Hund) jegliche Art von Hundesport verboten wurde. Oder in dem man sich Mitspracherecht bei medizinischen Eingriffen/Entscheidungen vorbehalten wollte.
 
Was steht denn in diesen Schutzverträgen in der Regel drin

Ich habe schon Schutzverträge gesehen, in denen dem neuen Halter Dinge wie Zwingerhaltung oder (bei einem GESUNDEN) Hund) jegliche Art von Hundesport verboten wurde. Oder in dem man sich Mitspracherecht bei medizinischen Eingriffen/Entscheidungen vorbehalten wollte.

Ich erhöhe um
- Vorschriften bzgl. Halsband (kein Halsband nur Geschirr)
- Hundeschule nur bei XY
- die obligatorischen NKK's unangemeldet mit dem "Recht" den Hund sofort mitnehmen zu können
 
... Von daher ist das für mich schon eine bewußte Irreführung und teilweise sogar Nötigung (vielfach steht man ja nur vor der Wahl den Wisch zu unterschreiben oder den Hund nicht zu bekommen).

Und wo wäre dann das Problem, wenn man den Hund nicht bekommt?
Ist doch nun auch kein Drama - dann sucht man sich eben einen Züchter, der die eigenen Ansichten teilt - es kann mir keiner erzählen, dass er einen Hund so dringend braucht, dass er betrügen muss...
Warum sollte ich auf einen mir zusagende/passenden Hund verzichten nur weil mit die eh unhaltbaren Klauseln im Vertrag nicht passen? Mir gehts um den Hund, nicht um die Quelle. Und wenn man überhaupt von Betrug sprechen kann findet ein Betrug am KUNDEN statt. ;)
 
Mein Verdacht ist, dass der Zuechter auf diese Art und Weise die Gewährleistung umgehen will.
 
... Von daher ist das für mich schon eine bewußte Irreführung und teilweise sogar Nötigung (vielfach steht man ja nur vor der Wahl den Wisch zu unterschreiben oder den Hund nicht zu bekommen).

Und wo wäre dann das Problem, wenn man den Hund nicht bekommt?
Ist doch nun auch kein Drama - dann sucht man sich eben einen Züchter, der die eigenen Ansichten teilt - es kann mir keiner erzählen, dass er einen Hund so dringend braucht, dass er betrügen muss...
Warum sollte ich auf einen mir zusagende/passenden Hund verzichten nur weil mit die eh unhaltbaren Klauseln im Vertrag nicht passen? Mir gehts um den Hund, nicht um die Quelle. Und wenn man überhaupt von Betrug sprechen kann findet ein Betrug am KUNDEN statt. ;)


Nagut, für mich ist die Anschaffung eines Hundes vielleicht etwas mehr als der Kauf einer Ware und die Beziehung zwischen Züchter und Halter etwas mehr als zwischen Verkäufer und Kunde - liegt vielleicht an den Züchtern, die ich kenne, denen es nicht um Profit geht (haahaa- den kann man mit einer wirklich guten Zucht selten erzielen) sondern eben vorrangig um die Tiere.

Ich finde es gut, wenn auch der Züchter sicher sein kann, dass seine Tiere es später gut haben (nach seiner Definition) bei allem anderen käme ich mir einfach schäbig vor.


Über affige Klauseln kann man sich ja unterhalten, wenn der Züchter darauf besteht, dann kommt man halt nicht zusammen.
Ich habe auch schon Züchter von der Liste gestrichen, weil sie eben meinten, man könne mit den Hunden keinesfalls Radfahren oder Joggen gehen, das wäre Gift für die - gut, wenn die das so sehen ist das so, dann sollen sie nen Käufer suchen, der das auch einhalten kann, dann such ich mir nen Züchter, dessen Hunde das auch aushalten und den nicht der Schlag trifft und nen Hampelmann macht, wenn ich dann doch mit dem Hund Joggen gehe.


