Gesetzlich vorgeschriebene Leinenlänge?

zum einen:er stammt aus dem tierschutz.
zum anderen:es war nicht absicht den eindruck zu erwecken das alles irgendwie so larifari ganz läßisch und easy läuft.es stimmt auch das jede stadt anders entscheidet.EASY ist auch für uns nix gelaufen.
kopfzerbrechen und geregel,infos einholen,absichern usw usw gab es zu genüge.das ist fakt!
ich kann nur jedem raten der sich für ein solches tier entscheidet sich an ein tierheim zu wenden und sich genügend und ausgiebig zu informieren wie die lage in der jeweiligen stadt ist und nicht auf eigene faust zu versuchen irgendwie die behörden zu umgehen.DAS geht über kurz oder lang nach hinten los.
so leude,dat war nu auch der letzte beitrag.
 
  • 1. Mai 2024
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Hi maggus ... hast du hier schon mal geguckt?
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maggus, es freut mich, dass du dich letztendlich doch für einen Hund aus dem Tierschutz entschieden hast und es würde mich sehr freuen, wenn du wirklich jeden, der sich für einen Hund dieser Rassen entscheidet, klar und eindeutig an die Tierheime verweisen würdest.
 
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