@Hovi: für mich verkauft ein TS-Verein seine Tiere genauso wie ein Züchter. Auch da gebe ich Geld für die Tiere aus und mit einzelnen wird auch ein Gewinn erzielt.
Man könnte dann noch anfangen zu sortieren, für welchen Hund der TSV jetzt einen Schutzvertrag aufsetzen darf und für welchen nicht;)
Aber ich habe für die meisten Tiere, die ich aus dem Tierschutz habe, definitiv mehr Geld bezahlt, als sie den Vermittler gekostet haben!
 
Nagut, für mich ist die Anschaffung eines Hundes vielleicht etwas mehr als der Kauf einer Ware und die Beziehung zwischen Züchter und Halter etwas mehr als zwischen Verkäufer und Kunde - liegt vielleicht an den Züchtern, die ich kenne, denen es nicht um Profit geht (haahaa- den kann man mit einer wirklich guten Zucht selten erzielen) sondern eben vorrangig um die Tiere.
Hast du mehr zu bieten als unterschwellige Unterstellungen? Und falls du meinen Beitrag nicht verstanden haben solltest: Mir geht es NUR ums Tier.
Ich finde es gut, wenn auch der Züchter sicher sein kann, dass seine Tiere es später gut haben (nach seiner Definition) bei allem anderen käme ich mir einfach schäbig vor.
Der Züchter kann aber nie sicher sein, völlig egal welche sinnigen oder blödsinnigen Forderungen er in seinen "Schutzverträgen" er auch immer stellen mag.
 
Was muss der Züchter denn für Gewährleistungen erbringen, die er bei einem Kaufvertrag einhalten müsste, bei einem Schutzvertrag aber nicht?

Ich mein 24 Monate Garantie wird man bei Hunden ja wohl kaum finden, um es mal leicht ironisch auszudrücken...
 
Ich mein 24 Monate Garantie wird man bei Hunden ja wohl kaum finden, um es mal leicht ironisch auszudrücken...

Doch, es gibt auch in diesem Fall eine Garantie.

Ob nun 24 Monate oder ähnliches bzw. zu welchen "Konditionen" kann ich dir nicht sagen, aber ich weiss dass es sowas gibt.
 
@Hovi: für mich verkauft ein TS-Verein seine Tiere genauso wie ein Züchter. Auch da gebe ich Geld für die Tiere aus und mit einzelnen wird auch ein Gewinn erzielt.

Das kann man so sehen. Die logische Folge daraus wäre aber nicht: "Dann können Züchter auch Schutzverträge machen." sondern: " Dann müssen Tierschutzvereine auch Kaufverträge machen."
 
Was muss der Züchter denn für Gewährleistungen erbringen, die er bei einem Kaufvertrag einhalten müsste, bei einem Schutzvertrag aber nicht?

..

Na, die gesetzliche Gewährleistung. Selbstverständlich hast Du die auch bei einem Hund.
 
Sorry, rechtlich totaler Quatsch. Du "kaufst" ein Tier gegen bares... und Vertrag. Wie auch immer der Züchter den vertrag nennen mag... es ist im rechtlichen sinne ein KAUFVERTRAG, egal was drüber steht.

Ein Rückkaufsrecht ist ok... alles andere würd ich mir überlegen. Ist schön wenn sich der Züchter schützen will bzw seine Tiere, nur rechtlich durchsetzbar vor Gericht ist das nicht.
Das ist korrekt.
Es mag sein, dass der Züchter einmal schlechte Erfahrungen mit Welpenkäufern gemacht hat und deshalb ein Kontrollrecht im Vertrag vermerkt.
Damit kann er den Käufer "bluffen" der keine Ahnung von der Rechtswirksamkeit hat, mehr ist das nicht.

Der Züchter kann sich keineswegs den Zutritt und somit eine jederzeitige Kontrolle des Hundes zusichern, da die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre des Käufers gesetzlich Vorrang haben..
Der Käufer hat das Hausrecht und die Entscheidung, ob der Hund begutachtet werden darf.
Ebenso darf der Verkäufer nicht entscheiden, ob er den Hund dem Käufer wieder abnehmen kann, das darf auch kein Tierschutzverein.
Noch nicht einmal im Falle einer Tierquälerei hat er dieses Recht.
Liegt evtl. Tierquälerei vor, muß der Amtstierarzt eingeschaltet werden und wird bei z.B. schlechter Haltung den HH mit Fristsetzung auffordern, die Zustände dementsprechend zu ändern/bessern.
Dieses wird dann sogar mehrmals erfolgen.

Auch mit Hilfe der Polizei wird sich der Züchter keinen Zutritt verschaffen können, es sei denn, der Hund bekommt ein Messer an den Hals gehalten, es besteht also akute Gefahr für das Tier u n d der Amtsveterinär ist nicht erreichbar (z:B. an den Wochenenden).
Ansonsten weist die Polizei darauf hin, dass es sich um privatrechtliche Kaufverträge handelt und sie sich dort nicht einmischen.

Der Verkäufer könnte, ist er der Ansicht, dem Hund geht es dort schlecht, den Hund versuchen, gerichtlich herauszuklagen.
Das dauert und das Gericht wird bestätogen, dass es sich um einen rechtsgültigen Vertrag zwischen den Parteien handelt und das Eigentum an dem Hund aufgrund des Vertrages und der Zahlung des Kaufpreises/ der Schutzgebühr auf den Käufer übergegangen ist und der demzugolge der rechtmäßige Eigentümer des Hundes ist.

Arglistige Täuschung oder Nötigung liegt nicht vor, da beide Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) sich darüber bewußt und Willens waren, diesen Vertrag so in dieser Form und diesem Inhalt abzuschließen, sonst hätten sie ihn ja nicht unterzeichnet.

Man kann also getrost einen Schutzvertrag abschließen.
 
Also ich habe heute den Schutzvertrag erhalten. Es ist der ganz normale den man auch über Tasso bekommen kann. Da steht auch drin, dass ich dann "neuer" Eigentümer bin. Mit den anderen Sachen komm ich klar (das man ein Tier nciht quälen darf, sollte ja eigentlich jedem bewusst sein)...Von daher wäre der Schutzvertrag von der Hinsicht her für mich okay. Wie seht ihr das? Bzw. könnt Ihr euch das mal angucken, ob ich damit auf der sicheren Seite bin?
 
Hast Du einen Link zu dem Vertrag? Ich finde ihn auf der Tasso-Seite nicht.
 
Wie gesagt, unterschreiben kannst du viel... ob die Verkäufer-Seite das gerichtlich durchsetzten kann ist eine ganz ander Sache.

Poste mal...
 
An sich in Ordnung, nur steht dort nirgens etwas von zahlung einer bestimmten Summe. Theoretisch kannst du das Tier ohne zahlung mitnehmen und der Verkäufer hätte keine Chance.

Also ich hätt trotzdem Bauchschmerzen. Die Frage ist ja, warum ein Züchter keinen Kaufvertrag ausstellt. Mein erster und boshafter Gedanke (als gelernte Kauffrau) - der versucht die Gewährleistung zu umgehen-. Aber ich bin wirklich ein boshaftes Weib und gehe immer vom schlechtesten aus :).

Ich find den Vertrag für den TS völlig ok...für nen Züchter jedoch nicht ein Mix aus beiden Verträgen würde ich machen...
 
Wo steht denn da der Kaufpreis? :verwirrt:

Ich wuerde das nicht unterschreiben und auf einem ordentlichen Kaufvertrag bestehen. Ich denke auch, dass der Typ versucht, damit die Gewaehrleistung zu umgehen ("Das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert" und ähnlich nette Formulierungen).

Warum will der Verkäufer denn keinen Kaufvertrag ausstellen, wie sich das gehört? Hast Du ihn das mal gefragt?
 
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